......... ..... .......... .... Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 63 21./2. 1903 2919,05 qR., sodass ein Bestand verblieb von 1637, 15 qR. Hochbau-Terrain, 14 830,10 qR. Terrain laut Baupolizei-Ordn. von 1903, 523,46 qR. Landhaus-Terrain. Davon liegen an gepflasterter und kanalisierter Strasse 1381,91 dR. Für das verkaufte Terrain erhielt die Ges. insgesamt M. 2 394 926. Die Ges. hat von dem Kaufrecht, das ihr von der Gründung her auf Grundstücke der von Schäffer-Voitschen Erben zustand, jetzt Gebrauch gemacht und erwarb kurz vor Ablauf des Geschäftsjahres 1906/07 zu ihrem Bestand von Terrain, bebaubar nach der Bauordn. vom 21./2. 1903, noch 27 009,54 qR. und 5563,79 qR. Landhaus-Terrain hinzu netto Bauland, zus. also jetzt 49 564 qR. netto Bauland, welches per 30./6. 1907 mit M. 17 686 114 zu Buch stand, hierzu zur Arrondierung des Besitzes 244.14 qR. erworben, zus. somit 49 708 qR. Alle zur Aufschliessung des Geländes noch erforderlichen Kosten waren in diesem Betrage enthalten und, soweit noch auszugeben, in Reserve gestellt. Von diesem Terrainbestand gelangten 1907/08 3781.62 qR. für M. 2 444 937 mit M. 1 052 530 Gewinn zum Verkauf, so dass Ende Juni 1908 verblieben 45 926.56 qR. mit M. 16 278 369 zu Buch stehend. Nach Neuvermess. verblieben 45 828,25 qR., wovon 1908/09 10 220,38 qR. verkauft wurden, sodass Ende Juni 1909 verblieben 35 607,90 qK. (Buch- wert zus. M. 12 697 715). Bis 28./10. 1909 wurden die zur Auflassung gebrachten Parzellen verrechnet und dafür zus. M. 7 437 239 erzielt. Nach Auflassung von 419.28 qR. für die Untergrundbahn u. Hinzukauf von 1161.49 qR. verfügte die Ges. in 1909/10 über zus. 36 350.08 qR., wovon 1909/10 5366.74 qR. verkauft wurden, sodass Ende Juni 1910 30 967.20 qR. (Buchwert M. 11 542 128) verblieben; davon entfielen auf Hochbauterrain 1621.01 dR., Terrain bebaubar nach Verordn. v. 21./2. 1903 24 832 qR. (nach Neuvermess. etc. 24 413,16 qR.), Land- hausterrain 4513,20 qR. (nach Neuvermess. 45 15,53 qR.). Für die 1909/10 verkauften u. auf- gelassenen Parzellen wurden M. 3 752 671 erzielt. Davon hat die Ges. 2843,34 q R. bebaubar nach der Polizei-Verordn. v. 21./2. 1903 u. 1826,79 q R. Landhausterrain verkauft. Für die 1910/11 verkauften u. aufgelassenen Parzellen erzielte die Ges. M. 2 825 880. Der Buchgewinn betrug M. 1 024 601. Ende Juni 1911 verblieb ein Bestand von 25 879,.57 qR. (Buchwert M. 9 902 610), davon entfielen 1621,01 qR. auf Hochbauterrain, 21 569,82 qR. auf Terrain B.-P.-O. v. 21./2. 1903, 2688,74 qR. auf Landhausterrain. Im Geschäftsjahr 1911/12 wurden 1043 qk Terrain bebaubar nach der Baupolizeiordn. vom 21./2. 1903 u. 117 qR Landhaus- terrain insges. für M. 846 985 verkauft. Im Besitze der Ges. verbleiben hiernach noch 1621 qR Hochbauterrain, 20 082 qR Terrain bebaubar nach der Baupolizeiordn. vom 21./2. 