weitere Anleihen aufzunehmen, deren Darleiher vor Befriedigung der Inhaber obiger Oblig. Zahlung ihrer Forderungen verlangen können. Verj. der Coup. 4. J. (K.), der Stücke 10 J. (K.) Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank; Berlin: Disconto-Ges. Noch in Umlauf Ende 1912 M. 21312 500. Kurs Ende 1901–1912: In Hamburg: 101.70, 103.25, 103.70, 103.80, 103.20, 101.90, 100.50, 100.30, 101.40, 101.30, 100.75, 99.40 %. Zugel. M. 27 500 000, hiervon durch die Hamburger Zahlst. 19./3. 1901 zur Subskription aufgelegt M. 9 000 000 zu 101 % zuzügl. 4½ % St.-Zs. ab 1./2. 1901. In Berlin: 102, 103.25, 104, 104.20, 103.75, 101.75, 100.20, 100.60, 101.50, 101.40, 101.20, 99.50 %. Zugel. M. 27 500 000. Erster Kurs 10. 4. 1901: 101.75 %, III. M. 13 000 000 in 4½ % Oblig. lt. Beschl. des A.-R. v. 2./12. 1905 u. staatl. Genehm. v. 31./1. 1906, 12 000 Stücke Lit. A à M. 1000 (Nr. 1–12 000), 2000 Lit. B (Nr. 12 001 bis 14 000) à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu pari ab 1911 in längstens 40 Jahren durch jährl. Auslos. von mind. M. 325 000 am 1./4. auf 1./7.; ab 1911 Gesamt-Tilg. nach 3 monatl. Kündig. vorbehalten. Die Anleihe diente zur Vermehr. der Betriebsmittel der Ges. Hinsichtl. ihrer Sicherheit gilt das bei II gesagte, nur dass die Anleihen I u. II im Range vorangehen. Noch in Umlauf Ende 1912 M. 12 350 000. Zahlst. u. Verj. der Coup. u. Stücke wie bei II. Kurs in Hamburg Ende 1906–1912: 103.20, 100.25, 100, 101.40, 101.75, 100.90, 99.85 %. Zugel. Febr. 1906, erster Kurs 16./2. 1906: 102.25 %. IV. M. 30 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. der G.-V. v. 21./3. 1908 u. staatl. Genehm. v. 23./3. 1908, 27 000 Stücke Lt. A Nr. 1–27 000 à M. 1000, 6000 Stücke B Nr. 27 001–33 000 à M. 500, auf den Inhaber lautend, rückzahlbar zu 103 %. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg. ab 1913 bis 1957 in jährl. Raten von mind. M. 666 500 Nennwert durch Auslos. am 1./8. auf 1./11. (zuerst 1913); ab 1913 Gesamt-Tilg. nach 3 monat. Kündig. zulissig. Der Erlös der Anleihe diente zur Vergrösserung der Betriebsmittel, namentlich zur Bezahlung der im J. 1907 bestellten Schiffe. Die Ges. haftet den Inhabern der Oblig. für Kapital, Zinsen und Kosten mit ihrem ganzen Vermögen und speziell mit ihren sämtl. Seedampfschiffen mit der Mass- gabe, dass die Ansprüche der Inhaber von Schuldverschreib. der Prior.-Anleihen I., II. u. III Emiss. den aus dieser Prior.-Anleihe IV. Emiss. herzuleitenden Rechten vorangehen. Die Ges. verpflichtet sich, andere Pfandrechte, wie sie zugunsten der Inhaber von Schuldverschreib. der Prior.-Anleihe I eingetragen sind, auf ihre Seedampfschiffe nicht eintragen zu lassen. Die Ges. verpflichtet sich ferner, weitere Anleihen nur unter der Bedingung aufzunehmen, dass die Darleiher bei einer etwaigen Auflös. der Ges. erst nach den Inhabern der vor liegenden OÖblig. Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können. Verj. d. Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (K.) Zahlst. wie bei Div. Aufgelegt am 6./4. 