* 3490 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 22./5. 1903 ganz eingestellt. – Die Zulassung der M. 1 165 000 abgest. Aktien u. der M. 2 835 000 neuen Aktien von 1910 zus. M. 4 000 000 wurde Mai 1910 genehmgt; erster Kurs am 15./6. 1910: 119 %. Kurs Ende 1910–1912: 111, 110, 95.75 %. Notiert in Berlin. Dividenden: Aktien 1896–1901; 7, 7, 7, 7, 0, 0 %; abgest. Aktien 1902–1912: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 50, 4, 4, 4 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Die Zahlung von 50 % Div. für 1909 an die alten Aktien (M. 1 165 000) erfolgte aus den angesammelten, im Jahresabschluss pro 1909 als Reingewinn ausgeworfenen Überschüssen (M. 701 121) der letzten Jahre. Regierungs-Kommissar: Staatsrat Dr. Selmer, Neustrelitz. Treuhänder: Landgerichts-Dir. Fölsch, Stellv. Erster Staatsanwalt Götze, Neustrelitz. Direktion: Reg.-Rat a. D. Felix Guttmann, Berlin; Carl Bühler, Neustrelitz; Stellv. Gerichtsassessor a. D. Rud. Jerchel, Berlin. Aufsichtsrat: (6–9) Vors. Rechtsanw. u. Notar Hofrat Lazarus, Neustrelitz; Stellv. Bankier Carl Stöter, Charlottenburg; Hofbankier Georg Helfft, Bankier Felix Marsop, Kurt Kramer, Berlin; Geh. Justizrat Brunswig, Neustrelitz; Bank-Dir. Kleinert, Rostock; Bank-Dir. Dr. Faull, Rechtsanwalt Dr. Wiebering, Schwerin. Prokuristen: Max Worms, Neustrelitz; Otto Bohm, Fritz Kassau, Berlin. Zahlstellen: Neustrelitz u. Berlin: Eig. Kassen; Berlin: Nationalbank für Deutschland, N. Helfft & Co.; Rostock: Rostocker Bank. Vereinsbank in Nürnberg. Gegründet: 17./5. 1871; eingetr. 8./7. 1871. Statutänd. 14./11. 1899 (genehmigt seitens des Königl. Bayer. Staatsministeriums des Innern, sowie durch Beschluss des Bundesrates 15./12. 1899 u. 24./5. 1901), 5./3. 1908 (genehmigt 28./2. 1908) u. 14./12. 1911 (genehmigt 229./2 1912). Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte. Der Bank ist laut ministerieller Bekannt- machung seitens der bayerisch. Regier. die Befugnis erteilt worden, Gelder der Gemeinden und Stiftungen, Kultusstiftungen und Kirchengemeinden im Giro-Scheck-Verkehr oder in lauf. Rechnung (Konto-Korrent), desgl. offene Depots von Gemeinden, Stiftungen, Kultus- stiftung. u. Kirchengemeinden entgegenzunehmen. Die Bank betreibt auch das Hypoth.- Geschäft auf Grund des Hypoth.-Bank-Gesetzes vom 13. Juli 1899 durch Gewährung hypothek. Darlehen, Gewährung nichthypothek. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme voller Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnen gegen Verpfändung der Bahn. Die Beleihung sowohl städtischer als landw. Grundstücke darf die Hälfte des ermittelten Wertes nicht übersteigen. Eine höhere Beleihung bis zu drei Fünfteilen des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des von der Königl. Bayer. Staatsregierung bestellten Kommissars statthaft. Auf landw. Grundstücke werden aus- schliesslich Amort.-Darlehen gegeben, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als /½ vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Kapital: M. 21 000 000 in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à Thlr. 100 = M. 300 und 7500 Aktien (Nr. 40 001–47 500) à M. 1200. Urspr. M. 9 000 000 mit 40 % Einzahlung, voll eingezahlt seit 1880; 1883 weitere M. 3 000 000 zu 115 % begeben, voll eingezahlt seit 1885. Die G.-V. v. 14. Nov. 1899 beschloss Erhöhung um M. 3 000 000 in 2500 Aktien à M. 1200 (div.-ber. ab 1. April 1900), angeboten den Aktionären 17.–31. März 1900 zu 160 %; auf nom. M. 4800 alte Aktien entfiel 1 neue à M. 1200; nochmals erhöht lt. G.-V. v. 5./3. 1908 um M. 3 000 000 (auf M. 18 000 000) in 2500 Aktien à M. 1200 (div.-ber. ab 1./4. 1908), an- geboten den alten Aktionären vom 1.–15./4. 1908 zu 150 %; auf nom. M. 6000 alte Aktien entfiel 1 neue à M. 1200. Agio abz. Unk. mit M. 1 276 395 in R.-F. Die a. o. G.-V. v. 14./12.1911 beeschloss Erhöh. um M. 3 000 000 (auf M. 21 000 000) in 2500 neuen Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1./4. 1912, angeboten den alten Aktionären v. 12.–26./4. 1912 zu 160 %; auf nom. M. 7200 alte Aktien entfiel 1 neue. Agio mit M. 1 519 137 in R.-F. Pfandbriefe: Die Bank besitzt das Recht, auf Grund vorgenannt erworbener Hypotheken Bodenkredit-Obligationen (Hypoth.-Pfandbr.) in Stücken von nicht unter M. 100 aus- zugeben. Der Gesamtbetrag solcher Obligationen darf den 15fachen Betrag des ein- gezahlten Aktienkapitals zuzüglich des Spez.-R.-F. zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger nicht übersteigen. Genehmigtes Maximum vorerst M. 240 000 000. Auf Grund der letzten Erhöhungen des A.-K. um je M. 3 000 000 (vom 14./11. 1899, 5./3. 1908 u. 14./12. 1911) dürfen ausserdem Pfandbriefe und Schuldverschreib. nach Bestimmung des Hypoth.-Bank-Ge- setzes ausgegeben werden. Die Pfandbriefe lauten auf die Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die Umschreibung geschieht kostenlos. Dieselben werden von der Reichsbank und der Kgl. Bayer. Bank beliehen und sind im Königreich Bayern durch Ministerial- verordnungen ab 1. Okt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld, zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen, sowie von Kapitalien der Kirchen- u. Pfründe-Stiftungen und der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen für ge- eignet erklärt worden. In Umlauf Ende 1912 an Pfandbr. M. 329 295 400 (Hypoth.-Bestand M. 343 111 025, davon M. 338 982 606 zur Pfandbriefdeckung) und zwar: 4 % Ser. XIII, Em. von 1895 M. 20 000 000. Verl. u. Künd. bis 1905 ausgeschlossen. Ende 1912 in Umlauf Ser. XIII u. XX zus. M. 28 588 900. Stücke à M. A 1000, B 500,