236 Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Aufsichtsrat: (5) Vors. Landrat Dr. von Brüning, Stolp; Landes- u. Geh. Baurat Emil Drews, Landesrat Sarnow, Stettin; Rittergutsbes, Dr. P. Breyer, Krampe; Rittergutsbes. von Zitzewitz, Muttrin; Reg.-Rat Hoche, Köslin; Reg.- u. Baurat von Busekist, Danzig. Zahlstelle: Stolp: Kreis-Kommunal-Kasse. Strassburger Strassenbahn-Gesellschaft in Strassburg i. Els. mit Zweigniederlassung in Stadt-Kehl. Gegründet: 5./4. 1877. — Zweck: Bau u. Betrieb von Strassenbahnen in Strassburg u. Umgebung (Länge ca. 57 Km, Konz. bis 1. 1. 1965); Linien: Bahnhof-Kehl, Bahnhof-Kehler Tor, Bahnhof-Ruprechtsau, Bahnhof-Neuhof, Bischheim-Neudorf (Ost), Kronenburg-Neudorf (West), Hönheim-Königs- hofen, Tivoli-Schirmeckertor, Schlachthausstaden-Lingolsheim, Rundbahn, Bahnhof-Breusch- wickersheim, Metzgerplatz-Grafenstaden. – Die Ges. kann auch elektrische Stromlieferungs- anlagen errichten und betreiben. PFerner Betrieb der Nebeneisenbahnen Strassburg-Markolsheim nebst Abzweig. Boofz- heim-Rheinau u. Erstein (Rheinstr.) nach Erstein (Reichsbahnhof) (Länge ca. 62 km, Konz. bis 1./1. 1984), Strassburg-Truchtersheim (Länge ca. 15 km. Konz. bis 1. 1. 1985), Oberhaus- bergen-Westhofen (Länge ca. 21 km, Konz. bis 26./4. 1999); /Lokalbahn Kehl-Lichtenau-Bühl (Länge ca. 39 km. Konz. bis 23./3. 1957) u. Kehl-Altenheim-Ottenheim mit Abzweig. Alten- heim-Offenburg (Länge ca. 36 km, Konz. bis 20./11. 1946). Die Linie Schwarzach-Rastatt (Konz. bis 23./3. 1957, Länge 20.26 km) wurde am 2./5. 1909 eröffnet. Diese Nebenbahnen unter- stehen der Eisenbahn-Bau- u. Betriebsordnung v. 4./11. 1904, sowie der Eisenbahn-Verkehrs- ordnung v. 23./12. 1908. Dampf- u. elektr. Betrieb. 144 Motorwagen u. 173 Anhängewagen, ferner für die Nebenbahnen 27 Lokomotiven, 76 Personenwagen und 267 Güterwagen. Am 1.8. 1911 betrug die Länge aller Linien 246 km. Die Ges. besass ult. März 1912: M. 50 000 Aktien der Lahrer Strassenbahn-Ges., worauf M. 40 000 abgeschrieben wurden; ausserdem noch 1 Aktie der Elsäss. Zuckerfabrik Erstein, nachdem der frühere Besitz von 8 Aktien zu einer zus.gelegt wurde; M. 7000 wurden darauf abgeschrieben. Auch beteiligt bei der Börsenbau-Ges. in Strassburg mit M. 2000 (eingez. M. 500), bei der Gemeinnütz. Baugenossen- schaft Strassburg mit M. 5000. Kapital: M. 5 000 000, davon M. 2 500 000 in Vorz.-Aktien u. M. 2 500 000 in St.-Aktien. Bis 1912: M. 5 000 000 in 1600 Aktien Ser. I (Nr. 1–1600) à M. 400, 360 Aktien Ser. II Nr. 1–360), 2000 Aktien Ser. III (Nr. 361–2360), 2000 Aktien Ser. IV (Nr. 2361–4360) AsM. 1000. Urspr. A.-K. M. 640 000, erhöht 1890 auf M. 1 000 000; die G.