Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 22 Oberrheinische Eisenbahn-Gesellschaft, Akt.-Ges. in Mannheim. Gegründet: 8./7. 1911; eingetragen 29./7. 1911. Gründer: Stadtgemeinde Mannheim; Süddeutsche Eisenbahn-Gesellschaft, Darmstadt u. Mannheim; Neue Rheinau-Akt.-Ges., Rheinau; Rheinische Schuckert- Gesellschaft für elektrische Industrie, Akt.-Ges., Süd- deutsche Disconto-Ges., Akt.-Ges., Mannheim. Es brachten nach näherer Bestimmung des Gründungsvertrags die folgenden Vermögensbestände ein: 1) die Stadtgemeinde Mannheim; a. die Nebenbahn Käferthal -Heddesheim, b. die Oberleitungsanlage u. die ihr hälftig ge- hörige Sicherheitsanlage auf der Kleinbahnstrecke Mannheim–Käferthal, c. die Konzession f. die Nebenbahn Mannheim -Schriesheim z. Werte von M. 654 778; 2) die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft: a. die Nebenbahn MannheimWeinheim–Heidelberg–Mannheim nebst Normalspurgleisen SchriesheimHeidelberg, b. Wohnhäuser u. Grundstücke in den Ge- meinden Wieblingen, Heidelberg u. Weinheim z. Werte vom M. 8 093 745; 3) die neue Rheinau- Akt.-Ges.: das Elektrizitätswerk Rheinau nebst den zu dessen Erweiterung bestimmten Grundstücken z. Werte von M. 1 716 937; 4) die Rheinische Schuckert-Ges.: a. das Elektrizitäts- werk Ladenburg, b. die Konsession u. Verträge f. die Kleinbahn Schwetzingen–Ketsch u. die abgeschlossenen Stromlieferungsverträge z. Werte von M. 1 400 456. Die Ges. besitzt z. Zt. ausser den Konz. für die erwähnten Bahnen die Konz. für eine noch zu erbauende Neben-Eisenbahn von Mannhbeim nach Schriesheim. Die UÜbertragung dieser Konz. auf die Ges. ist durch Entschliess. der Grossh. Badischen u. Hessischen Ministerien der Finanzen v. 29./7. bezw. 8.8. 1911 genehmigt worden. Die Konz. sind auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an erteilt worden. Die erwähnten Ministerien haben jedoch die Zusage gemacht, die Dauer sämtl. Konz. bis 30./4. 1959 zu verlängern. Für die im Bau begriffene Bahn Mannheim-chriesheim läuft die 50 jährige Frist vom Zeitpunkt der Betriebseröffnung an. Die Grossh. Badische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, die Bahnen mit sämtl. Zubehör anzukaufen. In dem von dem Grossh. Ministerium der Finanzen aufgestellten Entwurf für die neuen Konz. sind hierfür folgende Bedingungen massgebend: a) Die Abtretung kann nicht früher als nach Ablauf von 25 Jahren von dem für den Beginn der Genehmigungsdauer massgebenden Zeitpunkt gefordert werden, d. i. 30./4. 1934. b) Der Unternehmerin muss die auf die Übernahme gerichtete Absicht mindestens ein Jahr vor dem Tag der Übernahme angekündigt werden. c) Als Kaufpreis ist der 25 fache Betrag der durchschnittlichen jährlichen Reineinnahme des dem Ankaufstermin vorausgehenden 5jährigen Betriebsabschnittes, mindestens jedoch das Anlagekapital zu zahlen. Neben den bisher erwähnten Konz. ist auch die Konz. für den Bau u. Betrieb einer elektr. Strassenbahn von Schwetzingen nach Ketsch auf die Oberrhein. Eisenbahn-Ges. übergegangen. Die Konz. ist bis 31./12. 1959 erteilt, eine Verstaatlichung ist hier nicht vorgesehen. Zweck: Erbauung, Erwerbung, Pachtung u. Betrieb von Bahnen, insbes. von elektr. u. Dampfbahnen u. aller Geschäfte, die mit diesem Betrieb in Zus. hang stehen. Die Ges. ist berechtigt, Aktien anderer ähnlicher Ges., deren Gegenstand ebenfalls der Bau u. Betrieb von Bahnen ist, zu erwerben u. zu besitzen oder sich an der Gründung solcher Ges. mit Kapital zu beteiligen; sie ist ferner berechtigt, Anlagen, welche nach dem Ermessen des Vorst. u. A.-R. ihre Zwecke fördern, zu gründen u. einzurichten oder sich an solchen zu beteiligen, u. überhaupt alle Massnahmen zuergreifen, welche dem Vorst. in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreichung ihres Zweckes angemessen erscheinen. Kapital: M. 8 000 000 in 8000 Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari u. zwar der Stadt Mannheim 4080 Aktien, der Süddeutschen Eisenbahn-Ges. 2080 Aktien der Neuen Rheinau-Akt.-Ges. 920 Aktien, der Rheinischen Schuckert-Ges. 840 Aktien u. der Süddeutschen Disconto-Ges. mit 80 Aktien des A.-K. Vorerst M. 2 800 000 eingezahlt. Anleihe: M. 12 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1911, rückzahlbar zu pari; Stücke 2500 à M. 2000, 5000 à M. 1000 u. 4000 à M. 500, auf den Inhaber lautend. Verlos. u. Kündig. bis 1./9. 1916 ausgeschlossen; dann Tilg. ab 1./9. 1917 innerhalb 55 Jahren mit jährl. mind. % des urspr. Anleihebetrages zuzügl. ersp. Zs.; Verlos. oder Ankauf. Verstürkte Tilg. oder Totalkündig. ab 1./9. 1917 zulässig. Zs. 1./3. u. 1./9. Für Kapital u. Zs. hat die Stadt Mannheim die Garantie übernommen. Aufgelegt am 24./8. 1911 von den unten vermerkten Banken M. 11 250 000 zu 99.30 %. Zahlst.: Mannheim: Süddeutsche Disconto-Ges. A.-G., Rhein. Creditbank, Pfälz. Bank, Dresdner Bank, Bank f. Handel u. Ind., Süddeutsche Bank (Abt. der Pfälz. Bank), Mannheimer Bank A.-G., H. L. Hohenemser & Söhne, Marx & Goldschmidt, Mannheimer Privatbank Friedr. Strassburger sowie bei deren sämtl. Zweigniederlass.; Berlin: Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank, Disconto-Ges., Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Fil. d. Bank f. Handel u. Ind., Dresduer Bank, Pfälzische Bank, Disconto-Ges., Deutsche Bank, E. Ladenburg, M. Hohenemser; Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind. Die Zulassung der Anleihe an den Börsen von Berlin, Frankf. a. M., Mannheim erfolgte im Dez. 1911. Erster Kurs in Berlin am 21./12. 1911: 99.30 %. Kurs Ende 1911–1912: In Berlin: 99.50, 95 %. – Franbf. a. M. 99.50, 95 %. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., 4 % Div., 6 % Tant. an A.-R., Rest zur Verfüg. der G.-V. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1912: Aktiva: Anlagekto der Bahnen 9 086 921, Grundstücke u. Wohngebäude 318 540, Anlage der Elektrizitätswerke 3 558 563, Bahnanlage Mannheim- Feudenheim 150 000, Grunderwerb, Neu- u. Erweiterungsbauten, Vorarbeiten 279 013, Beteil.