Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. „ als Abgabe 30 %, die Genussscheine als Gewinnbeteilig. 10 %. Von dem hiernach noch verbleibenden Restbetrage erhält zunächst der A.-R. 10 % als Tant., der Rest fällt mit 30 % den St.-Aktien u. mit 70 % den Vorz.-Aktien als Super-Div. zu. ÜUbersteigt der Mehrgewinn den Betrag von M. 300 000, aber nicht von M. 400 000, so erhält die Stadt Strassburg vorweg als Abgabe von dem Teilbetrage von M. 300 000 30 % von dem Restbetrage 40 % als Ab- gabe, ferner erhalten die Genussscheine 10 % des vollen Betrages als Gewinnbeteilig. Von dem hiernach verbleibenden Restbetrage erhält der A.-R. 10 % als Tant., der Rest fällt mit 40 % den St.-Aktien, mit 60 % den Vorz.-Aktien als Super-Div. zu. UÜbersteigt der Mehr- gewinn den Betrag von M. 400 000, so erhält die Stadt Strassburg von M. 300 000 30 %, von ferneren M. 100 000 40 % u. von dem weiteren, M. 400 000 übersteigenden Betrage 50 % vorweg als Abgabe; ferner erhalten die Genussscheine 10 % des vollen Betrages als Gewinn- beteilig. Vom verbleibenden Restbetrage erhält der A.-R. 10 % als Tant., der Rest fällt je zur Hälfte den St.-Aktien u. den Vorz.-Aktien als Super-Div. zu. Beschliesst die G.-V. über die regelmässigen Abschreib. hinaus besondere Rückstell., so kommen diese von demjenigen Teil des Reingewinns in Abzug, der nach Entrichtung der Abgaben an die Stadt Strassburg u. der Zuwendungen an die Genussscheine u. den A.-R. noch zur Verfüg. steht. Das gleiche gilt von dem nach Ermessen der G.-V. auf das nächste Geschäftsj. zu übertragenden Teil des Reingewinnes. Zur Durchführung der vorgenannten Transaktion wurden die Aktionäre der Strassburger Strassenbahn-Ges. v. 17./6.– 12./7. 1912 aufgefordert, sich bereit zu erklären, von je 2 ihrer Aktien die eine zum Kurse von 150 %, zuzügl. 4 % Stückzs., zur Weiter- gabe an die Stadt Strassburg abzugeben, wogegen die andere als Vorz.-Aktie abgestempelt wird. Aktien, deren Inhaber auf diese Transaktion nicht eingehen, bleiben St.-Aktien. Die Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin hat sich verpflichtet, der Stadt Strassburg aus ihrem eigenen Bestande noch soviel Aktien zum Kurse von 150 %, zuzügl. 4 % Stückzs., zu liefern, dass die Gesamtzahl der in den Besitz der Stadt Strassburg übergehenden Aktien, zuzügl der im Besitze von Dritten verbliebenen St.-Aktien, die Hälfte des A.-K., also nom. M. 2 500 000 ausmacht. Die hiernach noch der Allg- Lokal- u. Strassenbahn-Ges. verbleibenden Aktien werden zu Vorz.-Aktien abgestempelt;: dafür hat die Allg. Lokal- u. Strassenbahn- Ges. sich zu verpflichten, auch von diesen Aktien soviel an die Stadt Strassburg abzugeben, dass die Forderung der Stadt Strassburg erfüllt wird, wonach diese in den Besitz von mindestens nom. M. 2 501 000 Aktien gelangt. subventionen: Die in der Bilanz vom 31./3. 