822 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. von den Bruttoeinnahmen ausbedungen. Die Ges. liefert den Gemeinden u. Privaten elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwecke zu vereinbarten Preisen. 24 Gemeinden sind verpflichtet, das gesamte Kabelnetz mit Zubehör nach Ablauf des Vertrages zum jeweil. Taxwert zu übernehmen, falls sie ein eigenes Elektrizitätswerk errichten oder den Strom von Dritten beziehen wollen. Im übrigen besitzen die Gemeinden das Recht zur käufl. Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes zum Taxwert nach Ablauf des Vertrages oder schon vorher nach einer für dig einzelnen Fälle besonders geregelten Frist, zumeist nach 10 oder 15 Jahren, doch bleibt bei Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes die Verpflichtung zur Strom- abnahme bis zum Ablauf des Vertrages bestehen. Ferner bestehen Stromlieferungsverträge mit dem Hafen Ruhrort, mit der Königl. Eisenbahndirektion Essen. sowie mit der Industrie- Terrain-Ges. Reisholz bei Düsseldorf a. Rh. Die Ges. versorgt eine grosse Anzahl von Zechen u. sonst. Werken der Grossindustrie auf Grund von festen Verträgen. Weiter besteht ein Ges. damit gesichert. Vertrag mit dem Steinkohlenbergwerk Rheinpreussen, kraft dessen das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk aus den Lieferungen an die Städte Uerdingen, Krefeld u. Krefeld Hafen, an die Gemeinden Frjemersheim u. Hochemmerich u. an eine Anzahl Bahnhöfe die Nutz- niessung hat u. die Übertragung dieser Verträge auf sich jederzeit verlangen kann. Zum Zwecke der Kabelführung in industrielle Werke sind ferner mit einer Reihe von Gemeinden Durchgangsverträge geschlossen, welche der Ges. gestatten, ihre Kabel durch das Gebiet der Gemeinde zu führen, u. zwar zwecks Stromversorgung von Interessenten ausserhalb der Gemeinde mit der Berechtig., innerh. der Gemeinde Strom an Grosskonsumenten abzugeben. Neuerdings wurden Verträge mit den Landkreisen Geldern, Cleve, Kempen, Mörs, Rees, Köln, Düsseldorf, Mettmann, Rheinbach u. d den Gemeinden Altenessen u. Hermülheim ab- geschlossen. In dem Gebiet der zu erschliessenden oben genannten 5 niederrheinischen Kreise wurden mit fast sämtl. Städten u. Gemeinden dieser Kreise sowie auch mit mehreren industriellen Werken Stromlieferungsverträge getätigt. Eine beachtenswerte Grundbelast. des für die Versorg. dieser Kreise 1911/12 gebauten Kraftwerkes in Wesel erscheint der Im Jahre 1909 wurde ein Vertrag zwischen dem Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk u. dem Landkreis Solingen genehmigt, nach welchem der Landkreis dem Werke den Bau von normal- spurigen Strassenbahnen ähnlichen elektr. Kleinbahnen im unteren Kreise Solingen übertrug. Der Bau der Bahnen erfolgt auf Kosten des Kreises. Gleichzeitig wurde ein Pachtvertrag mit dem genannten Werke abgeschlossen; nach diesem Vertrage verpachtet der Landkreis Solingen dem Werke von dem Augenblick der Inbetriebnahme also ab 1911 der vorerwähnten Bahnen deren ausschliessl. Betrieb auf die Dauer von 60 Jahren. Die Strecken sind teilweise noch im Bau. Mit dem Landkreise Solingen ist 1911 ferner ein Vertrag getätigt, nach welchem das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk die bisher von der Solinger Klein- bahn A.-G. betriebenen Strassenbahnlinien in Pacht nimmt. Ausserdem ist die Ges. neuer- dings an den Bau u. Betrieb verschied, elektr. Strassenbahnen wie Langenfeld-Monheim- Hitdorf; im Kreise Rees (Wesel-Rees-Emmerich-Hüthum) Länge 44½ km nebst Reeser Anschlussbahn (Rees-Empel), sowie in der Stadt u. im Kreise Cleve etc. (Cleve-Emmerich) beteiligt. Die in den Kreisen Siegburg, Moers u. Kempen projektierten elektr. Kleinbahnen befinden sich noch im Stadium der Verhandlung. Kapital: M. 38 000 000 in 38 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 500 000, erhöht lt. G.-V. v. 23./6. 1900 um M. 1 250 000 in 1250 ab 1./7. 1900 div.-ber. Aktien, übernommen von der Deutschen Ges. für elektr. Unternehm. in Frankf. a. M. zu 105 %. Die erhebliche Ausdehnung des Werkes erforderte die Flüssigmachung weiterer Mittel, dieselben wurden zunächst durch Inanspruchnahme eines Bankkredits gewonnen. Zur Abstossung von durch Vergrösserung des Werkes entstandenen Bankschulden u. Verstärk. der Betriebsmittel lt. G.-V. v. 28./12. 1901 weitere Erhöhung um M. 250 000 in 250 ab 1./1. 1902 div.-ber. Aktien à M. 1000, übernommen zu pari zuzügl. Stempelkosten von der Deutschen Ges. f. elektr. Unternehm. in Frankf. a. M. Die G.-V. v. 22./12. 1903 erhöhte das A.-K. um M. 6 000 000 in 6000 ab 1./1. 1904 pro rata der Einzahl. div.-ber. Aktien, angeboten den Aktionären 23./12. 1903 bis 5./1. 1904 zu 103 %, anderweitig begeben zu 130 %; seit 1905 voll eingezahlt. Die G.-V. v. 14./3. 1906 erhöhte das Kapital um M. 20 000 000 (auf M. 30 000 000) in 20 000 neuen Aktien mit Div.-Recht für M. 5 000 000 (voll gezahlt) ab 1./7. 1906, für M. 15 000 000 pro rata der Einzahl. ab 1./4. 1906. M. 5 000 000 (voll gezahlt), von diesen neuen Akt. erhielt die Ges. für elektr. Unternehm. als Gegenwert für M. 3 853 000 der Essener Ges. überlassene Aktien der A.-G. Elektrizitätsw. Berg- geist in Brühl (s. oben). M. 15 000 000 mit 25 % Einzahl. übernahm ein Konsortium zu pari und bot sie den Aktionären 2: 3 v. 20./4.–5./5. 1905 zu 102.25 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. zum Bezuge an; den Schlussnotenstempel trug das Konsortium, dem auch die mit Ausgabe der neuen Aktien verbundenen Kosten zur Last fielen; weitere 50 % am 2./7. 1906 u. restliche 25 % am 2./1. 1908 eingezahlt. Anfang 1908 erwarb die Stadt Essen M. 2 750 000 Aktien der Ges. zum Kurse von 135 %, auch die Stadt Mülheim-Ruhr kaufte weitere M. 500 000 Aktien, neuerdings die Landkreise Essen-Ruhr M. 750 000 Aktien, Ruhrort M. 650 000 Aktien und Solingen M. 750 000 Aktien, letztere zu 140–142 %, ebenso besitzt die Stadt Gelsenkirchen Aktien. Die Verwendung der lt. G.-V. v. 14./3. 1906 ausgegebenen M. 20 000 000 neuen Aktien und der im März 1906 emittierten M. 20 000 000 Oblig. geschah wie folgt: M. 5 000 000 neue als vollgezahlt geltende Aktien sind an die Ges. für elektr. Unternehmungen in Berlin be- geben, wogegen diese Ges. an das Rhein.-Westf. Elektrizitätswerk 3853 Aktien à M. 1000 der