330 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 4 % verlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 24./1. 1910 M. 12 000 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200, 100, ferner 4 % unverlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 24./1. 1910 M. 13 000 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200, 100. Dagegen ist von den mit Ministerialentschliessung v. 7./5. 1906 u. 20./5. 1909 zur Ausgabe genehmigten 3½ % ver- losbaren u. unverlosbaren Pfandbr. ein entspr. Betrag von M. 12 000 000 u. 13 000 000, zus. M. 25 000 000, einzubehalten. 4 % unverlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 21./7. 1910 M. 20 000 000, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 4 % unverlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 29./10. 1910 M. 26 000 000, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 4 % verlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 21./1. 1911 M. 20 000 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200, 100. 4 % unverlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 19./4. 1911, M. 25 000 000, Stücke à M. 5000. 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 4 % unverlosbare Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 24./11. 1911, M. 25 000 000. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 4 % unverlosbare Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 1./4. 1912, M. 25 000 000. Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. 4 % verlosbare Hypoth.-Pfandbr. lt. minist. Genehm. v. 2./4. 1913, M. 7 000 000, Stücke à M. 2000 u. 1000; ferner M. 6 000 000 lIt. minist. Genehm. v. 27./5. 1913, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Kurs der Pfandbr. nach dem Münchener Kurszettel Ende 1910–1912: 4 % verlosbare ältere Jahrgänge bis inkl. 1908: 100.40, 100.10, 99.20 %; 4 % verlosbare Jahrgänge 1909–1912: 100.60, 100.20, 99.20 %; 4 %tilgbar ab 1916: 101, 100.40, 99.40 %; 4 % unverlosbare ab 1910/12 kündbare: 100, 100.10, 99.30 %; 4 % unverlosbare u. unkündbar bis 1916/18: 101.10, 100.40, 99.40 %; 4 % unverlosbare u. unkündbare bis 1919/22: 101.10, 100.70, 99.50 %; 3½ % verlos- bare: 93, 91.40, 89 %; 3½ % unverlosbare 92.20, 91, 87.30 %. Die Bank ist seitens der bayer. Staatsregierung von der Prospekt-Einreichung an der Münchner u. Augsburger Börse entbunden worden. Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Tilg. bei den 4 % u. 3½ % verlos- baren jährl. mind. ½ % mit Zs.-Zuwachs. Reglementgemäss werden die verlosbaren Pfandbr. alle Jahre im Mai und Nov. verlost und die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag im Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar und rückzahlbar im Wege der Verl. nach Massgabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank, unkündbar seitens der Inhaber; während der ersten 10 Jahre vom Datum der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufeuden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten Jahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe desselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung u. Heimzahl. ihrer Pfandbr. haftet die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel- Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.- Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen u. Wertpapiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamt- summe der umlaufenden Pfandbr. Die Einhalt. dieses Verhältnisses wird von dem von der kgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.- Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist seitens des Inhabers. Zs. 1./1. u. 1./7. Ende 1912 in Umlauf: M. 1 500 000. Kurs Ende 1895–1912: 101.50, 100, 100, 100, 100, 100, 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50, 100, 100, 99, 99, 98.75, 98.75, 98.50 %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie aà fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene u. 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt.