1854 Brauereien. 75 %, die Aktionäre 25 %. Nach den Verträgen haften für den Oblig.-Dienst die Mainzer Aktienbrauerei mit M. 89 435 jährl., die Hofbierbrauerei Schoefferhof mit M. 103 734 jährl. u. die Banken mit M. 19 354 jährlich. Die obigen Anträge wurden von den Aktionären in der G.-V. v. 31./1. 1912 unter der Bedingung angenommen, dass bis 7./2. 1912 eine Einig. mit den Brauereien, Bankenkonsort. u. den Grossgläubigern erzielt werde. Da die sämtlichen Interessenten bis zu diesem Termin zustimmten, so ist das Liquidationsabkommen perfekt geworden u. die Rheinische Bierbrauerei-Ges. am 6./2. 1912 in Liquid. getreten. Die Liquid.- Eröffnungsbilanz v. 6./2. 1912 wies einen Verlustsaldo von M. 1 536 742 auf, der sich bis 31./10. 1912 auf M. 1 515 602 reduzierte. Der Betrieb auf der Brauerei u. auf den Depots wurde noch bis gegen Mitte 1912 in erheblichem Umfange aufrecht erhalten. Von da an sind die Unk. bedeutend geringer geworden. Kapital: Bis Anfang 1912: M. 2 507 200, u. zwar M. 1 507 200 in St.-Aktien, 562 (Nr. 1 bis 562) à M. 600 = M. 337 200 u. 975 (Ser. A Nr. 1–975) à M. 1200 = M. 1 170000, sämtl. abgest., u. M. 1 000 000 in 1000 6 % Vorz.-Aktien (Nr. 1–1000 à M. 1000). Urspr. A.-K. M. 1 200 000 (Tlr. 400 000), erhöht 1873 um M. 600 000 (auf M. 1 800 000), herabgesetzt 1884 zur Tilg. einer damals bestandenen Unterbilanz u. behufs Reservestellungen durch Zus. legung der Aktien auf M. 450 000. Zur teilweisen Tilg. einer Schuld an die Ges. Schröder-Sandfort in Mainz beschloss die G.-V. der Rhein. Brauerei v. 22./5. 1901, das A.-K. um M. 1 560 000 (auf M. 2 010 000) durch Ausgabe von 1300 Aktien à M. 1200 zu erhöhen und zu 115 % der Schröder-Sandfort-Ges. unter der Bedingung zu über- lassen. dass seitens der letzteren ein Teilbetrag den Aktionären der Rhein. Brauerei zum gleichen Kurse angeboten würde Dieses Bezugsrecht war bis spät. 15./7. 1901 auszuüben, und zwar entfiel auf 2 alte Aktien à M. 600 eine neue à M. 1200 zu 115 %. Der Ausgabeprei- der neuen Aktien (einschl. Agio = M. 1 794 000) ist also der Ges. nicht in bar zugeflossen. sondern durch Sacheinlagen seitens der Schröder-Sandforf-Ges. beglichen. Die G.-V. v. 29./10. 1904 beschloss weitere Erhöhung des A.-K. auf M. 2 507 200 in der Weise, dass dus seit- herige A.-K. durch Zus. legung von je 4 St.-Aktien zu je 3 St.-Aktien ermässigt und gleichzeitig M. 1 000 000 in 6 % Vorz.-Aktien à M. 1000 mit Div.-Recht ah 1./11. 1904 ausgegeben wurden. Für die bei der Zus legung der St.-Aktien überschiessenden 2 Aktien à M. 600 wurde gegen Vergütung von M. 300 bar eine neue Aktie zu M. 600 gewährt. Der Buchgewinn aus der Zus. legung von M. 502 800 wurde mit M. 487 800 zu Abschreib. verwandt, während M. 15 000 zur Deckung der durch Ausführung des G.-V.-B. v. 29./10. 1904 entstandenen Kosten dienten. Die M. 1 000 000 Vorz.-Aktien wurden von einem Konsortium zu pari gezeichnet und wurde der Erlös zur gänzl. Abtragung des Darlehns der A.-G. Schroeder-Sandfort in Mainz verwandt, nachdem der mit dieser Ges. bestandene Kartell. vertrag mit dem Geschäftsjahr 1903 sein Ende erreicht hatte. Durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 31./1. 1912 (siehe oben) wurde das A.-K. in der Weise zus. gelegt, dass: a) die Stammaktionäre erster u. zweiter Ausgabe (Serie A) aufgefordert wurden, von Aktien im Nominalbetrag von je M. 12 000 den Betrag von M. 11 400, u. ebenso die Vorzugsaktionäre aufgefordert wurden auf je 5 Stück solcher Aktien 4 Stück der Ges. zu deren Verfüg. freiwillig einzuliefern. b) das A.-K. um den Betrag bis zu M. 2 232 800 herabgesetzt wurde, in der Weise, dass die St.-Aktien erster u. zweiter Ausgabe im Verhältnis von 20: 1, die Vorz.-Aktien von 5 1 zus. gelegt wurden, von dieser Zus. legung jedoch diejenigen St.-Aktien u. Vorz.-Aktien, welche freiwillig eingereicht worden sind, befreit blieben. Diese Zus. legung muss längstens bis 1./1. 1914 ausgeführt sein; c) das Verhältnis zwischen den der Ges. zur Verfüg. gestellten Aktien (Abschnitt a vorstehend), welche als Gruppe B bezeichnet, u. den sämtl. übrigen Aktien, welche als Gruppe A bezeichnet werden, in der Weise geregelt wurde, dass die Aktien der Gruppe A aus dem Liquid.-Hberschuss den Nominalbetrag vorweg erhalten u. von dem danach verbleibenden Liquid.-Überschuss der Gesamtheit der Gruppe B zunächst ein Betrag von M. 200 000 u. von dem alsdann noch verbleibenden Rest der Gesamtheit der Aktionäre der Gruppe B 75 % u. der Gesamtheit Ner Aktionäre der Gruppe A 25 % zufallen. Auf die in Abschnitt a an die Aktionäre gestellte Aufforderung hin wurden freiwillig eingereicht: dö ßf R 00ͥ / . M. 1 471 200.—– Vorz.-Aktien im Betrage von. 3........... „660 000 zusammen M. 3 151 200.— Nicht eingeliefert wurden St.-Aktien im Betrage von. . M. 36 000.– Vorz.-Aktien im BIse %. „ 40 000.–—) d„ 76 000.– 3 ; . /̃ 77777 %....... M. 2 507 200.—– Von den eingereichten Aktien hat ein Bankenkonsort. (s. u. unter 4b), welches für eingegangene Verpflicht. der Ges. Garantie leistet u. diese u. andere Verpflicht. übernimmt, /d(q ò ĩclͥ . erhalten u. diese Aktien sind mit der Bezeichnung „Gruppe B' ver- sehen worden. Es verbleiben als „Gruppe A“ %% %%%% Aktien, welche mit dem Stempel „Gültig geblieben als Aktie (Gruppe X). laut G.-V.-B. v. 31./1. 1912* versehen wurden, „ 265 800.– zusammen wie oben M. 2 431 200.–