1908 M. 20 000 000 zu 99.25 %. Kurs Ende 1908–1912: In Berlin 100.25, 102.90, 103.30, 102.10, 100.70 %; in Hamburg 100.60, 103.10, 103.25, 103, 100.70 %. Hypotheken: M. 2 000 000 auf den Verwalt.-Gebäuden Hamburg u. deren Grundstücke zu 4 bezw. 4¼ % verzinsl., halbj. kündbar. – M. 1 500 000 zu 4 % auf dem Grundstück Unter d. Linden 8, Berlin, bis 1./4. 1918 unkündbar. – M. 8 409 159 zu 4 % je zur Hälfte unkündbar bis 1./6. 1911 u. 1./11. 1915 auf H. A. L. Terminal & Navigation Co. (Besitz in Hoboken, s. oben) u. auf dem sonst. erweiterten Grundbesitz u. Gebäuden in Nordamerika. – M. 1 000 000 auf dem Grundstück in Frankf. a. M. Alle 4 Posten in der Bilanz vom Buchwert gleich abgezogen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: In den ersten 4 Mon. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % zum R.-F. (ist erfüllt), vom verbleib, Überschusse 4 % Div., vom Rest Tant. an A.-R. u. zwar jedes Mitgl. ½ %, der Vors. 1 % (erst im Laufe des Jahres etwa eingetretene Mitglieder erhalten verhältnismässig weniger), Überrest Super- Div. Bei nur 4 % oder weniger Div. bestimmt die G.-V. die Vergütung für den A.-R. Der R.-F. und Assekuranz-R.-F., die auch für den Neubau oder Ankauf von Schiffen verwandt werden dürfen, werden nicht getrennt verwaltet. Sämtliche Schiffe, welche der Ges. gehören oder an denen sie finanziell inuteressiert ist, sind zu einem vom Vorstande festzusetzenden Preise zu versichern u. Zzwar entweder bei Assekuradeuren oder durch Selbstversicherung, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, unter Zustimmung des A.-R. auf jedes Schiff ein Risiko bis zum jeweiligen Betrage der Hälfte des Reserveassekuranz-F. für Rechnung der Ges. selbst zu laufen. Die 80 ersparten Prämiengelder werden am Ende eines jeden Jahres dem Reserveassekuranz-F. gutgeschrieben. Sobald dieser den Betrag von M. 3 000 000 erreicht Hat, fliesst, bis derselbe auf M. 5 000 000 angewachsen ist, nur noch die Hälfte der ersparten Prämiengelder demselben zu, während die andere Hälfte dem Jahresgewinne hinzugerechnet wird. Nachdem der Fonds aber den Betrag von M. 5 000 000 erreicht hat, so wird ihm, bis er die Höhe von einem Viertel des Grundkapitals erreicht hat, nur noch ein Drittel der ersparten Prämiengelder zugeschrieben. Die übrigen zwei Drittel sowie, wenn der Fonds die Maximalhöhe erreicht hat, der ganze Betrag der erspacten Prämien wird auf den Jahresgewinn übertragen. Ende 1912 betrug der Res.-Assekuranz-F. M. 21 592 650. Die Ges. ist befugt, sich mit anderen Reedereien zu einer Gemeinschaft zu vereinigen, welche die Versicherung einzelner Schiffe der beteiligten Ges. sei es zum vollen Werte, sei es zu einem Teilbetrage – auf der Grundlage der Gegenseitigkeit übernimmt. In diesem Falle kann der durch Selbstversich. nach Massgabe des vorstehenden Absatzes oder durch anderweitige Versich. nicht bereits gedeckte Teil des Wertes der Schiffe durch Versich. bei dieser Gemeinschaft gedeckt werden. Die Ges. beabsichtigt, in Gemeinschaft mit denjenigen ihr befreundeten Ges., die — wie sie –— sehr 47* Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien ete. 739