Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. hat sich verpflichtet, die Strassenkanäle einschl. der Strassensinkkasten und der Einlassstücke in den Strassen, an welchen das von der Intern. Bauges. eingebrachte Gelände der Ges. be- legen ist, auf die Länge der Fronten an diesen Strassen auf ihre Kosten und unter Verzicht auf Erhebung eines Kanalbeitrags nach dem Statut v. 23./11. 1875 u. 10./2. 1888 herzustellen. Für die Übernahme dieser Verpflichtung hat die Stadtgemeinde Frankf. a. M. 66 Aktien à M. 1000 erhalten. Die Intern. Bauges. hat sich verpflichtet: 1) auf dem von ihr eingebrachten Gelände 75 Wohnhäuser binnen 3 Jahren nach Feststellung des Fluchtlinienplanes zu errichten; 2) die Strassen herzustellen und bis 1./10. 1907 zu unterhalten; 3) sämtl. mit der Gründung der Ges., deren Eintrag zum Handelsregister, dem Druck u. Stempel der Aktien u. Teilschuldverschreib., der Überschreibung der Grundstücke etc. verbundenen Kosten zu tragen. In Ausgleich dieser Verpflicht. erhielt die Intern. Bauges. 3334 Teilschuldverschreib. der Ges. à M. 1000. Zweck: Beschaffung u. Vermietung billiger Wohnungen, insbes. auf den von der Ges. er- worbenen zum früheren Hellerhof gehör. Liegenschaften. Der Bau von 75 Wohnhäusern mit 762 Wohn. zu 1. 2 u. 3 Zimmern erfolgte so, dass bis 1./4. 1905 sämtl. bezugsfertig her- gestellt waren. Vereinnahmte Mieten 1906/07–1911/12: M. 214 608, 211 283, 214 705, 213 117, 220 500, 221 697. Die Verwalt. der Häuser führt ab 1./4. 1912 die Wohnungs-Ges. m. b. H. in Frankf. a. M. Kapital: M. 900 000 in 900 Akt. à M. 1000. Erhöhung nur mit Zustimm. des Magistrats zulässig. Anleihe: M. 3 400 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1902, unkündbar bis 1./10. 1908, 3400 Stücke (Nr. 1–3400) à M. 1000, lautend auf Namen der Deutschen Vereinsbank zu Frank- furt a. M. und durch Giro übertragbar. Die Stadt Frankf. a. M. haftet für Kapital u. Zs., was auf den Oblig. durch Aufdruck kenntlich gemacht ist, dagegen hatte die Ges. zu dem Grund- buch den Eintrag zu bewilligen und zu beantragen, dass die ihr zugehör. Grundstücke u. Ge- bäude ohne Zustimm. des Magistrats weder veräussert, noch verpfändet, noch sonst belastet werden dürfen. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1935 durch jährl. Ausl. von 1 % zuzügl. ersp. Zs. spät. im Okt. (zuerst 1934) auf 1./4.; ab 1908 ist jederzeitige Kündig. der ganzen Anleihe oder eines Teiles derselben mit 6 Mon. Frist. zulässig. Verj. der Coup.: 5 J. (F.), der Stücke: 10 J. (F.). Zahlst.: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902–1912: 103.30, 102.90, 101.90, 101.50, 100.50, 98, 98.90, 99.80, 100, 99.50, 97 %. Zugel. im März 1902; erster Kurs 18./3. 1902: 103 %. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie= 1 St. Gewinn-Verteilung: Aus dem bilanzmässigen Reingewinn erhält nach Dotierung des gesetzl. R.