652 Versicherungs-Gesellschaften aller Branchen. Zweck: Der Gegenstand des Unternehmens umfasst alle Arten der kleinen Lebens- versich. (Volksversich.) Das Versich.-Geschäft soll nur unmittelbar betrieben werden. Durch Beschluss des Vorst. u. des A.-R. kann der Versich.-Bestand eines anderen Unter- nehmens in seiner Gesamtheit oder in einzelnen Zweigen mit den darauf bezüglichen Res. u. Prämienüberträgen mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden auf die Volks- fürsorge übertragen werden. Kapital: M. 1 000 000 in 1000 Namen-Aktien à M. 1000, begeben zu pari, voll eingezahlt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Vorstand: Joh. Ad. von Elm, Friedr. Ernst Lesche, Friedr. Alb. Karl Paeplow, Franz Heinr. Wentker, Karl Heinr. Lorenz, Heinr. Friedr. Kaufmann, Hamburg. Aufsichtsrat: Vors. Gewerkschaftsbeamter Gust. Ad. Bauer, Ernst Th. Ed. Leipart, Neukölln; Privatbeamter Friedr. Ebert, B.-Treptow; Franz Edm. Alex. Schlicke, Stuttgart; Redakteur Dr. Gottfried Aug. Müller, Hamburg; Carl Jul. Frässdorf, Dresden; Friedr. Paul Hoffmann, Magdeburg; Rud. Alex. Junger, Berlin. Freia, Bremen-Hannoversche Lebensversicherungs-Bank Akt.-Ges., Sitz in Hannover: Geschäftsstellen in Berlin (Bellevuestr. 24), Bremen, Hannover. Gegründet: 8./11. bezw. 26./12. 1907; eingetr. 13./1. 1908. Firma lautete bis 1910 Bremer Lebensversich.-Bank A.-G. mit Sitz in Bremen. Gründer: Notar Aug. Tebelmann, Deutsche Nationalbk., Hch. Oesemann, Gerh. Schipper, Rechtsanw. u. Notar Dr. jur. Heinr. Tebelmann, Dir. Carl Ulrich, Bremen; Dir. Hugo Gottschalk, Oberstabsarzt Dr. Reinhold Leu, Berlin; Dr. jur. Aug. Schneider, München: Dir. Hugo Reifarth, Oldenburg. Die a. o. G.-V. v. 6./1. 1910 beschloss die Ubernahme der Hannoverschen Lebensversich.-Anstalt a. G. mit Wirkung ab 1./1. 1910, Anderung der Firma wie oben u. Verlegung des Sitzes nach Hannover. Die Firma wurde am 29./3. 1913 lt. G.-V. v. 30./12. 1912 in Freia Bremen-Hannoversche Lebensversicherungs-Bank umgewandelt. Seit 1./5. 1913 auch Geschäftsstelle in Berlin. Zweck: Übernahme u. Weiterführung der sämtl. Geschäfte und insbes. der sämtl. Versicherungs- u. sonst. Verträge der „Bremer Lebensversicherungs-Bank a. G.“ vom Jahre 1867 in Bremen u. der Hannoverschen Lebensversicherungs-Anstalt a. G. in Hannover mit allen ihren Rechten u. Pflichten; Abschluss jeder Art von Versich. auf das menschliche Leben nach Massgabe der vom Vorstande aufgestellten Geschäftspläne. Versicherungsbestand Ende 1912 112 126 Policen mit zus. M. 236 163 153. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Nam.-Aktien à M. 1000, eingez. mit 25 % = M. 750 000; für die restl. 75 %= M. 2 250 000 sind Einzahl.-Verpflichtungen ausgestellt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 1) Mind. 5 %, höchstens 10 % gesetzl. R.-F. (bereits gefüllt), 2) event. bis zu 10 % des verbleib. Überschusses zur Bild. u. Verstärk. von Spez.- u. Extra-Res., sowie des Beamtenpens.-F., 3) die vertragsm. Tant. an Vorst., 4) 4 % Div. an Aktionäre, 5) 5 % Tant. an A.-R., jedoch soll auf das einzelne Mitglied verrechnet nicht mehr als M. 5000 u. auf die Gesamtheit des A.-R. ohne Rücksicht auf die Zahl der Mitglieder nicht mehr als M. 60 000 entfallen, 6) von dem alsdann verbleib. Netto-Überschuss werden dem Div.-F. der von der Bremer Lebensversich.-Bank a. G. übernommenen div.-ber. Aussteuerversich. 5 %, dem der übernommenen div.-ber. Militärdienstversich. 3 % der entsprechenden Prämienein- nahme u. den von der Hannoverschen Lebensversich.-Anstalt a. G. übernommenen div.-ber. Lebensfall- u. Kapitalversich. 5 % der div.-ber. Prämie überwiesen. Der restl. Betrag wird nach Massgabe der Prämieneinnahme auf die übrigen vertragsmässig am Gewinn beteiligten Versich. a) der ehemaligen Bremer Lebensvers.-Bank a. G., b) der Bremer Lebensversich.- Bank A.-G. resp. der Bremen-Hannov. Lebensversich.-Bank A.-G., c) der ehemaligen Hannov. Lebensversich.-Anstalt a. G. verteilt. 7) Von den auf die einzelnen Gruppen entfallenden Be- trägen werden überwiesen 75 % den Versicherten der einzelnen Gruppen, 25 % zur Verfüg. der G.-V., jedoch mit folgenden Massgaben: a) aus dem auf die Gruppen 6a u. 6b entfallenden Betrage dieser 25 % wird der Div.-F. der div.-ber. Lebensversich. der vorm. Bremer Lebens- versich.-Bank a. G. so weit aufgefüllt, dass diesen Versich. eine Div. von 25 % der Prämien der lebenslänglichen Versich. gewährt werden kann, b) aus dem auf die Gruppe 6c (Versich. der vorm. Hannov. Lebensversich.-Anstalt a. G.) entfallenden Teile der erwähnten 25 % ist der Überschussanteil dieser div.-ber. Lebensversich. nach Aufnahme der rechnungsmässig zu- lässigen Beträge, höchstens jedoch 1.86 % der Tarifprämie aus dem Ausgleichs-F., auf 16 % der Tarifprämie zu ergänzen. Reichen hierzu die von den erwähnten 25 % des Überschusses zur Verfüg. stehenden Beträge nicht aus, so sind zunächst die von den unter 7a erwähnten 25 % noch verfügbaren Beträge, sodann die unter 4 erwähnte 4 % Div. der Aktionäre zu verwenden. Ein noch verbleibender Rest der unter 7a u. b erwähnten 25 % wird an die Aktionäre verteilt, soweit die G.-V. nicht anders beschliesst. Wird eine solche anderweite Verwendung zur Erhöhung der Gewinnanteile von Versicherten beschlossen, so darf diese Erhöh. nur in der Weise erfolgen, dass die unter 6 zu a, b u. c bezeichneten drei Gruppen von Versicherten unter Anrechnung derjenigen Beträge, die ihnen etwa gemäss 7a oder b aus den an sich zur Verfüg. der G.-V. stehenden 25 % bereits zugeflossen sind, nach Massgabe der Prämieneinnahme gleichmässig berücksichtigt werden.