1903 u. 3018 qR Landhausterrain. Buchgewinn M. 388 128. Im April 1907 im Verein mit einem Konsort. Erwerb eines Grundstückskomplexes (ca. 10 600 qR.) im Gesamtwerte von rund M. 6 000 000, wovon auf die Ges. 60 % entfallen. Die neuen Terrains liegen zwischen Kaiser- damm, Kantstr. u. Königsweg. Der Erwerb derselben soll die leichtere Erschliessung u. Bebauung der angrenzenden Terrains der Neu-Westend fördern. Die Aufschliessung dieses Konsortial-Terrains Süd-Westend ist noch nicht erfolgt. 1910/11 davon 517, 89 qR u. 1911/12 291,24 qR verkauft. Die Ges. hat zur Verzinsung u. Tilg. des Anlagekapitals, für Heraufführung der Unter- grundbahn vom Knie nach Westend, sowie zur Deckung des in den ersten Jahren des Bestehens der Bahn zu erwartenden Betriebsdefizits der Hoch- u. Untergrundbahn-Ges. M. 2 475 000 à fonds perdu zur Verfüg. gestellt, hiervon noch M. 323 991 zu zahlen. Kapital: M. 12 000 000 in 8000 Aktien Lit. A (Nr. 1–8000) u. 4000 Aktien Lit. B à M. 1000. Die Aktien A sind voll, Lit. B nur mit 75 % eingezahlt. Hypotheken (30./6. 1912): M. 1 870 000, verzinsl. zu 3, 3½ u. 4 %. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Eine Div. wird nicht gezahlt. 5 % zum R.-F., der Überschuss wird nach Ermessen des A.-R. zur Bildung von Spez.-Res. verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Aus den flüssigen Mitteln, die nach dem Ermessen des A.-R. nicht zum lauf. Geschäftsbetrieb erforderl. sind, sind den Inhabern der Aktien Lit. B zinslose, jederzeit künd- bare Vorschüsse zu gewähren. Im Falle der Liquid. werden zunächst an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie ein- gezahlt sein sollten. Sind Vorschüsse gegeben, so sind sie auf die Rückzahl. zu verrechnen, Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahl. auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahl. erstattet sind. Von dem verbleib. Überschuss erhält der A.-R. 5 %, der noch verbleib. Rest ist auf alle Aktien gleichanteilig auszuzahlen. Die Ges. tritt in Liquid., sobald nach Er- messen des A.-R. nach Berücksichtigung der lauf. Geschäftsbedürfnisse eine weitere Einzahl. auf etwa noch nicht voll eingezahlte Aktien oder Rückzahl. der aus den flüssigen Mitteln auf die Aktien Lit. B geleisteten Vorschüsse nicht mehr erforderlich ist. Bilanz am 30. Juni 1912: Aktiva: Noch nicht eingeford. A.-K. B 3 000 000, Grundstücke 9.581 753, Kassa 1188, Bürgschaften 1 013 000, Hypoth.-Forder. bezw. hypoth. einzutragende Restkaufgeld-Forder. 15 816 893, Grundstücks-Beteilig. 2 236 439, zu leistende Zuschüsse zur Untergrundbahn 323 991, Effekten 7580, Bankguth. 823 615, Debit. 675 765. — Passiva: A.-K. Lit. A 8 000 000, do. Lit. B 4 000 000, Hypoth. 1 870 900, Avale 1 013 000, R.-F. 746 274 (Rückl. 20 996), Rückstell. der Kosten f. Strassenregulierüngen 2 067 199, Kredit. 2 338 603, Gewinnvortrag vom Vorjahre 13 045 316, Gewinn 1912 (z. Vortrag) 398 933. Sa. M. 33 480 227. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Hypoth.-Zs. 112 528. Verkaufs-Provis. (einschl. der des Vorst.) 19 311, Handl.-Unk. 45 441, Steuern 277 181, Zs. 53 754. Gewinn 419 929. – Kredit: Ertrag aus Grundstücksverkäufen 388 128, Hypoth.-Zs. 540 018. Sa. M. 928 147.