* Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 843 Ab 2./6. 1905 bis 30./6. 1906 verstand sich die Notiz der 5 % Schuldverschreib. mit 2½ %, der 4½ % mit 2 % und der 4 % mit 2 % Zinsvergütung: ab 2. 7. 1906 verstand sich die Notierung von Schuldverschreib. für solche Stücke, auf welche die Rückzahl. von 7½ % erhoben worden ist. u. zwar verstand sich die Notiz in Prozenten des urspr. Nominalbetrages, Zinsberechnung dagegen à 2 % bezw. 2 % bezw. 2 % von 91& % des urspr. Nominalbetrages. Ab 2./1. 1907 werden sämtliche Stücke franko Zs. gehandelt. Wegen der Notiz der lt. Beschluss vom 22./12. 1908 abgest. Stücke siehe unten. Die Einlös. der per 2./1. u. 1./7. 1907 u. 2./1. u. 1./7. 1908 fälligen Zinsscheine der Schuld- verschreib. erfolgte: 4 % à M. 1000 mit M. 9.15, die 4½ % à M. 1000 mit M. 10.29, à M. 500 die 4½ % mit M. 5.15, die 5 % à M. 1000 mit M. 11.44, die ? % à M. 500 mit M. 5.72 (siehe auch unten). Im Anschluss an die Kapitalreorganisation von 1902 beschlossen die Inhaber der 3 An- leihen 11./11. 1902 folg.: 1) Verzicht auf die Rechte, welche nach § 289 H.-G.-B. den Gläubigern der Ges. im Hinblick auf die von der G.-V. der Aktionäre beschlossene Herabsetzung des A.-K. zustehen; 2) Unterbrechung der Ausl. der 4 % Schuldverschreib., Hinausschiebung des Beginnes der Ausl. der 4½ u. 5 % Schuldverschreib. u. Hinausschiebung des Endtermins der Ausl. aller 3 Arten von Schuldverschr., alles für einen Zeitraum von 3 Jahren; 3) Be- stellung eines Vertreters der Inhaber der Schuldverschreib. (Justizrat Heiliger, Cöln), sowie Bestimm. des Umfanges seiner Befugnis, Einsetzung eines Ausschusses (Dir. Hocks, Landger.- Rat Schnitzler, Reg.-Rat Clemm) zur Unterstützung des Vertreters. Die Tilg. der 4 % Anleihe von M. 4 000 000 wird unterbrochen, der Endtermin ist bis 1921 hinausgeschoben; die 42 % Schuldverschreib. von M. 10 000 000 von 1900 sind bis 1908 unkündbar u. von diesem Termin ab zu pari rückzahlbar. Der Beginn der Ausl. der 5 % Oblig. von 1900 zu 102 % ist bis 1909 hinausgeschoben. Die von der Schutzvereinigung aufgestellten Bedingungen wurden gleich- falls genehmigt. Danach verzichten die Banken u. Obligationäre auf das Recht. Befriedig. u. Sicherstellung auf gesetzl. Wege zu beanspruchen. Die Ges. verpfändet zur Tilg. der OÖblig. und Bankschulden ihre Effekten unter Ausschluss von M. 517 000 für Kautionszwecke, sowie ihre Debit., soweit diese aus Forderungen an Unternehm.-Ges. bestehen. Pfändung und Bindung der Realisierung der Pfandbr.-Objekte geschah zunächst nur auf 7 Jahre, also bis 31./12. 1909 u. wurde dann für fernere 3 Jahre verlängert. Der Ges. bleibt untersagt, auf die Immobil. Hypoth. aufzunehmen. Verfügungen über die verpfändeten Werte dürfen nur nach vorher eingeholter Gutheiss. des Vertreters der Obligationäre u. Banken erfolgen, wenn der Gegenstand der Verf. M. 500 000 oder mehr beträgt. Von dem Rechte, für ihre Oblig. 6 % Vorz.-Aktien à M. 1000 einzutauschen, haben Besitzer von M. 295 000 Teilschuldverschreib. Gebrauch gemacht (s. oben). Die Interessen der Obligationäre sind vollständig gewahrt. Der Zs.