-F. (5 %) die Stadtgemeinde Frankf. bis Ende 1933 zunächst M. 6000 zur Ansammlung eines städt. Aktienerwerbungs-F. Vom verbleib. Betrage bis 4½ % Div. auf das eingezahlte A.-K., Rest in den erwähnten städt. Aktienerwerbungs-F. Der A.-R. erhält keine Tant. Die Stadt Frankf. ist verpflichtet, alljährl. die gesamten Mittel des Aktienerwerbungs-F. einschl. der auf die so erworbenen Aktien entfallenden Div. zum Ankauf von Aktien zu verwenden. Ist die Stadt auf diese Weise in den Besitz von 350 Aktien (abgesehen von den 100 bei der Errichtung der Ges. von ihr übernommenen Aktien) gelangt, so ist sie verpflichtet, zum weiteren Ankauf von Aktien alljährl. mind. einen Beitrag zu verwenden, welcher gleich 4½ % vom Nominal- betrage der bereits erworbenen Aktien plus M. 13 000 ist. Die Stadt Frankf. hat das Recht, alljährl. am 1./4. sämtliche Aktien zu erwerben, nachdem sie 6 Monate vorher der Ges. von ihrer Absicht Mitteilung gemacht hat. Jeder Aktionär ist verpflichtet. seine durch Ausl. be- stimmte Aktie und im Falle der Kündig. der Stadt seine Aktien der Stadt Frankf. a. M. ver- käuflich zu überlassen, und zwar bis 1./4. 1914 zu 110 % und 4½ % Stück-Zs. und nach dem 1./4. 1914 zu 120 % u. 4½ % Stück-Zs. Falls in einem Jahre die Garantie der Stadt in An- spruch genommer ist, muss später vor Zahlung einer Div. der verauslagte Betrag nebst 4 % Zs. zurückgezahlt werden. Zur Sicherstellung ihrer Rechte ist die Stadt berechtigt, eine Sicher- heitshypothek von M. 3 000 000 auf den Grundbesitz der Ges. zu verlangen. Bilanz am 31. März 1912: Aktiva: Immobil. 4 248 323, Debit. 122 002, Kassa 3285, Mobil. u. Utensil. 1, Wertp. 50 338. – Passiva: A.-K. 900 000, Oblig. 3 400 000, do. Zs.-Kto 68 440, Kredit. 478, R.-F. 14 524 (Rückl. 2131), an Stadtgemeinde 6000, Div. 31 500, Talon- steuer-Res. 2600, Vortrag 405. Sa. M. 4 423 951. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Zs. 136 000, Unk. 24 082, Unterhaltung der Häuser 23 474, Bankprovis. 582, Kursdifferenz a. Effekten 880, Gewinn 42 637. – Kredit: Vortrag 762, Mieten 221 697, Zs. 5197. Sa. M. 227 657. Dividenden 1901/02–1911/12: 0, 0, ½, ,1½, 3½, 3¼, 3 ―, 3―%. Direktion: Ing. Rob. Behrends, Kgl. Baurat Carl Kölle. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Geh. Reg.- u. Baurat Dir. Otto Riese, Stellv. Stadtrat Hch. Flinsch, Ing. Wilh. Holzmann, Stadtrat Prof. Dr. Heinr. Bleicher, Bank-Dir. Sigm. Wormser, Baurat Herm. Ritter, Stadtrat Georg Hoffmann, Frankf. a. M. Prokurist: Wilh. Demond.* 1 = 3 * 70 7 * Frankfurter Immobilien-Akt.-Ges. in Frankfurt a. M., Stiftstrasse 9/17. Gegründet: 23./7. 1903 mit Wirkung ab 1./7. 1903; eingetr. 17./8. 1903. Gründer s. Jahrg. 1903/1904. Die Ges. hat zunächst das Stiftstr. 9/17 zu Frankf. a. M. errichtete Hansahaus übernommen, welches Architekt H. Schädel für M. 1 900 000 eingebracht hat. Dagegen trat die Ges. als Schuldnerin in die zu gunsten der Rhein. Hypoth.-Bank in Mannheim eingetr. Hypoth. von M. 1 200 000 ein, während für restl. M. 700 000 der Inferent den gleichen Betrag