Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2305 Errichtung und Betrieb elektrischer Zentralen, Ausführung von Installationen und Anlagen jeder Art zur Ausnützung elektrischer Kraft in jeder Form, sowie die Beteiligung an Unternehmungen, die gleichartige Zwecke verfolgen. Linien in Plauen: 1. Haselbrunn- Neundorf 4,6 km, 2. Oberer Bahnhof-Unterer Bahnhof 3,3 km, 3. Preiselpöhl-Dittrichplatz 2 km, letztere Linie ist über den Friedhof hinaus nach Preiselpöhl um 0,9 km im Jahre 1906 verlängert worden, so dass die Betriebslänge ca. 10 km beträgt. Die eigene Kraftstation wurde ausser Betrieb gesetzt, da die Ges. von Ende 1904 ab den Strom aus dem städtischen Elektrizitätswerke bezieht, und zwar zum Preise von 6½ Pf. pro Kilowattstunde bis zu einer Million Bedarf, während der Preis über eine Million Kilowattstunden hinaus 6 Pf, beträgt. Beförderte Personen 1899–1912: 1 358 102, 1 700 816, 1 673 689, 2 026 388, 2 615 070, 3 284 390, 3 669 600, 4 372 200, 4 523 700, 4 552 600, 4 723 680, 5 792 163, 7 010 741, 8 166 228. Fahrgeld- einnahme: M. 127 514, 164 610, 162 205, 197 068, 256 849, 322 581, 357 061, 425 467, 465 163, 465 591, 482 921, 602 810, 732 110, 851 045. Besitz: 36 Motorwagen. Die Stadtgemeinde Plauen erhält für die Erteilung der Genehmigung vom 1./1. 1904 bis 31./12. 1924 pro Geschäftsj. einen Betrag von M. 3000, der zahlbar ist in den ersten 3 Monaten des nächstfolgenden Geschäftsjahres. Vom Januar 1915 ab erhält die Stadtgemeinde Plauen von dem Reingewinn des gesamten Strassenbahnbetriebs, nachdem die Aktionäre eine 4 % Div. abgabefrei erhalten haben, von dem nach Abzug der gesetzl. u. statut. Rückl. u. Tant. noch verbleibenden Überschuss die Hälfte. Nach Ablauf der Konz. (17./11. 1944) fällt die Gesamt- anlage unentgeltlich an die Stadtgemeinde. Vom 20. Betriebsjahre ab in Zeiträumen von 5 zu 5 Jahren kann die Stadtgemeinde die Bahnanlage erwerben, also zuerst 1914. Der Kauf- preis ist nach Wahl der Stadt entweder ein Vielfaches des Reingewinns oder der Taxwert mit prozentualem Zu- u. Abschlag. Wegen des Erwerbes der sämtl. M. 1 174 000 Aktien der Geraer Strassenbahn-Ges., jetzt Geraer Elektriz.-Werk u. Strassenbahn-A.-G. firmierend, im J. 1910 siehe unten bei Kap. In- zwischen das ganze A.-K. von M. 2 000 000 in Besitz gebracht (letzte Div. 5½ u. 6 %). Im J. 1910 wurden dann M. 150 000 Aktien der Vogtländ. Elektricitätswerks-Akt.-Ges. erworben, welche Beteil. im J. 1910 beträchtl. vermehrt wurde. Im J. 1911 noch M. 336 000 junge Aktien übernommen (letzte Div. 4½, 5½ %); jetziger Besitz nom. M. 470 000 (letzte Div. 5 u. 6 %). Im Jahre 1911 hat sich die Ges. gemeinschaftlich mit befreundeten Ges., an der Erzgebirgisch- Vogtländischen Bahn- u. Elektrizitätsges. G. m. b. H. in Schneeberg, deren St.-Kap. M. 2 500 000 beträgt, durch Übernahme von nom. M. 750 000 Anteilen beteiligt, auf welche bis jetzt 25 % eingezahlt sind. Das neue Unternehmen soll die Amtshauptmannschaft Marienberg, den westlichen Teil der Amtshauptmannschaft Annaberg u. eine Anzahl Städte u. Ortschaften im oberen Vogtland mit elektrischer Energie versorgen. Mit dem Bau des Kraftwerkes wurde im Frühjahr 1912 begonnen. Mit den Stadtgemeinden Reichenbach i. V., Mylau u. Netzschkau hat die Sächsische Strassenbahn-Ges. 1913 einen 50jährigen Konz.