Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 289 Gewerkschaft Kaiser Friedrich. Das gesamte Bergwerkseigentum dieser Zeche mit allen Aktiven u. Passiven ging im Sept. 1910 mit Wirkung ab 1./1. 1910 an Deutsch- Lux. über; auch die Beteil. der Gew. am Kohlensyndikat (240 000 t) wurde mit übernommen. Deutsch-Lux. zahlte für die Übertragung des gesamten Vermögens an die Gew. zu Händen des Grubenvorstandes M. 3 000 000, sodass auf jeden der 1000 Kuxe M. 3000 entfielen. Sie hatte sich auch verpflichtet, denjenigen Gew., welche ihr unter Übertragung ihrer Kusbe- teiligung den auf den Kux entfallenden Barbetrag von je M. 3000 zur Verfügung stellen, für je 2 Kuxe 3 neue Aktien ihrer Ges. über je M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910 zu liefern, wenn ihr die Kuxe bis spät. 1./11. 1910 übertragen sind. Diejenigen Gewerken, die ihre Kuxe der Ges. zum gleichen Behufe schon vor 31./9. 1910 übertrugen, erhielten auf jeden Kux M. 250 in bar ausgezahlt. Soweit von den einzelnen Gewerken bereits die am 1./6. 1910 fällige Zubusse von M. 300 pro Kux geleistet war, wurde sie ihnen von Deutsch-Lux. vergütet (siehe Kap.-Erh. v. 8./9. 1910). Die 67 Kuxe von opponierenden Gewerken wurden nachträglich im Jan. 1911 zu M. 4500 pro Stück erworben. 0 Gewerkschaft Tremonia zu Dortmund. Ende 1910 erwarb die Ges. Deutsch- Lux. nahezu sämtl. Kuxe (995/70 ooo) dieser Gew., mit M. 4 484 598 zu Buch stehend. Die Berechtsame der Zeche umfasst 4 Geviertfelder = 5 921 000 qm. Es sind 2 Schächte vor- handen, davon der eine der Hauptförderschacht, während der andere hauptsächl. zum Berge- versatz dient. Der alte Schacht Westphalia wurde neuerdings auf dem Gelände der Union 100 m neu ausgemauert u. zum Wetterschacht ausgebildet. Die Schachtanlage besitzt eine Separation, Wäsche u. Kokerei. Die Tages- u. Schachtanlagen befinden sich seit 1911 in vollem Umbau. Die neue Förderanlage für den Schacht I, bestehend aus einem Fördergerüst mit Doppelförderung nebst Schachtgebäude u. einer Zwillings-Tandemfördermaschine wurde im Mai 1911 dem Betriebe übergeben. Ferner Bau von 95 Regenerativ-Koksöfen mit Einricht. zur Gewinnung der Nebenprodukte, die Inbetriebnahme erfolgte Mitte OÖkt. 1911. Ferner wurde ein Kompressor für 6000 cbm angesaugter Luft in Betrieb genommen u. ein Kessel- haus mit 4 Kesseln von je 650 qm Heizfläche errichtet. Die Zeche Tremonia förderte 1910/11 u. 1911/12: 298 414, 309 094 t Kohlen. Interessengemeinschaft mit der Société Anonyme des Hauts-Four- neaux et Aciécries de Rumelange-St. Ingbert in Rümelingen u. St. Ingbert. Die G.-V. v. 24./6. 1911 genehmigte den diesbezügl. Vertrag, gültig ab 1./7. 1911 auf 30 Jahre auf folgender Grundlage: Die beiden Werke arbeiten zus. unter Aufrechterhalt. ihrer Selbst- ständigkeit; jedes bleibt Eigentümer seines Vermögens. Der Verkauf von Eisenerz-Konz. oder Erzbergwerken oder von ganzen Werksanlagen, die für den Betrieb notwendig sind oder einen wesentlichen Bestandteil desselben ausmachen, bedarf des Einverständnisses von Rümelingen. Kohlenzechen oder Anteile daran können für Rechnung von Rümelingen ohne Einverständnis des V.