1912 enthaltenen Subventionen von zus. M. 3 208 699 entfallen auf nachstehende Linien: 1) für die Linie Strassburg-Markolsheim nebst Abzweigungen Erstein (Rheinstrasse)-Erstein (Reichsbahnhof) u. Boofzheim-Rheinau M. 880 010, 2) für die Linie Strassburg-Truchtersheim M. 239 485. Diese Beträge sind unverzinsliche und nicht rückzahlbare Zuschüsse (à fonds perdu) vom Staate Elsass-Lotringen. 3) Für die Linie Kehl-Bühl a) vom Grossherzogtum Baden M. 390 750, b) von den Gemeinden des Amtsbezirks Kehl M. 110 538, c) desgl. des Amtsbezirks Bühl M. 51 952 = M. 553 240. Diese Beträge sind ebenfalls unverzinsl. u. nicht rückzahlb. Zuschüsse. 4) Für den Bau der Linien Kehl-Ottenheim und Altenheim-Offenburg M. 589 818. 5) Für den Bau der Linie Strassburg-Grafenstaden (Teilstrecke der Linie Strassburg- Markolsheim) wurde ausserdem seitens der Gemeinde HIlkirch-Grafenstaden und Maschinen- bauges. Grafenstaden ein unverzinslich nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt von M. 20 100. 6) Oberhausbergen-Westhofen M. 423 100. 7) Rastatt-Schwarzach M. 523 044. Genussscheine: 120 Stück, auf Inhaber lautend, erhielten die Urheber des Unternehmens. Diese Genussscheine berechtigen weder zur Teilnahme an den G.-V., noch zu irgend einer Kontrolle über die Angelegenheiten der Ges. Die Inhaber müssen die von der Ges. auf- gestellten Rechnungsabschlüsse als massgebend anerkennen (siehe auch Gew.-Vert.). Diese (kenussscheine übernahm 1912 die Stadt Strassburg von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn- Ges. in Berlin für M. 500 000. Anleihen: M. 4 050 000 u. zwar a) M. 1 720 000 in 4 % Anleihen von 1886, 1888, 1890 u. 1893, b) M. 2 180 000 in 31 % Anleihen von 1893, 1895, 1896 u. 1897, c) M. 150 000 in 3 % leihen von 1885. Zs. 1./5. u. 1./11. Zahlst. wie bei Div. Kurs in Strassburg Ende 1897 bis 1912: 3½ % Stücke: 101, 101, 97, 93, 93, 96, 96, 95, 95, 95, 89, 90, 93, 90, 89.50, 88.50 %; 4 % Stücke: 102, 100.50, 99, 100, 100, 101, 100, 100, 100, 100, 99, 100, 100, 99, 98, 97 %. M. 3 000 000 in 3½ % Partialoblig. lt. G.-V.-B. vom 4. Mai 1899, 3750 Stücke Lit. A à M. 400 und 750 Stücke Lit. B à M. 2000. Zs. 1./5. u. 1./11. Rückzahlung zu pari inner- halb 55 Jahren ab 1. Nov. 1910 lt. Plan, mittels Ausl. in der G.-V. Ab 1910 verstärkte oder Totalkündigung mit 3 monat. Kündigung zulässig. Spezielle Pfandsicherheit ist für diese Anleihe, wie auch für die sämtlichen anderen Anleihen nicht bestellt. Die Ges. haftet für dieselbe mit ihrem ganzen Vermögen. Coup.- u. Oblig.-Verj-Fristen sind die gesetzlichen. Zahlst.: Wie bei Div. und Mülhausen i. E.: Rhein. Creditbank; Frankf. a. M.: Deutsche Bank. Kurs Ende 1899–1912: In Frankf. a. M.: 95.90, 91, 94, 94.30, 94.90, 95, 95.20, 95, 89.50, 93, 93, 90, 89, 86 %. – Aufgel. im Juli 1899 zu 96.50 %. M. 2 000 000 in 4½ % Schuldverschreib. auf den Inhaber, lt. ministerieller Genehmigung v. 18./4. 1901, 2000 Stücke à M. 500 und 1000 à M. 1000. Zs. 1./5. u. 1./11. Rückzahlbar durch Verl. in 74 Jahren ab 1./11. 1910; von diesem Tage auch raschere Tilg. zulässig. Die Anleihe wurde von Ch. Staehling, L. Valentin & Co. übernommen. Kurs in Strassburg Ende 1910–1912: 102.25, 101.50, 99.50 %.