Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 2199 Santa Catharina-Eisenbahn Akt.-Ges. in Berlin, Wi. 56, Schinkelplatz 1/4. Verwaltungsbureau in Blumenau (Brasilien). Gegründet: 26./2. 1906; eingetr. 2./2. 1907. Gründer: Bank für Handel u. Ind., S. Bleich- röder, Deutsche Bank, Disconto-Ges., A. Schaaffhausen'scher Bankverein, Berlin. Zweck: Bau, Ausrüstung u. Betrieb einer Eisenbahn im Staate SantaCatharina in Brasilien. Bei der Gründung hat die Ges von der Hanseatischen Kolonisations-G. m. b. H. in Hamburg die seitens der Staatsregierung von Santa Catharina durch Dekret Nr. 227 vom 26./9. 1904 erteilte Eisenbahnkonzession übernommen. Die Konzession, die auf Betreiben der Ges. 1907 in wesentlichen Punkten abgeändert wurde, umfasst den Bau von Eisenbahnen von Blumenau— Hammonia, Hammonia–Rio Negro und Hammonia-–Coritybanos. Ausserdem ist damit eine umfangreiche Landkonzession für das noch wenig erforschte Gebiet am Westarm des Itajahy verbunden, das als besonders geeignet zur Besiedelung und reich an wertvollen Hölzern gilt. Zunächst wurde die Linie Blumenau–Hansa von ca. 70 km mit I m Spurweite gebaut; die Ausführung war dem Bau- und Betriebskonsort. Herrmann Bachstein – Arthur Koppel in Berlin übertragen. Betriebseröffnung sukzessive ab 3./5.–1./10. 1909. 1907 wurde die Konstituierung der Ges. auch nach brasilianischem Rechte durchgeführt und die Firma bei der Junta Commercial (Hlandelskammer) in Desterro registriert. Durch einen Nachtrags- vertrag mit der Regierung des Staates Santa Catharina ist 1909 die Eisenbahn-Konz. von Coritybanos bis zu einem noch zu bestimmenden Punkte der Sao Paulo Rio Grande Eisen- bahn (bis zur argentinischen Grenze) ausgedehnt worden. Im Jahre 1911 hat die Ges. die Verhandlungen mit der brasilianischen Bundesregierung wegen des Weiterbaues der Eisen- bahn fortgesetzt. Auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung vom 31./12. 1910 genehmigte der Präsident der Republik durch Dekret vom 29./11. 1911 den Ausbau des Eisenbahnnetzes. In Ausführung dieses Dekrets ist unter dem 26./12. 1911 hierüber zwischen dem brasilianischen Verkehrsminister in Rio de Janeiro und der Gesellschaft ein alle Einzelheiten regelnder Vertrag unterzeichnet worden, der in der Hauptsache folgendes Programm zum Gegenstand hat und eine gedeihliche Entwicklung der Ges. erhoffen lässt. Die zurzeit im Betrieb befindliche Linie Blumenau-–Hansa wird von der Bundesregierung zu einem angemessenen, dem Betrage nach noch festzusetzenden Preise übernommen und für Rechnung der Regierung einerseits nach dem Seehafen von Itajahy, andererseits bis zur argentinischen Grenze, an der Mündung des Pepery-Guassu in den Uruguay, verlängert. Einschliesslich der zunächst in Aussicht genommenen Zweiglinien wird die Ausdehnung des Bahnnetzes etwa 1000 km betragen. Die Baukosten werden der Ges. nach dem Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeitsleistungen auf Grund einer mit der Regierung bereits vereinbarten Tabelle von Einheitspreisen vergütet. Zur Deckung dieser Kosten einschl. des gleichfalls durch die Ges. zu beschaffenden Betriebsmaterials gibt die Bundesregierung eine 4 % Goldanleihe aus, deren ersten Teilbetrag im Nennwerte von £ Sterling 2 400 000 die Ges. zu übernehmen hat. Der Betrieb des Eisenbahnnetzes wird der Ges. bis Ende 1971 gegen gewisse Pachtabgaben vom Brutto-Erträgnis an die Bundesregierung übertragen. Neben dem Ausbau der Eisenbahn ist eine Regulierung des den Ausgangspunkt bildenden Hafens Itajahy sowie die Kolonisierung der mit der Bahn verbundenen Landkonzession vorgesehen. Die früher von der Ges. mit der Flussdampferges. (Companhia Fluvial) in Blumenau abgeschlossene Interessen- gemeinschaft ist dadurch erweitert worden, dass sich die Ges. durch den Erwerb des grössten Teils des A.-K. einen massgebenden Einfluss auf deren Verwaltung verschafft hat, um den regelmässigen Anschluss und Umschlagsverkehr der Eisenbahn für die Strecke von Blumenau nach dem Seehafen Itajahy sicherzustellen. Die Eisenbahn vereinnahmte 1911 M. 109 378, denen Betriebsausgaben einschl. Verwaltungskosten in Höhe von M. 179 296 gegenüberstehen, so dass sich demgemäss ein Betriebsverlust von M. 69 918 ergab, der sich durch die Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden um M. 45 853 auf M. 115 771 erhöhte. Dieser Betrag wird durch Entnahme aus der Betriebs- und Verwaltungsreserve gedeckt, die dann noch mit M. 136 875 bestehen blieb, aber durch Abschreib. des Bilanzverlustes des J. 1912 M. 125 873 auf M. 11 001 vermindert wurde. Die Registrierung des oben erwähnten Vertrages mit der Brasilianischen Bundesregierung wurde auf Anordnung des Bundespräsidenten am 16./8. 1912 vom Rechnungshof in Rio vorgenommen; damit ist der Vertrag rechtskräftig geworden. Im Anschluss daran wurde gemäss der Bestimmung des Vertrages der Gegen- wert von £ Sterling 600 000 als Anzahlung auf den Erlös der brasilianischen 4 % Bundes- anleihe von £ Sterling 2 400 000 bei der Deutschen Bank in Berlin zugunsten der Brasilian. Bundesregierung hinterlegt. Am 14./9. 1912 ist sodann das Dekret des Bundespräsidenten Nr. 9.765 über die Ausgabe der Bundesanleihe von £ Sterling 2 400 000 erlassen. Von einer Emission der Anleihe musste bisher mit Rücksicht auf die Ungunst der Verhältnisse des Geldmarktes abgesehen werden. In der a. o. G.-V. der Ges. vom 22./10. 1912 wurde der Abschluss des Vertrages mit der Bundesregierung seitens der Aktionäre formell ratifiziert. Die Ges. hat hierauf die Verhandlungen mit der Bundesregierung wegen der Übertragung ihrer Bahnlinie Blumenau –Hansa in das Eigentum der Bundesregierung unter Festsetzung des von der Bundesregierung an sie zu zahlenden Preises eingeleitet; der endgültige Abschluss der Verhandlungen dürfte Mitte 1913 bevorstehen. Der Übergang der Strecke Blumenau-–Hansa in das Eigentum der Bundesregierung und die Verpachtung der genannten Bahnlinie an die Ges. ist mit Wirkung vom 3./4. 1913 erfolgt. Die Ausführung des Weiterbaues ist in- zwischen in der Weise organisiert, dass eine besondere von den Aktionären der Ges. gebildete