-Vertrag über die Erbauung u. den Betrieb einer etwa 7 km langen, eingleisigen elektr. Strassenbahn zwischen den genannten drei Städten abgeschlossen. Der Bau u. die Inbetriebnahme der Strassenbahn sollen im J. 1914 erfolgen. Die Baukosten einschl. des Wagenparks werden etwa M. 500 000 betragen. Die drei beteiligten Stadtgemeinden haben für die ersten 10 Jahre eine Verzinsung von 5 % des Anlagekapitals garantiert. Kapital: M. 2 750 000 in 718 abgest. Aktien à M. 1000 (Nr. zwischen 1–751) u. 282 Aktien Em. v. 1904, 750 Aktien Em. v. 1910, 250 Aktien Em. 1911 u. 750 Aktien Em. v. 1913 à M. 1000. Urspr. M. 750 000 in 750 Aktien à M. 1000. Da der Kredit, welchen die Ges. von der Dresdner Creditanstalt in Höhe v. M. 140 000 gewährt erhalten hatte, infolge Liquid. des genannt. Instituts getilgt werden musste, auch die Stadt Plauen die derzeit. Erwerb. des Unternehmens ablehnte, so beschloss die G.-V. v. 30./11. 1901 eine Zuzahl. von 30 % = M. 300 auf jede Aktie (Frist 15./1. 1902); auf 711 Aktien wurde die geford. Zuzahl. mit M. 213 300 geleistet (Stembelaufdruck: „Zuzahl. zufolge G.-V.-B. v. 29./11. 1901 geleistet'). Die Ges. wurde somit in die Lage versetzt, allen ihren Verpflicht. nachzukommen. Ferner wurden 30 Aktien zur Zus. legung eingereicht u. im Verhältnis von 5: 1 zus.gelegt (Frist zur Einreich. 30./4. 1902). 9 Aktien wurden der Ges. zur Verwert. für Rechnung der Beteiligten eingereicht. Von diesen 9 Aktien wurde an Stelle von 5 Stück eine neue ausgegeben. Diese neue Aktie u. die nach dem obigen zus.gelegten Aktien erhielten den Aufdruck „Zus. gelegt zufolge G.-V.-B. v. 29./11. 1901. Die restlichen 4 Aktien sind nach Massgabe des für die nach dem obigen verkaufte neue Aktie erzielten Kurses ausbezahlt. Von dem durch die Zuzahl. resp. Zus. legung der Aktien erzielten Buchgew. von zus. M. 245 300 wurden M. 94039 dem ordentl. R.-F. zugewiesen u. der Rest von M. 151 260.83 dem Spez.-R.-F. zugeführt. Die G.-V. v. 28./4. 1904 beschloss Erhöh. um M. 282 000 (auf M. 1 000 000) in 282 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1904, übernommen von einem Konsortium zu 112 %, angeboten den Aktionären 3: 1 vom 6.–20./6. 1904 zu 116 % plus 4 % Stück.-Zs. ab 1./1. 1904. Die G.-V. v. 29./3. 1910 beschloss zum Erwerb der sämtl. M. 1 174 000 Aktien der Geraer Strassenbahn die Erhöhung des A.-K. um M. 750 000; ausserdem wird ein Barbetrag von M. 100 gewährt. Das Bankhaus Philipp Elimeyer in Dresden übernahm die Verpflichtung, von den neuen Sächsischen Strassenbahn-Aktien einen Betrag von nom. M. 500 000 den alten Aktionären 2: 1 zum Kurse von 165 % anzubieten (geschehen v. 6.–20./5. 1910). An- lässlich weiterer Beteil. an der Vogtländischen Elektrizitäts-A.-G. beschloss die G.-V. v. 18./3. 1911 nochmalige Erhöh. des A.-K. um M. 250 000 (also auf M. 2 000 000) in 250 Aktien Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1913/1914. I. 145