1344 Zucker-Fabriken Zucker-Raflinerien. Melassepreise gegen früher ein Nutzen in der Entzuckerung von Melasse nicht mehr zu erzielen war, ist die Melasse-Entzuckerung indessen vorläufig stillgelegt worden. Kapital: M. 1 500 000 in 1500 gleichber. abgest. Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 30./3. 1889 um M. 250 000, lt. G.-V. v. 30./4. 1900 um M. 750 000 (auf M. 2 000 000) in 750 Aktien, übernommen von einem Konsort. zu 115 %, angeboten den Aktionären M. 625 000 2: 1 zu 118 % zuzügl. 4 % Zs. ab 1./1. 1900. Wegen Sanierung, Herabsetzung, Zuzahlung u. Erhöhung des A.-K. in 1907, 1908 u. 1912 siehe unten. Sanierungen 1907, 1908 u. 1912: Die G.-V. v. 22./4. 1907 beschloss, in der Hauptsache zum Zwecke der Tilg. der Unterbilanz (M. 635 458), welche sich nach der Bilanz Per 30./9. 1906 ergeben hatte, das A.-K. um M. 800 000 herabzusetzen u. z war nach Wahl der Aktionäre entweder durch Zus. legung von je 5 Aktien in 3 oder durch Herabsetz. des Nennwertes der einzelnen Aktien von M. 1000 auf M. 600. Gleichzeitig wurde beschlossen, das A.-K. um einen Betrag bis zu M. 800 000 wieder zu erhöhen u. zwar in der Weise, dass diejenigen Aktionäre welche die Herabsetzung des Nennwertes ihrer Aktien wählen würden, auf jede Aktie M. 400 bar zuzahlen sollten; dafür sollte der Nennwert der Aktie wieder auf M. 1000 erhöht u. diese Aktien mit Vorrechten ausgestattet werden. In Gemässheit dieses Beschlusses wurden M. 410 000 Aktien im Verhältnis von 5: 3 in N. 246 000 Aktien zus. gelegt, welche weiterhin als St.-Aktien in Umlauf blieben; bei restl. M. 1 590 000 Aktien wurde der Nenn.- wert von M. 1000 auf M. 600 herabgesetzt, auf diese Aktien die Zuzahl. von M. 400 pro Aktie geleistet, sodass sich ein Vorrechts-A.-K. von M. 1 590 000 ergab. — Nachdem die Bilanz ber 30./9. 1907 ebenfalls wieder einen grösseren Verlust zeigte (M. 548 304) u. sich auch für das Geschäftsjahr 1907/08 ein grösserer Verlust Voraussehen liess, beschloss die G.-V. v. 29./4. 1908 eine abermalige Sanierung. Die damaligen M. 246 000 St.-Aktien wurden im Verhältnis von 6:1 u. die damaligen M. 1 590 000 Vorr.-Aktien im Verhältnis von 2: 1 zus.- gelegt, die Vorr.-Aktien gleichzeitig ihrer Vorrechte für verlustig erklärt, sodass M. 836 000 untereinander gleichber. St.-Aktien in Kraft blieben. Ferner wurde die Wieder-Erhöhung des A.-K. um M. 964 000 durch Ausgabe von Vorr.-Aktien Lit. B beschlossen, sodass nach Durchführung dieser Sanierung sich das Kapital aus M. 964 000 Vorr.-Aktien u. M. 836 000 St.-Aktien zus.setzte. Die bei dieser zweiten Sanierung erhoffte Besserung der Lage der Ges. blieb jedoch aus; die folg. Geschäftsjahre brachten wieder erhebliche Verluste (bis ult. Sept. 1911 zus. M. 1 194 883), sodass die G.-V. v. 3./2. 1912 eine nochmalige durchgreifende Sanieruug beschloss. Nach diesem Beschlusse wurden die im Zus. hang mit der zweiten Sanierung emittierten M. 964 000 Vorr.-Aktien Lit. B unter Aufhebung ihrer Vorrechte im Verhältnis von 10: 1 u. die aus der zweiten Sanierung heryorgegangenen M. 836 000 St.