-Dienst ist geregelt und die finanzielle Lage der Ges. so, dass ab 1./7. 1906 eine Teil- zahlung von 8½ % an Obligationäre und Bankengläubiger erfolgen konnte; von dem auf die Schuldverschreib. entfallenden Betrage wurde ein Teil zum Ankaufe von nom. M. 211 000 Schuld- verschreib. verwendet, sodass die im Umlauf verbleibenden Schuldverschreib. 7½ % erhielten. Infolge des Verkaufes der Aktien der St. Petersburger Ges. für elektr. Anlagen kam ab 15./7. 1909 ein weiterer Betrag von 36 % zur Rückzahl. an die Inhaber von Schuld- verschreib. u. an die Bankengläubiger. Von der den Schuldverschreib.-Inhabern zukommen- den Summe war zum Ankauf von Schuldverschreib. für gemeinsame Rechn. aller Schuld- verschreib.-Inhaber verwendet worden. Auf die in Umlauf verbliebenen Schuldverschreib. erfolgte daher eine bare Rückzahl. von 30 %. Im März 1910 wurden. dann 4 Werke bezw. deren Aktien etc. verkauft (s. oben), so dass im Juli 1910 eine weitere (die III.) Rückzahl. von 10½ % stattfinden konnte, so dass nunmehr insges. 55 % zur Ausschüttung gelangt sind, wovon den Schuldverschreib.-Inhabern 48 % in bar zuflossen, während der Rest, ent- sprechend den Beschlüssen der Schuldverschreib.-Inhaber vom 22./12. 1908, zum Erwerb von Schuldverschreib. benutzt wurde. Dabei stand noch ein Betrag von M. 3 373 651 aus, von dem ab 2./1. 1912 eine weitere Quote von 15½ % an Obligationäre u. Buchgläubiger zur Ausschüttung gelangte; am 2./5. 1912 wurden weiter 12 % getilgt; zus. also bisher 75 % heimgezahlt. Ab 4./1. 1913 erfolgten weitere Kapitalrückzahl. auf die Schuldverschreib.: a) auf die nicht auf Verzicht abgestempelten Schuldverschreib. in Höhe von 14½ % des urspr. Nennwertes = M. 145 für M. 1000 Nennwert, bezw. M. 72.50 für M. 500 Nennwert; b) auf die auf Verzicht abgestempelten Schuldverschreib., die nach Abs. II, 8 der Beschlüsse vom 22./12. 1908 von den ihnen zustehenden 14½ % mit den Bankengläubigern 10 % teilen müssen, in Höhe von 10.775 % des urspr. Nennwertes = M. 107.75 für M. 1000 bezw. M. 53.88 für M. 500 Nennwert. Ausserdem erhalten sämtl. Schuldverschreib.-Inhaber ohne Unterschied aus den auf den gemeinsamen Besitz der Obligationäre eingegangenen Zs. eine Zinsvergüt., die für M. 1000 Nennwert M. 3.72 bezw. für M. 500 Nennwert M. 1.86 beträgt. Liquidation: Die Hoffnungen, welche sich an die vorsteh. Sanier. der Ges. 1902 geknüpft, haben, sich nicht erfüllt, vielmehr hat die Ges. auch 1903/1904 mit grossem Schaden gearbeitet. Der Abschluss per 30./6. 1904 zeigte eine Unterbilanz von M. 5 283 953 – für Res.-Stellung M. 4 400 000, Betriebsverlust M. 883 953 –, sodass von dem A.-K. von M. 8 395 000 mehr als die Hälfte verloren war. Dieses überaus ungünst. Resultat führte die Verwalt. einerseits auf die Diskreditierung der Ges. infolge der Vorgänge in den Jahren 1899/1900 zurück, die Gegen- stand einer strafrechtl. Untersuchung und eines Zivilprozesses waren (gemeint sind die Vor- gänge bei Übernahme der Singer-Ges.). Die Erörter. hierüber führten zu starker Kredit- erschütterung und Zurückhaltung von der Ges. sonst zugefallenen Aufträgen. Andererseits