Farben- und Bleistift-Fabriken etc. 1085 übernahm bei ihrer Gründung (s. Jahrg. 1901) die Nürnberger Ultramarinfabrik Joh. Zeltner u. die Ultramarinfabrik der Firma Dr. C. Leverkus & Söhne in Leverkusen. 1890 wurden noch folg. Werke bezw. Firmen erworben: a) J. N uppeney & Co., Andernach, b) Jordan & Hecht, Goslar, c) Gebr. Bahl & Co., Montabaur, d) Sophienau zu Sophienau bei Eisfeld, e) Blaufarbenwerk Marienberg, Bensheim, f) Hannov. Ultramarinfabrik vorm. Egestorff, Linden, g) Schweinfurter vorm. Heidelberger Ultramarinfabrik, Oberndorf. Im $ ahre 1906 wurde die Ultramarinfabrik der Firma Julius Curtius in Duisburg käuflich erworben. Die Fabriken Büchner-Pfungstadt u. Holtzapfel-Grub stellten den Betrieb auf eine Reihe von Jahren ein; Theunert & Gechter, Chemnitz, auf immer. Egestorff's Salzwerke haben die Ultramarinfabrikation v. 1./1. 1904 ab vertragsmässig auf 20 Jahre eingestellt, ebenso die Ultramarinfabrik der von Waitzischen Erben in Cassel ab 1./4. 1905 gegen entsprechende Entschädigung für immer. Zweck: Fabrikation von Ultramarin, von chem. u. anderen Artikeln; auch kann sich die Ges. an Unternehm. zu gleichen Zwecken beteiligen. Die Ges. trägt einen Teil der Feuer- versicherung ihrer Werke und der Transportversich. selbst, die Res. hierfür hat jetzt die Höhe v. M. 100 000 erreicht. – In der Bilanz für 1910/1911 ist das Beteil.-Kto mit M. 2 524 149 (gegen M. 1 417 794 im Vorj.) aufgeführt. Der Zugang auf Immob.-K. betrug 1908/09 M. 269 952 u. 1910/11 M. 22 125: auf Masch.-, Apparate- u. Utensilien-Kto 1908/09: M. 48 293. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 500 000, erhöht lt. G.-V. V. 19./7. 1890 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien, von denen 2505 zur Übernahme der 1890 nach- träglich angekauften Etabliss. verwendet wurden. Die G.-V. v. 14./10. 1911 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 500 000 (auf M.6 000 000) in 500 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911. Die Aktionäre verzichteten auf ihr Bezugsrecht u. erklärten sich damit einverstanden, dass diese Aktien zum Nennwerte zuzügl. 4 % Zs. ab 1./7. 1911 den Genussschein-Inhabern zur Zeichnung u. Übernahme überlassen wurden mit der Verpflicht. der letztern, neben Bar- zahlung des Nennwertes der Aktien u. der vorbezeichneten Zs. 500 Genussscheine als ge- tilgt an die Ges. auszuliefern, was geschehen ist. Genussscheine: 1000 Stück auf Namen mit Coupons und Talons. Sie berechtigen zum ratierlichen Bezuge des in der Gewinnverteilung erwähnten Überschusses. Im Falle der Auf- lösung u. Liquidation der Ges., ebenso im Falle deren Vereinigung mit einer anderen Ges., durch welche erstere aufgelöst würde, ist die Ges. verpflichtet, die Genussscheine gegen eine Vergütung des 12½ fachen Betrages des Durchschnittes der Beträge, welche in den vorher- gegangenen drei Geschäftsjahren allenfalls auf die Genussscheine aus dem Reingewinn ent- fallen sind, mindestens aber mit M. 1000 per Stück einzulösen. Es sollen jedoch bei Auflösung u. Liquidation der Ges. die Genussscheine erst nach vollständiger Deckung des A.-K. zum Zuge kommen. Das Recht der Einlösung steht der Ges. auf Beschluss der G.-V. auch während ihrer Dauer zu, u. zwar kann dieselbe einen oder mehrere Genussscheine nach Bestimmung durch das Los zur Einlös. bringen, jedoch nur aus dem der G.-V. zur Verf. stehenden Gewinnreste. Durch die partielle Einlös. mindert sich entsprechend der Zahl der eingelösten Genusssch. der event. Gewinnbezug der übrigen Genusssch. Die Ein- berufung des oder der Genussscheine zur Einlös. erfolgt durch eingeschriebene Briefe an die in dem Gesellschaftsbuche eingetragenen Inhaber u. durch Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern mit Anberaumung einer bestimmten, mind. dreiwöchentlichen Präsen- tationsfrist. Mit Ende eines Jahres nach Ablauf der Präsentationsdauer erlischt jeder An- spruch auf Vergüt. u. jedes Recht aus den bis dahin nicht präsentierten Genussscheinen, welche wertlos werden; die Coupons u.' Talons werden bereits mit der Publikation der Ein- berufung ungiltig. Eingelöst sind bis 1912 414 Genussscheine, 500 Stück wurden durch Kap.-Erhöh. v. 14./10. 1911 eingezogen (s. oben), sodass noch 86 Stück existieren. Hypothek.-Anleihe: M. 1 000 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1895, rückzahlbar zu 102 %, Stücke Lit. A à M. 1000, Lit. B à M. 500. Zs. 30./6., 31./12. Tilg. ab 1896 in 41 J. durch jährl. Ausl. im März auf 30./6.; kann beliebig verstärkt werden oder mit 3 monat. Frist auf 31./12. gekündigt werden. Als Sicherheit dient eine Hypoth. zur ersten Stelle auf das Fabrik- etabliss. zu Linden, do. Sophienau zu Schwarzenbrunn, auf den gesamten, das Blaufarben- werk Marienberg bildenden Grundbesitz in den Gemarkungen Lautern u. Reichenbach i. H. (insges. taxiert zu M. 1 706 310.60) zu gunsten des Bankhauses Bass & Herz. Zahlst.: Gesell- schaftskasse; Frankf. a. M.: Bass & Herz; Nürnberg: Dresdner Bank, Anton Kohn; München; Deutsche Bank. Am 30./6. 1912 noch in Umlauf M. 720 000. Kurs Ende 1896–1912: 101.80, 102, 101.70, 100, 97, 97.50, 101, 101, 101, 102, 100, 100.20, 99, 100, 99, 98.50, 97.50 %. Notiert in Frankf. a. M. – Die 4½ % Anleihe von 1890 (M. 2 000 000) ist 1905 ganz getilgt. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Spät. Dez. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., etwaige ausserord. Abschreib. und Rücklagen, vom verbleib. Betrag bis 4 % Div. an die Aktionäre, vom verbleib. Überschuss 10 % TLant an A.-R., vom Überrest weitere Div. an die Aktionäre bis 6 %; verbleibt hiernach noch ein Überschuss, so erhalten % die Genussscheine und die anderen stehen zur Verf. der G.-V., welche insbesondere auch nach $ 10 die volle oder teilweise Verwend. zur Einlös. v. Genussscheinen oder die volle oder teilw. Zurückstellung zu solchem Zweck beschliessen kann. Sollte die Verwendung zur Zahlung einer weiteren Div. beschlossen werden, so partizipieren die Genussscheine an der zur Verteilung kommenden Summe derart, dass die Genussscheine mit je M. 1000 in Rechnung kommen. Bilanz am 30. Juni 1912: Aktiva: Immobil. 3 291 363, Haus-Kto Cöln 165 747, Masch., Apparate, Utensil. 928 498, Handl.-Mobil. 1, Pferde u. Wagen 1, Waren 763 305, Wertp. 327 493,