-Aktien im Verhältnis von 20:1 zus. gelegt. Den Aktionären war indessen freigestellt, die Zus. legung ihrer Aktien dadurch abzuwenden, dass sie von je 10 Vorr.-Aktien 9 Stück dergleichen und von je 20 St.-Aktien 19 Stück dergleichen der Ges. zur freien Verfüg. überlassen u. dagegen die restl. je eine Aktie abgestempelt zurückerhalten. Die Aktionäre haben frei- willig 1799 Stück Aktien eingereicht, wogegen ihnen 137 Stück abgestempelt zurückgegeben und 1363 Stück von der Ges. zu 100 % wieder verwertet worden sind. Unter Berück- sichtigung von 1 Stück nicht eingereichter, für kraftlos erklärter Aktie sind 299 Stück im Besitze der Ges. geblieben u. von ihr vernichtet worden. Vorrechts- u. St.-Aktien sind ein- ander gleichgestellt worden, so dass die Ges. jetzt wieder über ein Akt.-Kap. von M. 1 500 000 in gleichber. Aktien verfügt. Der sich aus dieser Transaktion ergebende Buchgewinn von M. 1 661 800 ist zur Deckung der Verluste der letzten vier Geschäftsjahre in Höhe von M. 1 194 883 verwendet worden, so dass die Unterbilanz völlig getilgt ist. Der dann noch zur Verfüg. stehende Betrag von M. 466 916 ist zu einer Extra-Abschreib. auf die Ent- zuckerungsanstalt benutzt worden. Für 1911 12 ergab sich ein Reingewinn von M. 187 688. Im Interesse einer weiteren Stärkung der Betriebsmittel wurde von der Verteilung einer Div. aus diesem Gewinn abgesehen; es wurden deshalb M. 100 000 dem gesetzl. R.-F. zuge- führt. M. 50 000 auf Delkr.-Kto verbucht u. der Rest von M. 37 688 vorgetragen. Genussscheine: Die Zeichner der zuerst ausgegebenen 1000 Aktien erhielten für je 20 derselben einen Genussschein, zus. 50 Stück. Die a. o. G.-V. v. 22./4. 1907 genehmigte den freihändigen Ankauf der Genussscheine, was 1908 für M. 200 pro Stück geschehen ist. Hypoth.-Anleihe: M. 1 500 000 in 3½ % (bis 1912: 4½ %) Schuldverschreib. von 1900, rück- zahlbar zu 103 %. Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Commerz- u. Disconto- Bank u. durch Blanko-Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1./7. 1912 bis 1941 durch jährl. Auslos. im April auf 1./7.; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Noch in Umlauf Ende Sept. 1912 M. 1 212 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 10 J. n. F. Zahlst. wie bei Div. Kurs in Hamburg Ende 1900–1912: 101.75, 101.75, 102, 103.25, 103.25, 103, 100, (8, –, 64, 59, 60, 60 %. Aufgelegt bezw. eingeführt 15./9. 1900 zu 102 %. EBine am 3./4. 1909 stattgehabte Versamml. der Obligationäre beschloss mit Rücksicht auf die schwierige Lage, in welcher sich die Ges. schon damals befand, dass die planmässige Tilg. des seinerzeit noch ausstehenden Betrages von M. 1 236 000 der Anleihe zunächst auf die Dauer von 5 Jahren unterbleiben u. die Wiederaufnahme der Tilg. für das Jahr 1914 in Höhe der für das Jahr 1909 bezeichneten Quote u. von da an, entsprechend weiter in Aussicht genommen werden sollte, unbeschadet des Rechts der Ges., die Tilg. jederzeit zu beschleunigen u. auch den ganzen jeweilig umlaufenden Betrag der Anleihe an einem Tilg.- Termin zurückzuzahlen. Die Tilg. sollte indessen planmässig auch innerhalb der 5 Jahle wieder aufgenommen werden, sobald eine Div. an die Aktionäre bezahlt werden würde.