1274 Wasser- und Münchener Installations-Geschäft für Licht und Wasser. Aktiengesellschaft in München. Salvatorstrasse 20. Gegründet: 14./11. 1899; eingetragen 23./11. 1899. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Übernahme u. Erweiterung des Installat.-Geschäftes, welches von der in Liquid. getretenen Gasbeleuchtungs-Ges. betrieben wurde. Die Ges. besitzt die Anwesen Salvator- strasse 20 und Promenadenstr. 5, worin sich ein Verkaufslokal befindet. Kapital: M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000, einbezahlt mit 90 %. Hypotheken: M. 364 292, 4 %, davon M. 130 000 auf Salvatorstrasse 20 und M. 234 292 auf Promenadenstrasse 5. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 30. Juni 1912: Aktiva: Nicht einbez. A.-K. 50 000, Immobil. 650 000, Effekten 7657, Kaut. 7535, Kassa 4107, Mobil. 1, Werkzeuge 1, Waren 129 089, Debit. 222 379. — Passiva: A.-K. 500 000, Hypoth. 364 292, R.-F. 15 057, Talonsteuer-Res. 1000, Tant. 1067, Kredit. 170 210, Gewinn 19 142. Sa. M. 1 070 771. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 89 433, Abschreib. 10 236, z. R.-F. 981, Tant. 1067, Gewinn 19 142. – Kredit: Vortrag 1557, Waren 112 162, Hauserträgnis 6349, Zs. 791. Sa. M. 120 861. Dividenden: 1899/1900–1908/09: 4, 5, 5, 4, 4, 0, 3, 4, 4, 0 %; 1909/10: M. 15 auf M. 900; 1910/11: M. 50 auf M. 900; 1911/12: 4 %. Geup.-Verj.: 5 J. (K.) Direktion: Hans Scheckenbach. Prokurist: Otto Lauck. Aufsichtsrat: (3–5) Vors. Komm.-Rat Dr. Fritz Weidert, Komm.-Rat Fr. X. Niederwieser, Komm.-Rat Karl Stierstorfer. Wasser- Und Eiswerke. 0 7 Charlottenburger Wasserwerke zu Berlin, Verwaltung in Schöneberg, Bayrischer Platz 9. Gegründet: 21./8. 1878; eingetr. 27./8. 1878. Zweck: Erwerb und Betrieb von Wasserwerken. Die Ges. übernahm das Charlotten- burger Wasserwerk am Teufelssee, u. zwar das auf fiskalischem, bis 1. Okt. 1931 bewilligten Terrain erbaute Wasserwerk mit Zubehör für M. 772 180, die übrigen Grundstücke für M. 128 000. Später wurde noch ein zweites Wasserwerk auf eigenem Grund und Boden am Wannsee in Beelitzhof (mit 91 Brunnen) errichtet. Die G.-V. vom 31./1. 1895 ermächtigte die Verw., den Wasserwerken der Stadt Charlottenburg diejenige Rechtsgestalt zu geben, welche in Bezug auf die der Stadt zustehenden Übernahmerechte zweckmässig erschien, und die Geschäftsführung einer etwa zu bildenden besonderen Ges. zu übernehmen. Die Konstituierung dieser Ges. mit Wirkung ab 1./10. 1894 erfolgte am 12./2. 1895 unter der Firma Charlottenburger Wasserwerke, G. m. b. H., mit einem Kapital von M. 12 004 500 (1898 um M. 1 000 000 erhöht), welche von der A.-G. Charlottenburger Wasserwerke über- nommen wurden, wobei die alte Ges. M. 12 000 000 Einlage machte, und zwar M. 1 011 691 bar, M. 10 781 in Grundstücken, den Rest in Bauten, Anlagen, Materialien, Vorräten und Rechten. Ankauf der Charlottenburger Werke durch die Stadt Charlottenburg: Vertragsmässig stand der Stadt Charlottenburg der Ankauf der das Stadtgebiet Charlottenburg versorgenden Werke am 1./10. 1905 zu. Es ist darüber zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt u. den Ges.-Organen gekommen, die im Klagewege ausgefochten wurden. Nachdem in dem Prozess mit der Stadtgemeinde Charlottenburg auch das Kammergericht zu Gunsten der Ges. ontschieden hatte, ist zwischen den beiden Parteien ein Vergleich zustande gekommen. Die Stadtgemeinde hat die sämtlichen Anteilscheine der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H. erworben und ist hierdurch am- 1./10. 1906 in den Besitz derjenigen Anlagen gelangt, welche das Stadtgebiet Charlottenburg mit Wasser versorgen; ausserdem sind der Stadt- gemeinde Grundstücke in erheblichem Umfang, welche der Förderstation Jungfernheide u. dem Verwaltungsgrundstück unmittelbar benachbart waren, ohne Entgelt überlassen worden. Der Festsetzung des Kaufpreises der Anteilscheine haben im Wesentlichen die im Vertrage vom 16. Sept./25. Okt. 1884 vorgesehenen Bedingungen zugrunde gelegen. Im freien Kauf hat die Stadtgemeinde ausserdem auf Spandauer Gemeindegebiet belegene Grundstücke von der Ges. erworben. Die Stadt Charlottenburg zahlte für die Anteile der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H. M. 14 900 000, sowie für die oben erwähnten Grundstücke M. 1 635 080. Der Abschluss des Vergleiches erfolgte durch Vertrag v. 27./9. 1906 und kam das Ergebnis im Abschluss 1905/06 zur Verrechnung. Gemäss Vereinbarung erfolgte die Auszahlung des Kaufpreises für die Grundstücke am 2.1. 1907, die Auszahlung des Kaufpreises der Anteilscheine am 2./4. 1907. Aus dem Besitzstand der Akt.-Ges. ver- schwanden also die Anteile an der G. m. b. H. Der Erlös aus dem Verkauf der Char-