Versicherungs-Gesellschaften aller Branchen. 603 von Krause, Dr. jur. Arthur Salomonsohn, Berlin; Komm.-Rat u. Gen.-Dir. Rob. Müser, Dortmund; Geh. Komm.-Rat und Gen.-Dir. Emil Kirdorf, Mühlheim (Ruhr)-Speldorf; Komm.- Rat E. Berve, Breslau; Reg.-Assessor a. D. Dr. Wilh. de Weerth, Elberfeld; Bank-Dir. Oscar Schlitter, Berlin. Zahlstelle: Berlin: Eigene Kasse. Bemerkung: Die Gewinnanteile der Versich. werden 2 bezw. 5 Jahre reserviert und im dritten bezw. sechsten Jahre auf die Prämie angerechnet, oder vom ersten Jahre ab je 5 Jahre lang mit 3½ % Zinseszinsen angesammelt und nach jeder 5jähr. Periode ohne ärztl. Unter- suchung als einmalige Prämie zur Erhöhung der Versich.-Summe benutzt. „Nordstern, Unfall-, Haftpilicht- und Feuer-Versicherungs-Act.- Ges.“ in Berlin, W. Mauerstrasse 37/42. Gegründet: Konc. 20./11. 1880 als ,Nordstern Arbeiter-Versich.-A.-G.'; dann Firma von 1888–1910: Nordstern, Unfall- u. Alters-Versich.-Act.-Ges., dann Firma 1910–1911 Nord- stern Unfall- u. Haftpflicht-Versicherungs-Akt.-Ges., jetzige Firma wie oben nach G, 12/12.1911. Zweck: 1) Betrieb der Unfall- u. Haftpflicht- Versich., 2) der Feuer-Versich., 3) der Einbruchsdiebstahls- u. Beraubungs-Versich., 4) der Wasserleitungsschäden-Versich., 5) der Glasversicherung, 6) der Sturmschäden u. Maschinenschädenversich., 7) der Autokasko- u. Valorenversich., 8) der Rückversich. in den unter 1 bis 7 genannten Versicherungszweigen und in der Lebensversich. im In- und Auslande. Der Geschäftsbetrieb der Ges. erstreckt sich auf das Deutsche Reich und die Niederlande. Per 1./1. 1907 Übernahme des Versich.- Bestandes des Unfall- u. Haftpflichtgeschäfts der vorm. Vaterländ. Lebensversich.-Akt.-Ges. un Elberfeld. Versich.-Stand des Nordsterns Ende 1912; Unfallversich.: 51 108 Versich. mit M. 2 672 368 Jahresprämie; Haftpflichtversich.: 54 829 Haftpflichtversich. mit M. 1 576 042 Jahresprämie; 9842 Policen über M. 4 535 855. Gesamtversich.-Summe der Feuer- u. Einbruchdiebstahl-Versich. Ende 1912: M. 248 526 062. Kapital: M. 6 000 000 in 1250 Aktien (Nr. 1–1250) à M. 3000 mit 30 % Einzahl. = M. 900, 2250 Aktien (Nr. 1251–3500) à M. 1000 mit 30 % Einzahl. = M. 300, zus. also M. 1 800 000 Ein- zahlung. Auf einige Aktien sind über die 30 % im ganzen M. 46 200 mehr eingezahlt, so dass die Gesamteinzahl. auf das A.-K. gegenwärtig M. 1 846 200 beträgt. Urspr. A.-K. M. 3 000 000 mit 20 % Einzahlung, erhöht lt. G.-V.-B. v. 25./4. 1891 um M. 750 000, div.-ber. ab 1./1. 1893; ab 1./1. 1893 mit 25 %, ab 1./1. 1896 mit 30 % Einzahl. Infolge der Einführung der Feuer- u. Einbruchdiebstahl-Versich. beschloss die G.-V. v. 12./12. 1911 die Erhöh. des A.-K. um M. 2 250 000 (auf M. 6 000 000) in 2250 Aktien à M. 1000 mit 30 % Einzahl., div.-ber. ab 1./1. 1912, übernommen von einem Konsort. (Disconto-Ges. etc.) zu M. 452 pro Aktie, angeboten im Jan. den alten Aktionären 1875 Stück zu M. 630 pro Aktie, d. h. M. 300 Einzahl. u. M. 330 Agio. Aufgeld mit M. 226 000 in K.-R. Weiter wurden in den Organis.-F. M. 400 000 ein- gezahlt. Das A.-K. kann vor Vollzahlung erhöht werden. Ein Aktionär darf Aktien nur bis zum Nominalwert von 150 000 M. erwerben, deren Übertragung die Genehmigung des A.-R. bedarf. Stirbt ein Aktionär, so haben die Erben innerhalb 6 Monaten einen anderen Besitzer zu bezeichnen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers. in den ersten 6 Monaten des Jahres. Stimmrecht: 1 Aktie über M. 3000 = 3 St., die Aktie über M. 1000 = 1 St. Grenze inkl. Vertretung 150 St. Gewinn-Verteilung: Von dem Reingewinn sind 1. mind. 5 % dem Kap.-R.-F. so lange zuzuführen, bis diese 10 % des A.-K. beträgt, 2. den Aktionären 4 % Zs. von den Einzahl. zu vergüten, welche über die seitens der Ges. erfolgten Einforder. hinaus auf die Aktien geleistet worden sind, 3. die von der G.-V. beschlossenen Abschreib. u. Rückl. abzusetzen, 4. der Direktion die vertragsgem. Tant., 5. bis zu 4 % Div. an Aktionäre des von ihnen ein- gezahlt. A.-K., 6. 8 % Tant. an A.-R., 7. der Überrest steht zur Verfüg. der G.-V. Ist in einem Jahre statt eines Gewinnes ein Verlust vorhanden, so wird dieser in erster Linie aus der allgem. Sicherheits- u. Gewinnrücklage u. den sonst. besond. Rückl. gedeckt u. nach deren Erschöpfung aus der Kapitalrücklage. Ist durch Verluste in den Vorjahren das A.-K. angegriffen, so wird der Gewinn des Geschäftsjahres zunächst zur Wiederherstell. des A.-K. verwendet. Bezügl. der besond. Reservefonds der Ges. gilt folgendes: Der bisher. Risiko- R.-F. u. die bisher. Haftpflicht-Sonder-Res. werden nach dem jetzt gült. Statut, auf Grund G.-V.-B. v. 11./12. 1911, zu einer allgem. Sicherheits- u. Gewinnrücklage vereinigt. Diese bezweckt die Deckung von Verlusten u. die Aufrechterhalt. einer gewissen Gleichmässigkeit der Div. für die Aktionäre. Die G.-V. ist befugt, auf Antrag des A.-R. u. der Direktion, über dieselbe ganz oder zum Teil zur Verlustdeckung u. zum Zwecke der Div.-Verteil. an die Aktionäre zu verfügen. Die Kapitalrücklage, die allgem. Sicherheits- u. Gewinnrückl. sowie die etwaigen sonstigen besond. Rückl. werden nicht besond. verwaltet, sondern bilden einen Teil des werbenden Gesellschaftsvermögens. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Forder. an Aktionäre 4 153 800, Hypoth. 10 275 700, Wertp. 415 500, Vorauszahl. auf Policen 52 665, Guth. bei anderen Versich.-Ges. 87 704, rückständige u. Stück-Zs. 79 347, Ausstände bei Agenten 310 459, Kassa 39 139, Inventar 30 096, Kontokorrent-Debit. 1 216 600, rückst. Prämien 48 199. – Passiva: A.-K. 6 000 000,