704 Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. liche Kündigung vorbehalten. Die Anleihe diente zur Vergrösserung des Schiffsparkes und Verstärkung der Betriebsmittel der Ges. Zahlst.: Bremen: Gesellschaftskasse, Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank, Deutsche Bank, Deutsche Nationalbank, Bernhd. Loose & Co., Disconto-Ges., E. C. Weyhausen; Bremen, Berlin, Frankf. a. M. u. Dresden: Deutsche Bank; Berlin: Seehandl., S. Bleichröder, Berl. Handels-Ges., Disconto- Ges., Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank; Dresden: Dresdner Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank. Kurs Ende 1901–1912: In Berlin: 101.90, 103, 103.75, 103.40, 101.60, 102, 100, 99.80, 100.20, 100.40, 100.40, 93.40 %. – In Bremen: 102¼, 103.50, 103 103.25, 102, 100.50, 100.25, 99.50, 101.50, 101, 100.25, 93 %. Aufgelegt durch die Zahlst. 26./4. 1901 zu 100.50 % zuzüglich 4½ % Stück-Zs. ab 1./4. 1901. (Auch notiert in Frankf. a. M.) M. 10 000 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./8. 1902 u. staatl. Genehm. v. 19./9. 1902. Diese 5. Anleihe ist zur Bestreitung der notwendig gewordenen Sicherung des Kohlenbedarfs der Ges. und für den Ankauf u. die Bebauung des Grundstücks der A.-G. „Weser“ (s. oben) bestimmt. Sie ist in 50 Serien à M. 200 000 u. in 1000 Stücke à M. 5000, 1000 à 3000, 1600 à 1000, 800 à 500 eingeteilt. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1907 durch jährl. Ausl. mind. einer Serie (M. 200 000) in der G.-V. auf 1./10.; verstärkte Tilg. vorbehalten. Zahlst. wie bei Anleihe von 1901. Mit dem Erlös dieser Anleihe war der Lloyd in der Lage, seinen Finanzplan von 1902 durchzuführen. In Umlauf Ende 1912: M. 8 800 000. Kurs Ende 1902–1912: In Berlin: 99.70, 101.25, 101.20, 101, 100, 95.50, 94.50, 96.25, 97.20, 97, 98.50 %. – In Bremen: 99 ¾, 101 ⅝, 100 , 101.25, 100, 95.50, 93.50, 97, 97, 96, 98.50 %. Zugel. Okt. 1902; erster Kurs in Berlin 13./10. 1902: 99.90 %. (Auch notiert in Frankfurt a. M.) M. 25 000 000 in 4½ % Schuldverschreib. lt. a. o. G.-V. v. 7./2. 1908 u. staatl. Genehm. v. 14./2. 1908, 50 Serien à M. 500 000 bezw. 1500 Stücke à M. 5000, 2500 à M. 2000, 10 000 à M. 1000, 5000 à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1913 durch jährl. Ausl. von mind. einer Serie von M. 500 000 in der G.-V. auf 1./10.; ab 1913 verstärkte Tilg. oder gänzliche Künd. zulässig. Aufgenommen zur Aufbringung der Mittel für die 1907 in Auftrag gegebenen Schiffe. Zahlst. wie bei Anleihe von 1901. Kurs Ende 1908–1912: 99.80, 100.40, 100.70, 100.40, 98.50 %. Aufgelegt am 12./3. 1908 zu 98.50 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. u. Bremen. Verj. der Zs. 4 J. (F.), der gezogenen Oblig. 10 J. (K.) Der Lloyd ist nicht befugt, vor vollständiger Tilg. der 6 Anleihen eine neue auf- zunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstellung einräumt –, Bodmerei durch den Kapitän eines Schiffes und die Ansprüche der gesetzlichen Schiffsgläubiger, sowie Kautionen, welche dem Deutschen Reiche und anderen Staaten gestellt sind oder gestellt werden, allein ausgenommen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Betriebsüberschuss 1) 5 % zum R.-F., solange derselbe nicht 10 % des Grundkapitals beträgt, 2) von den Betriebsüberschüssen der Reichspostdampfer- linien 1½ % des Anschaffungswertes der in den Reichspostdampferlinien beschäftigten Schiffe an den Ern.-F, 3) 4 % des A.-K. als Div. an die Aktionäre, 4) 6 % des verbleibenden Betrages, jedoch unter Abzug der Überweisung an den Ern.-F. (Nr. 6) an die Mitgl. des A.-R. als Tant., 5) 2 % des A.-K. als Super-Div. an die Aktionäre, 6) von dem Reste die Hälfte an den Ern.-F., solange derselbe weniger als 50 % des Grundkapitals beträgt; die andere Hälfte. und wenn und solange der Ern.-F. 50 % des Grundkapitals erreicht hat, der ganze Überschuss als weitere Super-Div. an die Aktionäre. Die G.-V. ist auf Antrag des A.-R. berechtigt, die Bildung und Dotierung weiterer Reserven als der vor- gesehenen zu beschliessen. Der Ern.-F. dient 1) nach dem Ermessen des A.-R. zum Ersatze abgängig werdender Schiffe, Maschinen und Kessel, und die zu diesem Zwecke aus ihm entnommenen Beträge werden jährl. darauf abgeschrieben; 2) zur Deckung bilanzmässiger Verluste, soweit der feste R.-F. nicht dazu ausreicht. Versicherungsfonds: Einen Teil des Versich.-Risikos der Schiffe trägt die Ges. selbst. Der Fonds dafür, welcher Ende 1912 M. 20 202 500 betrug, dient zur Deckung der Havarien, Schäden und Kosten, welche die Ges. treffen. Er gilt nicht als ein R.-F. im Sinne des Gesetzes, und die ihm zur Last fallenden Beträge werden darauf abgeschrieben, jedoch, soweit sein Bestand eine solche Abschreib. zulässt, nicht als Verluste der Ges. be- handelt. Dem Versich.-F. wird jährl. der durch die Selbstversicherung der Schiffe er- zielte Überschuss der Prämiengelder über die daraus zu bestreitenden Havarien, Schäden und Kosten zugeschrieben, bis er die Höhe von M. 5 000 000 erreicht; hat der Versich.-F. diese Höhe erreicht, so sind demselben, bis er eine Höhe von M. 20 000 000 erreicht hat, 40 %, bei einer Höhe von M. 20–25 000 000 30 %, bei einer Höhe von mehr als M. 25 000 000 20 % des Überschusses zu seiner weiteren Dotierung zu überweisen. Der A.-R. ist berechtigt, wenn der Versich.-F. mehr als M. 5 000 000 beträgt, etwaige Schäden und Havarien ganz oder teilweise aus dem Versich.-F. und nicht aus den Prämien- geldern des laufenden Jahres zu decken, solange der Versich.-F. hierdurch nicht unter M. 5 000 000 herabsinkt. Ebenfalls existiert eine Assekuranzreserve zur Deckung bilanz- mässiger Verluste im Assekuranzgeschäfte. Dieser werden jährl. 10 % des Überschusses der Abteil. Assekuranz zugeschrieben, bis sie M. 200 000 beträgt. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: 117 Seedampfer u. 2 Schulschiffe 157 114 000, 32 Nordsee- u. Flussdampfer, 188 Leichterfahrzeuge etc. 3 622 317, Hilfsfahrzeuge in aus-