-V. vom 1. Juli 1897 beschloss fernere Erhöhung um M. 2 000 000 durch Ausgabe von 2000 Aktien, Ser. III à M. 1000. Diese Aktien erhielten vom Tage der jeweiligen Einzahlung bis zum Beginn ddes gesamten elektrischen Betriebes, längstens aber bis, zum 30. Juni 1899, statt eines Anteils am Reingewinn 4 % Bauzinsen; dieselben wurden im Sept. 1897 der Allg. Lokal- und Strassenbahn-Ges. in Berlin zu 115 % plus Unkosten überlassen und waren im Febr. 1899 volleingezahlt. Diese Aktien wurden den alten Aktionären 28. Febr. bis 30. März 1899 in der Weise zu 120.75 % offeriert, dass auf je 2 alte Aktien à M. 400 eine neue à M. 1000 oder auf je 5 alte Aktien à M. 400 vier neue à M. 1000 oder auf je eine alte Aktie à M. 1000 zwei neue à M. 1000 erhoben werden konnten. Die a. o. G.-V. v. 14./1. 1908 beschloss Er- höhung des A.-K. um M. 2 000 000 (auf M. 5 000 000) in 2000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./4. 1908 nach Massgabe der eingez. Beträge, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn- Ges. zu 103 %, angeboten den alten Aktionären 3:2 zu 105 % nach der am 1./4. 1909 er- folgenden Vollzahlung vom 1.–19./4. 1909. – Nom. M. 3 909 800 Aktien befanden sich ult. 19171 im Besitz der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin. – Bei jeder Erhöhung des A.-K. haben die jeweiligen Aktionäre ein Bezugsrecht. Die Notwendigkeit, das Trambahnnetz in Strassburg u. Umgebung demnächst weiter auszübauen, gab im J. 1912 Veranlassung zu einer, den jetzigen Verhältnissen angepassten, umfassenden Neuregelung des Vertragsverhältnisses mit der Stadt u. zwar auf der Grund- lage, dass der mit der Stadt bestehende Konzessionsvertrag eine Klarstellung u. Ergänzung unter anderem dahin erfährt, dass der Ges. für die Folge alle von der Stadt bis 1./1. 1965 zu erwirkenden Konzessionen für neue Strassenbahnen in der Gemarkung Strassburg zur Ausbeutung überlassen, sowie die Bedingungen für die Übernahme der Anlagen durch die Stadt bei Ablauf des Konzessionsvertrages verbessert werden. Nach dem neuen Konzessionsvertrag ist ferner vereinbart worden, dass der Stadt eine Beteilig. an dem Reingewinn der Ges., soweit er 6 % Div. auf das A.-K. übersteigt, vom 1./4. 1912 ab eingeräumt wird. Voraussetzung für diesen Vertragsabschluss ist, dass der Stadt die Möglichkeit gegeben wird, sich an dem Unternehmen mit etwas über der Hälfte des A.-K. zu beteiligen, wogegen die Stadt eingewilligt hat, dass die nicht in ihren Besitz gelangenden Aktien in Vorz.-Aktien umgewandelt werden. Demgemäss hat die G.-V. der Ges. vom 11./6. 1912 beschlossen: Das jetzige A.-K. der Strassburger Strassenbahn-Ges. (M. 5 000 000) je zur Hälfte in Vorz.- u. St.-Aktien umzuwandeln, die am Reingewinn der Ges. wie folgt beteiligt, im übrigen aber einander völlig gleichgestellt werden sollen. Vom verteilbaren Reingewinn erhalten zunächst beide Aktiengattungen mit gleichen Rechten eine Div. bis zu 6 %. Der verbleibende Betrag wird folgendermassen verteilt: So lange dieser Mehrgewinn M. 300 000 nicht übersteigt, erhalten davon die Stadt Strassburg vorweg