272 Elektische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. gewinnes zur Tilg. von Gewinnanteilscheinen verwendet, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahlung geleistet wurde, erhielten die Eigenschaft von Vorz.-Aktien und wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.-Aktien beziehen vor den übrigen Aktien eine jährliche Div. bis 4 % (ohne Nachzahlung). Die G.-V. ist berechtigt, den nach Zahlung von 4 % Vorz.-Div. verbleib. Reingewinn ganz oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Sodann erhalten die St.-Aktien bis 4 % Div. Ein darüber hinaus verteilbarer BReingewinn wird auf jede Vorz.-Aktie und St.-Aktie gleichmässig verteilt. Frist zur Übernahme von Gewinnanteilscheinen unter Umwandlung ihrer Aktien in Vorz.-Aktien 21./11.–12./12. 1901. Die G.-V. v. 15./5. 1902 gestattete bis 31./7. 1902 (verlängert bis 12./9. 1902) nachträgl. Zuzahl. u. Konvert., erhöhte aber den zu- zuzahlenden Betrag auf M. 300 plus M. 1.80 für Stempel ohne Erhöhung des Nennwerts des Gewinnanteilscheins. Im J. 1913 waren noch M. 17 195 Stück im Umlauf. Auf M. 22 569 000 A.-K. wurden pro Aktie M. 250 = insgesamt M. 5 642 250 eingezahlt, sodass nach Abzug der Unkosten im Betrage von M. 95 648 der Ges. M. 5 546 601 zuflossen. Bis Ende Sept. 1902 wurden auf weitere M. 431 000 St.-Aktien die Zuzahlung von M. 300 pro Aktie = M. 129 300 geleistet, sodass die Zuzahlung im ganzen auf M. 23 000 000 St.-Aktien erfolgte. Es existieren also 23 000 Gewinnanteilscheine à M. 250 = M. 5 750 000, wovon aus dem Gewinn von 1906–1911 418, 665, 839, 875, 1012, 984 Stück = M. 104 500, 166 250, 209 750, 218 750, 253 000, 246 000 zur Rückzahlung ausgel. wurden, somit noch ungetilgt M. 4 551 750. Am 30./9.1902 wurde handelsgerichtl. eingetragen, dass das A.-K. jetzt M. 24 000 000 beträgt in 23 000 Vorz.- Aktien u. in 1000 St.-Aktien à M. 1000. Die oben erwähnten, durch Zuzahl. eingegangenen Be- träge von M. 5 546 601 bezw. M. 129 300, ebenso der Amort.-F. von M. 779 034, sowie der Ern.-F. von M. 391 052, also in Sa. M. 6 845 987 wurden zu ausserord. Abschreib. verwendet (s. Gewinn- u. Verlust-Konto Per 31./12. 1901 u. 31./12. 1902). Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 0, 500. 38. 1. 1 1// Lils a 1897 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1897) auf 2./1. beliebige Verstärkung 26 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. In Umlauf Ende 1912 noch M. 1 949 500. Zahlst.: Hannover: Ges.-Kasse, Hannov. Bank, Herm. Bartels, Ephraim Meyer & Sohn, Dresdner Bank Filiale. Kurs in Hannover Ende 1894–1912: 104.75, 105.50, 105, 105.25, 104, 100, 96, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104, 103, 100.25, 100.50, 103, 102, 102.50, 101 %. II. M. 3 000 000 in 4 % Oblig. von 1899 lt. G.-V.-B. v. 25./11. 1898, rückzahlbar zu 105 %, Stücke 600 à M. 2000, 1440 à M. 1000, 720 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale der Dresdner Bank, der Hannov. Bank, Hermann Bartels, Bernhard Caspar, Ephraim Meyer & Sohn in Hannover. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1901 bis längstens 1937 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1900) auf 2./1.; verstärkte oder Totalkündigung ab 1900 mit 3 monat. Kün- digungsfrist zulässig. In Umlauf Ende 1912 noch M. 2 562 000. Aufgelegt v. obengenannten fünf Bankhäusern, welche auch Zahlst. sind, am 14./6 1899 zu 101.75 %. Kurs in Hannover Ende 1899–1912: 100, 97, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104, 103, 100.25, 100.50, 103, 102, 102.50, 101 %. III. M. 6 000 000 in 4 % (bis 1./4. 1906 4¹/ 0%) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu pari, Stücke 1200 à M. 2000, 2880 à M. 1000, 1440 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale d. Bank in Hannover u. durch Indossamente, auch in blanko übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1905 bis längstens 1945 durch jährl. Ausl. im Juni auf 1/10.; der Ges. steht das Recht zu, die Anleihe jederzeit mit 3 monat. Frist zur Rückzahl. zu kündigen, auch die Auslos. zu verstärken. Der Zinsfuss wurde 20./4.–20./5. 1905 v. 4½ auf 4 % herabgesetzt. Die Besitzer von Schuldverschreib., welche auf das Konvertierungsgebot eingingen, behalten den vollen 4½ % Zinsgenuss bis 1./4. 1906. Die nicht konvertierten Oblig. wurden zur Rückzahl. auf 15./7. 1905 gekündigt. Zahlst. wie bei II. Noch in Umlauf Ende 1912 M. 5 500 000. Kurs in Hannover Ende 1900–1912: 99.35, 93.90, 94 /, 100.75, 101.50, 100.60, 103, 100.25, 100.50, 103, 102, 101, 101 %. Aufgelegt 29./3. 1900 zu 99.75 %. IV. M. 5 000 000 in 4½ % Oblig. von 1901, rückzahlbar zu pari, Stücke 1000 à M. 2000, 2000 à M. 1000, 2000 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale der Dresdner Bank in Hannover u. durch Indossamente, auch in blanko, übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1906 bis längstens 1945 durch jährl. Ausl. im Juni auf 1./10.; der Ges. steht das Recht zu, die Anleihe jederzeit mit 3 monat. Frist zur Rückzahlung zu kündigen, auch die Ausl. zu verstärken. Der Ertrag dieser Anleihe war zur Fertigstellung der koncessionierten Linien, zur Rückzahlung eines Darlehns des Landesdirektoriums von M. 1 100 000 (siehe unten), sowie zur . der Betriebsmittel bestimmt. Noch in Umlauf Ende 1912: M. 4 617 000. Aufgelegt am 3./1. 1901 zu 99 %. Zahlst. wie bei Div. Kurs in Hannover Ende 1901–1912: 93.90, 94 , 100.75, 101. 50, 104, 100.40. 99.50, 101, 101, 101.40, 101, 99.25 %. Hypotheken: M. 1194 422 nach dem Stande vom 31. 12. 1909, inkl. eines Darlehens, be- willigt vom Landesdirektorium Hannover zum Bau der Strecke Rethen-Pattensen. M. 300 000 zu 4 % auf das 1909 für M. 365 000 erworbene Lindenstr. belegend Grundstück, somit zus. M. 1 494 422 Hypotheken, hiervon 1910–1912 M. 16 731, 17 284, 18 698 getilgt, verblieben M. 1 460 406, hierzu 1912 M. 15 500 Hypoth. auf Stöcken, somit Ende 1912 M. 1 457 208. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der R.-F. ist erfüllt, im übrigen siehe oben bei Kap. Der A.-R. erhält ausser der Tant. von 5 % eine feste Vergüt. von M. 36 000 p. a. Die Tant. des Vorst. u. der Be- amten wird als Geschäfts-Unk. gebucht. Neben dem Amort.-F. wird ein Ern.-F. u. ein Betriebs- R.-F. gebildet nach Massgabe des für nebenbahnähnliche Kleinbahnen gültigen Regulativs, zu dotieren nach Höhe des jeweiligen Bruttoertrags