Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Aktiengesellschaft Drahtseilbahn Durlach-Turmberg in Durlach i. Baden. Gegründet: 12./5. 1887. Konz.-Dauer 25 J. Zweck: Bau u. Betrieb einer Drahtseilbahn auf dem Thurmberg bei Durlach. Kombin. Seil- u. Zahnradbahn mit Wasserbetrieb. Länge 330 m. Kapital: M. 105 000 in 105 Aktien à M. 1000. Hypothek: M. 15 000 zu 4 %. Die a. o. G.-V. v. 6./6. 1913 hat beschlossen a) Umbau u. Elektrisier. der Turmbergbahn. b) Zus. legung des bisher. A.-K. im Verhältnis von 2: 1. Erhöh. des A.-K. um M. 70 000 u. Aufnahme eines Darlehens von M. 20 000. c) Genehmig. einer Vereinbar. mit der Stadtge- meinde Karlsruhe. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Febr. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1912: Aktiva: Immobil. 98 912, Masch. 29 600, Mobil. 1010, Bahn- material 1279, Kaut. 1000, Effekten 400. Kassa 158, Turm 1293, Debit. 4905. – Passiva: A.-K. 105 000, Hypoth. 15 000, Kaut. 1100, R.-F. 6100, Spez.-R.-F. 9441, Div. 280, Gewinn 1638. Sa. M. 138 559. Gewinn- u. Verlust-Konto: Betriebskosten 6379, Zs. 646, Rücklagen u. Abschreib. 1638. – Kredit: Betriebseinnahmen 8371, Zs. 294. Sa. M. 8665. Dividenden 1888–1912: 4, 3½, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1½, 1½, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 1, 0, 1, 1, 1, 1, 1, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. Direktion: Ing. Bussebaum. Aufsichtsrat: Vors. Arzt J. F. Leussler, Durlach; Stellv. Stadtrat Dewerth, Karlsruhe; Joh. Semmler, Dir. Max Eglau, Dir. Fr. Herzfeld, Bürger- meister Dr. Reichardt, Gutsbesitzer Ed. Merton, Durlach. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Durlach: Volksbank. Frankfurter Lokalbahn-Actien-Gesellschaft, Frankfurt a. M. Verwaltung in Homburg, Höhestrasse 40. Gegründet: 5./4. 1888. Zweck: Errichtung, Erwerbung u. Betrieb von Kleinbahnen für Personen- u- Güter- beförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung und Ausnutzung elektrischen Stromes. Die Ges. betreibt z. Z. die für Personen- u. Güterverkehr eingerichteten normalspurigen Kleinbahnen Heddernheim-Oberursel-Hohemark u. Heddernheim-Homburg v. d. H. Die Betriebslänge beider Linien beträgt 22.35 km; die Gleislänge 36.55 km (Heddernheim-Hom- burg v. d. H. ist zweigleisig). Der Personenverkehr wird elektrisch betrieben, und zwar findet auf Grund vertragl. Abmachungen mit der Stadt Frankf. a. M. unter Mitbenutzung der städt. Strecke Frankf. a. M.-Heddernheim ein durchgehender Personenverkehr zwischen Frankf. a. M.-Heddernheim-Oberursel-Hohemark u. zwischen Frankf. a. M.-Heddernheim-Hom- burg v. d. H. statt. Der Betrieb auf den beiden Linien wird derart gemeinschaftl. geführt, dass beide Verwalt. auf dem ihnen gehörigen Bahngebiet sämtl. Einnahmen beziehen und sämtl. Ausgaben bestreiten. Die gegenseitig auf fremder Bahn bewirkten Betriebsleistungen werden tunlichst in natura ausgeglichen, im übrigen angemessen vergütet. Die Eröffnung des durchgehenden elektr. Betriebes erfolgte auf der erstgenannten Strecke am 31./5. 1910, auf der zweiten am 4./5. 1910. Der Güterverkehr wird mit Dampflokomotiven u. 1 Motor- güterwagen betrieben. Wagenpark: 2 Hagans'schen Tenderlokomotiven von je 25 Tonnen Dienstgewicht, 18 zweiachsigen Motorwagen, 20 zweiachsigen Anhängewagen, 3 bedeckten Güterwagen, 4 offenen Güterwagen, 3 Bahnmeisterwagen u. 2 Turmwagen. Beförderte Personen 1910–1912: 1 295 432, 2 047 250, 2 144 529; Güter 1910–1912: 75 806, 77 319, 89 789 t. Konzessionen: Die Genehmig. der kgl. Regier. zu Wiesbaden ist für Heddernheim-Ober- ursel-Hohemark unterm 2./9. 1908, diejenige für Heddernheim-Homburg v. d. H. unterm 6./7. 1908 erteilt worden, während die hessische Konz.-Urkunde für letztere Linie v. 22./8. 1908 datiert. Die Konz.-Dauer für beide Linien erstreckt sich bis zum 20./1. 1998. Aus den Konz. u. hauptsächlichsten Verträgen ist als bemerkenswert hervorzuheben, dass die in Betracht kommenden Staatsregierungen Preussen u. Hessen und bezw. die Stadt Frank- furt a. M. berechtigt sind, die Bahnen nach Ablauf der Konz., event. auch vorher zu einem Preise zu übernehmen, welcher mindestens dem vollen Wert der Anlagen z. Z. des Erwerbs, bezw. einem aus dem Reingewinn einer gewissen Reihe von Jahren zu berechnenden Werte entspricht. Auch sind der Hessische Staat auf Grund u. nach Massgabe des von ihm ge- leisteten Zuschusses zum Bau der Bahn Heddernheim-Homburg u. der Bezirksverband des Reg.-Bezirks Wiesbaden für die Benützung der Bezirksstrasse am Reingewinn der Ges. über 4½ % des anteiligen Anlage-Kap. u. bezw. über 6 % Aktien-Div. beteiligt. Ausser mit dem Betrieb der obenerwähnten Bahnen befasst sich die Ges. auch mit der Erzeugung u. dem Vertrieb elektr. Energie. So wurde mit der Stadtgemeinde Oberursel ein Vertrag über die Stromversorgung dieser Gemeinde abgeschlossen, nach welchem der Ges. das ausschliessl. Recht zur Mitbenutzung städt. Strassen u. Wege u. zur Abgabe von elektr. Energie auf die Dauer von 30 Jahren zusteht. Nach Ablauf von 15 Jahren d. h. erstmalig am 25./7. 1925 steht der Stadtgemeinde das Recht zu, die zur Abgabe der elektr. Energie dienenden Einricht. u. Leitungsanlagen zu mindestens dem Buchwert zu erwerben. Die Ges. hat an die Stadtgemeinde eine Abgabe von 0,8 Pfg. für die Kilowattstunde ver- kauften Stromes zu bezahlen, mindestens aber jährlich M. 1000 vom 1.–5., M. 1500 vom 6.–10., M. 2500 vom 11.–15. u. M. 3000 vom 16.–30. Betriebsjahre. Die Verhandl. mit