Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 46 000 000 qm. Die Kohlenfelder in Lothringen bilden einen zus. hängenden Besitz von ca. 20 Maximalfeldern u. einem Flächeninhalt von ungefähr 40 000 000 qm. Sie liegen in der Gegend von Falkenberg u. Lauterfangen u. bergen nach den Bohrergebnissen grosse Mengen Flammkohlen. Ein Zeitpunkt für den Ausbau u. die Inbetriebnahme lässt sich weder für die in Westfalen, noch für die in Lothringen belegenen Felder z. Z. bestimmen. Des weiteren sind in dem Besitz der Ges. 750 Kuxe der Gew. Carl Alexander in Baesweiler bei Geilenkirchen. Diese Gew. besitzt in der Nähe von Aachen, markscheidend mit der Grube „Anna“ des Eschweiler Bergwerks-Vereins, 17 Maximalsteinkohlenfelder, in welchen Fettkohle aufge- schlossen ist. Mit dem eigentl. Schachtbau ist 1910 begonnen worden. Die Kohlenförder. wird voraussichtl. Ende 1913 erfolgen. Die restl. 250 Kuxe der Gew. Carl Alexander sind in Händen der Société des Aciéries de Longwy in Mont St. Martin, die mit den Röchlingschen Eisen- u. Stahlwerken, G. m. b. H. zus. die Aktien der Société des Mines de Valleroy besitzen, u. zwar ist jede Ges. mit der Hälfte beteiligt. Röchling u. Longwy übernahmen auch die selbst- schuldnerische Bürgschaft für eine 4½ % Anleihe von M. 10 000 000 der Gew. Carl Alexander. Die Société des Mines de Valleroy ist mit einem A.-K. von frs. 10 000 000 Aktien u. frs. 7 000 000 Oblig. ausgestattet u. betreibt ein Erzbergwerk ganz in der Nähe der deutschen Grenze mit einem Flächeninhalt von 886 ha u. einem anstehenden Erzvorrat von ungefähr 120 000 000 t. Die Anlage ist als Doppel-Schachtanlage für ca. 4000 t Tagesleistung ausgebaut. Die Förderung beträgt z. Z. 1000 t täglich. Es ist eine grosse Arbeiter- kolonie vorhanden, um die erforderlichen Arbeiter heranzuziehen. Weiter besitzen die Röchlingschen Eisen- u. Stahlwerke, G. m. b. H. den grössten Teil der Aktien einer kleinen französischen Erzgrube bei Longwy. Die Grube enthält ca. 10 000 000 t kieseliges Erz u. ist seit 1909 im Betrieb. Die Beteiligungsziffern der Firma betragen: im Stahlwerksverband 261 869 t, im Verband deutscher Drahtwalzwerke 33 500 t Fertiggewicht. Der Grundbesitz beträgt rund 525 ha. Die Zahl der Arb. u. Beamten beträgt rund 8000. Stamm-Kapital: M. 20 000 000. Urspr. M. 10 000 000, belegt durch obige Sacheinlagen, erhöht lt. Ges.-B. v. 1./5. 1905 um M. 5 000 000 u. lt. Ges.-B. v. 15./6. 1908 um M. 5 000 000. Die Gesellschafter zerfallen insofern in Gruppen, als die Erben des Geh. Komm.-Rat Carl Röchling den Stamm Carl Röchling; die Erben des Komm.-Rat Theodor Röchling den Stamm Theodor Röchling; die Erben der verstorbenen Frau Anna Röchling den Stamm Ernst Röchling und endlich Dr. Fritz Röchling den Stamm Fritz Röchling bilden. Die Zugehörigkeit zum Stamm geht auf die Erben über. Zur Veräusserung eines ganzen oder teilweisen Geschäftsanteils sowie zur Teilung desselben, ausser im nachbe- zeichneten Fall, bedarf es der Genehmigung der Ges. Zur Veräusserung eines ganzen oder teilweisen Geschäftsanteils an Mitgesellschafter, sowie für die Teilung von Geschäftsanteilen verstorbener Gesellschafter unter deren Erben bedarf es der Genehmigung der Ges. nicht. Jeder Teil muss aber mindestens noch zweihunderttausend Mark betragen. Will ein Ge- sellschafter seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an einen Mitgesellschafter, der einem andern Stamm angehört, veräussern, so muss er denselben vorher den Mitgesellschaftern, die seinem eigenen Stamm angehören, unter denselben Bedingungen anbieten, u. darf er die beabsichtigte Veräusserung nur dann vornehmen, wenn binnen drei Monaten kein Stammesmitglied zu denselben Bedingungen kauft. Auch bei Veräusserung eines Geschäfts- anteiles im Wege einer Zwangsvollstreckung steht den Mitgesellschaftern, die dem gleichen Stamm angehören wie derjenige, gegen den die Zwangsvollstreckung stattfindet, das Vor- kaufsrecht zu. Jeder Übertrag wird der Ges. gegenüber erst durch die Eintragung in das Gesellschaftsbuch rechtskräftig. Anleihe: M. 15 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Ges.-B. v. 15./6. 1908, rückzahlbar zu 103 %, Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank oder deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1914 durch jährliche Auslosung von mindestens 3 % des urspr. Anleihe-Betrages im März auf 1./7. (erstmals 1./7. 1914); ab 1914 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Sicherheit: Zur Sicherheit der Forder. aus den Teilschuldverschreib. in Höhe von M. 15 000 000 nebst Zinsen von 4½ % sowie des bei Einlös. zu zahlenden Zuschlags von M. 450 000 wurde eine Siche- rungshypoth. auf dem nachstehend genannten Grund- u. Bergwerksbesitz zur ersten Stelle eingetragen; Eisen- u. Stahlwerk in Völklingen, Koksofenanlage Altenwald, Hochofenwerk Carlshütte u. die Eisensteingruben Gew. Röchling u. Röchling I sowie die Kalksteingruben Hessen, Settingen, Saarburg, Imlingen, Wölferdingen u. Wittringen. Der verpfändete Grund- besitz hat eine Grösse von rund 500 ha. Auf demselben befinden sich sämtl. Werksanlagen der vor- genannten Hütten- u. Bergbau-Betriebe. Vertreterin der Obligationäre: Deutsche Bank in Berlin. Der Erlös der Anleihe ist bestimmt zur Bereitstell. von Mitteln für den Ausbau des Bergwerksbesitzes, die Erweiterung der bestehenden Anlagen, sowie zur Verstärk. des Betriebskapitals. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Deutsche Bank; Saarbrücken: Gebr. Röchling. Kurs in Berlin Ende 1908–1912: 101.75, 102.75, 103.30, 102.50, 99.50 %. Aufgelegt am 11./8. 1908 zu 100.50 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des St.-Kap.) Beträgt der jährl. ver- bleibende Rest des Reingewinns mehr als 5 % des St.-Kap., so wird der Überschuss über 5 % so lange einem besond. Div.-R.-F. zugeführt, bis derselbe ein Fünftel des St.-Kap. erreicht. Dieser R.-F. wird gegebenen Falls zur Ergänz. der Div. auf 5 % herangezogen. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1913/1914. I. 55