2310 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. und zu dem Zweck der Herstellung oder Erwerbung und des Betriebes von elektr. Bahnen, sowie Elektrizitätswerken, insbes. des Betriebes der Solinger elektr. Kreisbahn, übernommen inkl. Amort.- u. Ern.-F. M. 199 800 per 1./1. 1902 von der Union Elektr.-Ges. für M. 2 400 000, Linien: 1) Solingen-Merscheid-Ohligs-Wald-Central-Solingen; 2) Central-Gräfrath-Vohwinkel. Länge zus. 22,78 km Geleis, 21,76 km Strecke, Spurweite 1 m; oberirdische Stromzuführung. Betriebseröffnung 19./11. 1898. Wagenpark: 34 Motor- u. 18 Anhängewagen. Bahnkörper ganz auf öffentl. Strassen. Personenbeförderung 1901–1912: 3 573 538, 3 826 125, 3 878 631, 1213 017, 4432 360, 4822216, 5057575, 4965 833, 4739 974, 4 969 280, 5 375 192, 5 799 249. Ab 1./1. 1903 wurde auch der Betrieb der Strassenbahn Stadt Solingen (7,06 bezw. 9,24 km) pachtweise bis 1./6. 1912 übernommen; beförderte Personen 1903–1912: 2 163 887, 2 365 318, 2 441.163, 2 632 740, 2 776 290, 2 770 222, 2 697 877, 2 936 282, 3 115 179, 3 311 286 Die im 7J. 1905 erworbene Elektr. Strassenbahn Elberfeld-Cronenberg-Remscheid wurde 1909 mit Wirkung ab 1./1. 1909 an die Barmer Bergbahn A.-G. zu Barmen verkauft, wodurch das Bahn- anlage-Kto eine Verringerung um M. 1 893 476 erfahren hat. Konzession: A. Die Solinger Kreisbahn. Der Konz.-Vertrag für diese Kleinbahn ist mit den Gemeinden Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Vohwinkel bis 31./12. 1945 abge- schlossen. Nach diesem Tage gilt der Vertrag auf je weitere 5 Jahre verlängert, wenn nicht mindestens 2 Jahre vor Ablauf die Fortdauer des Vertrages seitens einer der beiden kon- trahierenden Parteien gekündigt wird. Nach Ablauf des Vertrages sind die Bahnanlagen und Betriebsmittel den Gemeinden als freies Eigentum zu übergeben, oder es müssen auf Wunsch der Gemeinden die Bahnanlagen beseitigt werden. Am 1./1. 1912 und von da ab alle 5 Jahre sind die Gemeinden berechtigt, mit einjähriger Kündigung die Bahn zum Tax- werte zu erwerben. Der Taxwert wird aus dem Mittel des Grund-, Bau- u. Materialwertes der Anlage und des Nutzungswertes gefunden; letzterer ist s0 festzustellen, dass aus den Nettoerträgnissen der letzten 5 Betriebsjahre der höchste und der niedrigste Betrag ausge- schieden und der Durchschnitt der übrigen 3 Beträge zum 20 fachen Betrage kapitalisiert wird. Die Verträge, sowie die staatliche Konz.-Urkunde sind auf die Solinger Kleinbahn- Akt.-Ges. übertragen. Die Betriebseinnahmen sind in den Jahren 1899–1907 von M. 342 748 auf M. 647 946 gestiegen; 1908–1912 M. 637 909, 610 942, 630 993, 677 163, 732 825. Die obengenannten Gemeinden als Eigentümer der Konzession der Solinger Kreisbahn haben, von dem ihnen nach dem Vertrage zustehenden Rechte des Rückkaufs der Bahn zum Taxwerte Gebrauch machend, der Ges. das Vertragsverhältnis zum 31./12. 1911 gekündigt. Bis zur Feststellung des Übernahmepreises durch das Schiedsgericht, führt die Ges. vertrags- gemäss den Betrieb auf eigene Rechnung weiter. Der genaue Zeitpunkt der Abgabe der Kreisbahn konnte im April 1912 noch nicht angegeben werden. Das Pachtverhältnis bezügl. der Strassenbahn Stadt Solingen erlischt vertraglich zwar mit dem 1./6. 1912, doch hat sich die Ges. der Stadt Solingen gegenüber bereit erklärt, bis zur Übergabe der Kreisbahn auch den Stadtbahnbetrieb weiterzuführen. B. Die elektrische Strassenbahn der Stadt Solingen ist der Union Elektricitäts- Ges. zu Berlin von der Stadt Solingen als Eigentümerin vom J. 1897 an auf 15 Jahre ver- pachtet worden. Der Pachtvertrag ist auf die Solinger Kleinbahn-Akt.-Ges. übertragen. Die Pächterin zahlt einen Pachtzins von jährlich 5 % des Anlagekapitals und legt ausser- dem 3½ % des Kapitals (ausschl. Grundstückswert) zur Bildung eines Ern.-F. zurück. Ergibt der Betrieb über die gesamten Unkosten und Rücklagen, sowie die Pachtsumme hinaus einen Nettogewinnübeyschuss, so erhält die Stadt Solingen während der ersten 10. Jahre der Pachtzeit von einem Überschuss bis M. 10 000 3 Zehntel, von einem weiteren Uberschuss zwischen M. 10 000 und M. 20 000 4 Zehntel, von jedem weiteren Überschuss über M. 20 000 5 Zehntel und während der letzten 5 Jahre der Pachtzeit von einem Uberschuss bis M. 20 000 5 Zehntel, über M. 20 000 7½ Zehntel. Etwaige Barzuschüsse seitens der Pächterin aus vergangenen Jahren sind in den folgenden Jahren aus dem etwaigen Nettogewinnüberschuss vorweg zurückzuvergüten. Die Einnahmen der Strassenbahn der Stadt Solingen betrugen 1903–1912 M. 219 612, 229 066, 233 022, 252 366, 266 754, 265 491, 259 046, 280 163, 296 076, 311 094. Bis 1904 waren noch Zuschüsse seitens der Pächterin zu leisten, während von dann an ihr ein Reingewinn verblieb. Kapital: M. 2 500 000 in 2500 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1907, rückzahlbar zu 105 %, Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Berliner Handels-Ges. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Verlos. u. Kündig. bis 1911 ausgeschlossen. Tilg. ab 1./4. 1911 in 40 Jahren durch Auslos. in den ersten drei Werktagen des Febr. (zuerst 1911) auf 1./4.; ab 1911 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Eine besondere Sicherstellung ist für die Anleihe nicht bestellt worden, doch darf die Ges. vor ihrer Tilgung keinem anderen Anleihen bessere Sicherheit als der gegenwärtigen Anleihe gewähren. Noch in Umlauf Ende 1912 M. 1 960 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank; Zürich: Schweiz. Kreditanstalt. Kurs in Berlin Ende 1907–1912: 101, 100, 102, 102, 102.50, – %. Aufgelegt am 30./5. 1907 zu 103 %; erster Kurs am 21./6. 1907: 101 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 1 % Amort. des A.-K., Dotation d. Ern.-E., 5 % des Reingewinns zum R.-F., event. besond. Rückl., hierauf 4 % Div., vom verbleib. Überschuss 10 % Tant. an A.-R., vertragsm. Tant. an Vorst., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B.