Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 821 4 280 293, 4 728 619, 5 743 660, 6 121 544, 2. Der Gesamtanschlusswert des Absatzgebietes belief sich im Sept. 1912 auf ca. 100 000 Kw., u. zwar ca. 500 000 Glühlampen, 6500 Bogen- lampen u. 7000 Motoren. In Reisholz-Düsseldorf wurde ein weiteres Elektrizitätswerk er- richtet, das im Okt. 1909 den Betrieb aufnahm. Eine dritte Überlandzentrale kam 1911/12 in Wesel in Betrieb. Die Ges. besitzt auch die Gasanstalten Rotthausen u. Mettmann, sowie das Gas- u. Wasserwerk Borbeck. Die Ges. hat Ende 1912 die Gasfernversorg. des bergischen Landes nunmehr mit zunächst 12 Städten aufgenommen. Die lt. Bilanz vom 30./6. 1912 mit M. 25 396 567 zu Buch stehenden Beteilig. an fremden Unternehm. umfassen folgende Werte: Aktien der Kreis Ruhrorter Strassenbahn A.-G. (A-R. M. 2 200 000); M. 7 649 000 Aktien der Bochum- Gelsenkirchener Strassenbahnen (A.-K. M. 10 000 000); M. 1 272 000 Aktien der Westf. Kleinbahnen A.-G. (A.-K. M. 1 275 000); M. 1 000 000 Aktien der Rhein. Bahnges. (A.-K. M. 10 000 000); M. 300 000 Aktien des Westfäl. Verbands- Elektrizitätswerks A.-G. in Kruckel (A.-K. M. 3 300 000); M. 3 923 000 Aktien des Elektrixzitäts- werks Berggeist A.-G. (A.-K. M. 4 000 000). Das Elektrizitätswerk Berggeist A.-G. erwarb von dem Rhein.-Westfäl. Elektrizitätswerk A.-G. das gesamte Kap., nämlich M. 300 000 Anteile des Bergischen Elektrizitätswerks m. b. H. in Solingen. Das Rhein.-Westfäl. Elektrizitäts- werk A.-G. hat den beiden Werken Berggeist u. Solingen zum Ausbau ihrer Kraftzentralen u. ihres Leitungsnetzes Kapitalvorschüsse geleistet. Ferner besitzt die Ges. sämtl. Anteile der Elektrizitätswerke Wermelskirchen G. m. b. H., Anteile der Rheinisch-Westfäl. Bahn- gesellschaft. m. b. H. in Essen; M. 590 000 Aktien der Paderborner ElektrizitätswerkH- u. Strassenbahn-A.-G., Paderborn, Anteile der Kreis Mettmanner Strassenbahnen G. m. b. H., Aktien der Bergischen Licht- u. Kraftwerke A.-G. in Lennep, Clever Strassenbahn-Ges. m. b HI., Aktien der Sauerstoff-Ind.-A.-G. in Berlin. Per 1./6. 1912 pachtweise Übernahme des Betriebes der Solinger Kreisbahn. Vertrag mit der Stadt Essen: Der von der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. übernommene, vom Dez. 1897 bis Januar 1898 datierte Vertrag mit der Stadt Essen gibt der Ges. auf 40 Jahre das Recht, die städtischen Strassen u. Plätze zur Leitung elektr. Energie zu benutzen. Nach Ablauf des Vertrages ist die Stadt berechtigt, das Elektrizitätswerk gegen Zahlung des Taxwertes zu übernehmen, wobei das innerhalb des Stadtgebietes liegende Leitungsnetz kostenlos in den Besitz der Stadt über- geht. Die Ges. ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Essen 5 % der Brutto-Einnahme, welehe aus der Lieferung elektrischer Ströme und aus der Vermietung elektr. Einricht. durch das Elektrizitätswerk innerhalb des Stadtgebietes erzielt wird, zu entrichten, solange diese Brutto- Einnahme weniger als M. 100 000 beträgt. Die Abgabe soll, sobald die Brutto-Einnahme M. 100 000 erreicht hat, bezw. übersteigt, für je M. 50 000 Mehreinnahme um je % er- höht werden, bis zu einem Höchstbetrage von 8 %. Die Stadtgemeinde Essen ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer, und zwar zum erstenmal nach Ablauf des zehnten Be- triebsjahres, das Elektrizitätswerk für eigene Rechnung zu übernehmen. Will sie von diesem Rechte Gebrauch machen, so muss sie dies der Ges. ein Jahr vorher anzeigen. Der Kaufpreis wird in diesem Falle nach Wahl der Ges. entweder nach dem Ertrage ermittelt oder nach demjenigen Werte festgestellt, welcher sich aus den Büchern der Gesellschaft ergibt. Im ersteren Falle soll als Kaufpreis gelten der mit 25 kapitalisierte durchschnitt- liche bilanzmässige Reingewinn der letzten drei Betriebsjahre vor der Übernahme. Im letzteren Falle wird der Kaufpreis um 10 % höher gestellt, als der Wert beträgt, welcher aus den Büchern derart ermittelt wird, dass von den Gesamtanschaffungskosten des Werkes die vorgenommenen ordnungsmässigen Abschreibungen in Abzug kommen. Der nach obigem ermittelte Kaufswert soll jedoch, falls die Erwerbung mit Ablauf des 10. Be- triebsjahres erfolgt, 120 % des ursprünglichen Anlagewertes nicht übersteigen, und wird letztere Zahl in den folgenden 10 Jahren, also bis zum 20. Betriebsjahre, jährlich um 3 %, in den weiteren 10 Jahren (vom 20. bis 30.) jährlich um 3¼ % und in den letzten 10 Betriebsjahren (vom 30. bis 40.) und event, in den weiter folgenden jährlich um 4 %, jedoch nicht unter 0, vermindert. Für die Übernahme der Erweiterungen des Werkes gelten dieselben Bestimmungen bezw. dieselben Maximalbeträge, bezogen auf das jeweilige Anlagekapital, wobei die jeweilige Dauer von der Inbetriebsetzung der Erweiterung an zu rechnen ist. Ebenso gelten dieselben Bestimmungen für die Übernahme der zur Strom- versorgung von Nachbargemeinden angelegten Teile des Leitungsnetzes nebst Zubehör. Will die Stadt von dem fünfzehnten Betriebsjahre an oder später auf die Stromlieferung verzichten, so muss sie zwei Jahre vorher kündigen. In diesem Falle hört jede Berechtigung u. Verpflichtung der Ges. zur Stromlieferung innerhalb der Stadt auf. Verträge mit anderen Gemeinden etc.: Von folgenden Gemeinden hat die Ges. das aus- schliessliche Recht zur Benutzung der Strassen u. Plätze zur Leitung u. Abgabe elektr. Stroms durch Vertrag erworben: Stoppenberg, Caternberg, Erillendorf, Huttrop, Leithe, Schonnebeck, Rotthausen, Heissen, Mülheim-Ruhr, Meiderich, Rüttenscheid. Alstaden, Kray, Laupendahl, Gladbeck, Rellinghausen, Borbeck, Hamborn, Bredeney, Mintard. Holten, Gelsenkirchen, Benrath, Werden, Kettwig, Wülfrat, Mettmann, Heisingen, Heiligenhaus, Hilden, Steele, Menden. Raadt u. Hiesfeld. 1908 bezw. 1909 wurden angeschlossen: Sterk- rade, Bruchhausen, Walsum. Angermund, Huckingen, Lintorf, Ratingen u. a. m. Die Verträge sind in den Jahren 1903–1908 geschlossen u. laufen von 25 bis zu 50 Tahren. Für die Ge- meinden ist gegen die Einräumung des ausschliessl. Rechts der Strassenbenutzung zwecks Stromlieferung eine jede nach der Art des Strombezuges von 1–8 % schwankende Abgabe