Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. am 13./9. 1899 eröffnet wurde. Die Bayer. Staatsbahnen führen den Betrieb auf Linien II u. III. Auf Bahnlinie III Personenverkehr seit 1./5. 1901. Einlösungsrecht des Staates: Der Staat kann die Bahn gegen Barentschädigung einlösen oder gegen eine jährliche Rente den Betrieb übernehmen und zwar nach folgenden Grundsätzen: Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährlichen Reinerträgnisse während der letzten sieben Jahre in Ansatz gebracht, hiervon die Reinerträgnisse der zwei ungünstigsten Jahre abgezogen und der durchschnittliche Reinertrag der übrigen fünf Jahre berechnet. Die zu leistende Entschädigung besteht in der einmaligen Zahlung jenes Betrages, welcher dem auf Grund einer 4½ % Verzinsung zu berechnenden Kapitalswert des ermittelten Reinerträgnisses entspricht, jedoch keinesfalls weniger als das nachweisbar aufgewendete gesamte Anlagekapital betragen darf. Kapital: M. 1 700 000 in 1700 Nam.-Aktien à M. 1000, nach Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 2. März 1898 um M. 600 000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1899), angeboten den Aktionären zu 103 %, anderweitig mit 150 %. Anleihen: M. 1 200 000 u. zwar I. M. 700 000 in 4 % Oblig. vom April 1891 (500 St. à M. 1000 u. 400 St. à M 500). Zs. 1./2. u. 1./8.; unkündbar bis 1896 und von da ab jährl. Rück- zahlungen in Höhe von M. 10 000 bis 50 000; u. II. M. 500 000 in 4 % Oblig. vom Mai 1893, (400 St. à M. 1000 u. 200 St. à M. 500). Zs. 1./2. u. 1./8., unkündbar bis 1898 und von da ab jährl. in Beträgen von M. 5000 bis M. 30 000 rückzahlbar. Tilg. durch Verl. im I. Halbj. auf 1./8. Am 31./12. 1912 von beiden Anleihen in Umlauf M. 1 445 000. Kurs in Augsburg Ende 1896–1912: 102.50, 102, 101, 100, –, 98.50, 101, 101.50, 101, 101.25, 101, 99, —–, 99, 98.25, 97.50, 95 %. III. M. 500 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. minist. Genehm. v. 12./7. 1909, Stücke à M. 1000 u. 500, auf den Inhaber. Zs. 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1915. Bis Ende 1912 M. 200 000 begeben. Nicht notiert. Geschäftsjahr; Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie =– 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), event. be- sondere Abschreib. und Rücklagen, vom verbleib. Überschuss Tant. an Vorst. u. Beamte, dann 4 % Div., 6 % Tant. an A.-R., Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Anlage-Kto 2 638 489, Grundstücke 723 581, Einricht. 8903, Bahnerhalt.-Material. 62 035, Effekten 368 800, Kassa 925, Debit. 128 122. – Passiva: A.-K. 1 700 000, Anlehen 1 455 000, unerhob. Coup. u. Stück-Zs. 18 882, Ern.-F. 217 495, Reparat. 10 300, Kredit. 17 347, Disp.-F. 250, R.-F. 170 000, Spez.-R.-F. 75 000. Div.-R.-F. 60 000, Talon- steuer-Res. 10 000 (Rückl. 5000), Div. 153 000, Vortrag 43 582. Sa. M. 3 930 858. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Ern.-F. 18 200, Reparat. 1700, Zs. 42 271, Unk. 39 512, Effekten 3200, Tant. u. Grat. 17 298, Gewinn 201 582. – Kredit: Vortrag 25 530, Rein- erträgnisse 296 947, Pacht 1287. Sa. M. 323 765. Kurs: Aktien nicht notiert. Dividenden 1890–1912: 0, 6¾, 7, 8, Z, 10, 0, 9½, 9, 9, 8 % 9, 9, 9/9/ 9, 8, 9,9, 9, 9 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Geh. Komm.-Rat Heinr. von Buz. Prokurist: H. Pfeiffer. Aufsichtsrat: (3–6) Vors. Geh. Komm.-Rat Paul von Schmid, Stellv. Komm.-Rat Ludw. Martini, Komm.-Rat Wilh. Geyer, Dir. Willy Butz, Komm.-Rat Fr. Haindl, Komm.-Rat Dir. Theod. Wiedemann. Zahlstelle für Div. u. Anleihe: Augsburg: Friedr. Schmid & Co. Badische Lokal-Eisenbahnen Actien-Gesellschaft in Karlsruhe. Gegründet: 27./10. 1898. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Errichtung, Erwerb u. Betrieb von Eisenbahnen, insbes. im Grossh. Baden. Die Ges. ist namentlich berechtigt: a) die zur Errichtung u. zum Betriebe von Eisenbahnen im Grossh. Baden erforderl. Konzessionen der zuständigen Behörden einzuholen, sowie derartige Konz. mit Genehm. der zuständigen Behörden von Dritten zu erwerben; b) Eisenbahnen im Grossh. Baden mit oder ohne finanzielle Beihilfe Dritter zu bauen oder durch Dritte bauen zu lassen, sowie anzukaufen oder zu pachten; c) die ihr gehörigen Eisenbahnen zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen oder zu verpachten. Die Ges. ist auch befugt, aus den elektr. Zentralstationen, welche sie zum Betriebe ihrer Bahnen errichtet oder erwirbt, Licht und Kraft an Dritte abzugeben. Die Ges. kann ihr Unternehmen auf den Erwerb, Bau und Betrieb von Eisenbahnen in den Nachbarstaaten ausdehnen. Die Ges. darf Schuldverschreib. nur in solcher Zahl u. Höhe ausgeben, dass deren Gesamtbetrag den jeweiligen Nennbetrag des Grundkapitals nicht übersteigt. Die Ges. besitzt folgende Lokalbahnen, zus. 155.34 km.: 1) a. Nebenbahn Bruchsal-Odenheim-Menzingen: Normalspurig, Länge 30,2 km, Kon- zessionsdauer 90 Jahre ab 5. Okt. 1894. Staatsbeitrag à fonds perdu M. 16 000 pro km = M. 1 146 842 inkl. Bahnb., seitens der Gemeinden kostenlose Hergabe von Grund u. Boden u. M. 65 000 Zuschuss. Nach 25jähr. Betriebsdauer kann der Staat die Bahn ankaufen für den 25 fachen Betrag der durchschnittl. Reineinnahmen der letzten 5 9 ahre, falls dieser Betrag kleiner ist als das Anlagekapital, für dieses selbst. Nach Ablauf der Konzessions- dauer unentgeltl. Übergang an den Staat. Betriebseröffnung 5./3. 1896. b. Nebenbahn Odenheim-Hilsbach: Normalspurig, 11 km lang, Fortsetzung der Bahn Bruchsal-Odenheim, Konc. ab 13./1. 1898, Bedingungen wie bei Bruchsal-Odenh.-Menzingen. Staatsbeitrag M. 18 500 pro km, Gemeindezuschuss M. 75 000. Betriebseröffn. 3./9. 1900.