-R. von Rümelingen nicht erworben werden. Die notwendigen Gelder werden Rümelingen von Deutsch-Lux. vorgeschossen. Ohne Zustimmung des V.-R. von Rümelingen sollen die von Deutsch-Lux. vorgeschossenen Beträge einschl. der fundierten Schulden frs. 20 000 000 nicht übersteigen. Deutsch-Lux. übernimmt die Verwalt. des Rüme- linger Unternehmens. Rümelingen erteilt eine während der Vertragsdauer unwiderrufliche Generalvollmacht zur Geschäftsführung u. Vertretung dergestalt, dass Deutsch-Lux. auch im Namen von Rümelingen mit sich selbst kontrahieren kann. Die Vertretung Rümelingens in allen Verbänden liegt bei Deutsch-Lux. Die jährl. Betriebsüberschüsse werden bei beiden Unternehm. getrennt festgestellt. Die Höhe der Abschreib. wird vom Administrationsrat Rümelingen im Einvernehmen mit Deutsch-Lux. vorgeschlagen. Die Verteil. der Überschüsse geschieht folgendermassen: Der Reinüberschuss von Rümelingen (A.-K. frs. 7 500 000) wird zugunsten oder zulasten des Reingewinns von Deutsch-Lux. so gekürzt oder ergänzt, dass Rümelingen nach Berücksichtig. der Abschreib. der Gen.-Unk. u. der Oblig.-Zs. eine Summe verbleibt, die der Div. entspricht, die für M. 12 000 Aktien à M. 1000 = M. 12 000 000 von Deutsch-Lux. zur Verteil. kommt. Wenn Rümelingen keine Betriebsüberschüsse erzielt oder die Überschüsse für Abschreib. etc. nicht ausreichen, so muss Deutsch-Lux. den Fehlbetrag ergänzen. Sollte die für Rümelingen zur freien Verfüg. stehende Summe in den ersten zehn Jahren nicht jährl. mind. frs. 80 = 16 % pro Aktie, insges. also frs. 1 200 000 betragen, so ist die Summe auf frs. 1 200 000 zu ergänzen. Die Verteil. der beiderseitigen Uberschüsse fand erstmalig mit Ablauf des am 30./6. 1912 beendigten Geschäftsjahres statt (Div. für Rümelingen 1911/12: 22 %). Nach Ablauf des Vertrages nimmt Rümelingen sein alsdann vorhand. Vermögen nach dem Stande der Schlussbilanz wieder in seine Verwalt. zurück. Auch kann Deutsch-Lux. das gesamte Vermögen von Rümelingen übernehmen u. zahlt hier- für ausser den zu übernehmenden Passiven insges. frs. 30 000 000. Will Rümelingen diese Offerte annehmen, so hat es frühestens zwei Jahre u. spätestens ein Jahr vor Ablauf dieses Vertrages die Annahme notariell zu erklären. Deutsch-Lux. hat das Recht, jederzeit während der Vertragsdauer das Gesamtvermögen von Rümelingen für frs. 37 500 000 ausser den zu übernehmenden Passiven zu erwerben. Der Erwerbspreis wird unter die Aktionäre Rüme- lingens verteilt. Rümelingen darf während der Vertragsdauer ohne Zustimm. von Deutsch- Lux. weder das A.-K. erhöhen noch neue Anleihen aufnehmen u. neue Werke errichten oder Beteilig. nehmen. Kapital: M. 130 000 000 in 130 000 Inh.-Aktien à M. 1000, hiervon sind Nr. 1–15 222 abgest. Aktien und Nr. 15 223–19 000 Aktien von 1904 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1904 s. u.), Nr. 19 001–24 000 Aktien von 1905, Nr. 24 001–42 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1909, Nr. 42 001 bis Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1912 1913. II. 19 ..... 3%%.%....