2326 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Direktion: Dir. Max K. Herzberg, Aachen. Prokuristen: Karl Grunert, Dr. Alfred Haselmann. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. Fritz von Stoesser, Dir. Walter Sughe, Dr. phil. Karl Trenzen, Aachen; William o'Connel, London; Kaufmann Emil Flechtheim, Düsseldorf; Prokurist Assessor Dr. Otto Merckens, Aachen. Elektricitätswerk Unterelbe, Akt.-Ges., in Altona. Gegründet: 23./1. 1912; eingetr. 10./4. 1912. Gründer: Stadtgemeinde Altona; Allgemeine Elektricitäts-Ges., Elektricitäts-Lieferungs-Ges., Komm.-Rat Paul Mamroth, Berlin; Bank für Elektrische Unternehmungen, Akt.-Ges., Zürich. Die Stadtgemeinde Altona brachte 1) ihr Elektriz.-Werk, 2) das Recht zur Benutz. ihrer öffentl. Verkehrswege u. 3) die von ihr abge- schlossenen Stromlieferungsverträge mit Wirkung vom 1./4. 1912 zum Gesamtpreise von M. 5 000 000 in die Akt.-Ges. ein. Von diesem Preise entfielen M. 3 500 000 auf die Einlage zu 1, u. zwar im einzelnen auf die Grundstücke der Zentrale, Kleine Westerstr. 24, der Unterstation, Friedenstr. 99, der Hochspannungsverteilungsstation Gasstr. u. der Unterstation Othmarschen, Hirtenweg, wie sie nach Grundbuch u. Kataster in den vier Lageplänen des Gesellschaftsvertrags des näheren bezeichnet sind, M. 300 000, die Gebäude M. 590 000, die Masch. u. Kessel M. 520 000, die Dynamos u. Apparate M. 380 000, die Batterien M. 250 000, die Leitungsnetze M. 1 200 000, die Zähler M. 250 000, die Inventarien M. 000 = M. 3 500 000. Der Rest von M. 1 500 000 entfiel auf die Einlage zu 2. Als Vergüt. erhielt die Stadt Altona für die Einlage zu 1 den Betrag von M. 3 500 000 nom. als vollgezahlt geltender Vorz.-Aktien u. für die Einlage zu 2 den Betrag von M. 1 500 000 4½ % Oblig. sowie den festgestellten Wert der übernommenen Lagerbestände in bar. Sie erhielt ferner von der Ges. diejenigen Summen ersetzt, welche sie seit dem 1./4. 1911 zwecks Erweiter. des Elektrizitätswerks aus dem Extraordinarium ihres Haushaltsplans verausgabt hat. Als Gegenleistung für die Ein- lage zu 3 erhielt die Stadt Altona vorweg für die bis 31./3. 1962 festgesetzte Dauer des mit der neuen Ges. abgeschloss. Vertrags, welcher einen Teil des Gesellschaftsvertrags bildet, jährlich die Summe von M. 552 000, steigend bis M. 575 000, ferner eine Zuwachsabgabe von der Bruttoeinnahme aus der jährl. innerhalb des jeweiligen Stadtgebiets abgegebenen elektr. Energie nach näherer Bestimm. des Vertrags mit der Massgabe, dass 6 000 000 Kwst. abgabenfrei sind. Endlich sind der Stadt als Stromabnehmer besondere Vorteile (Rabatt) sowie ein Wiedererwerbsrecht des Werks vor u. nach dem 31./3. 1962 eingeräumt worden. Kapital: M. 6 500 000, und zwar in 3500 Vorz.-Aktien u. 3000 St.-Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari, und zwar die M. 3 500 000 von der Stadt Altona, die M. 3 000 000 zu gleichen Teilen von übrigen drei Gründern. Die St.-Aktien beziehen erst dann eine Div., wenn die Vorz.-Aktien 5 % Div. erhalten haben. Anleihe: M. 1500 000 in 4½ % Oblig. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. Die Mitglieder des A.-R. erhalten ausser dem Ersatz ihrer baren Auslagen 10 % des Jahresreingewinnes, der nach Abzug der Abschreib. und Rückl. sowie einer Div. von 5 % des A.-K. festgestellt wird, mind. aber jährlich M. 500 (der Vorsitzende M. 1000). Vom Gewinn erhalten die Vorz.-Aktien 5 % Div. vorweg gezahlt, dann erhalten die St.-Aktien bis zu 5 % und der etwaige Rest wird über beide Aktien- gruppen verteilt. Direktion: Woldemar von Gerstein, Dr. Ing. Karl Waldmann. Aufsichtsrat: Vors. Oberbürgermstr. Bernh. Schnackenburg, Bürgermstr. Dr. Schulz, Senator Rich. Schmidt, Stadtverordn. Hinrich Wulf, Stadtverordn. Gustav Moser, Altona: Prof. Dr. Georg Klingenberg, Komm.-Rat Paul Mamroth, Dir. Albert Hempel, BaB Bank-Dir. Carl Zander, Zürich. Prokurist: Gust. Suden. Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Sitz in Badisch-Rheinfelden. Gegründet 31./10. 1894; eingetr. zu Säckingen 28./12. 1894. Zweck: 1) Erwerb u. Ausnutzung der dem Ausschuss der Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins bei Rheinfelden, vertreten durch Nationalrat Oberst Olivier Zschokke in Aarau, erteilten Grossherz. Badischen Genehmigung zur Anlage von Wasser- werken bei Rheinfelden vom 2./5. 1894 und der demselben erteilten neuen grundsätzlichen Bewilligung des Regierungsrates des Kantons Aargau für Erstellung einer Wasserwerkanlage bei Rheinfelden vom 21./4. 1894, 2) Erwerb u. Ausnutzung der Vorarbeiten, welche die Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins für eine auf Ausnutzung der Wasser- kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat, 3) Er- richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber- tragungsanlagen aller Art, 4) Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Die Ges. hat im J. 1894 eine Konzession zum Bau u. Betrieb eines Wasserwerks durch Ausnutzung des Gefälles und der Wassermenge des Rheines in der Strecke zwischen dem sogen. Beuggersee und dem Theodorshof bei Rheinfelden erworben. Die Ges. ist verpflichtet, von den in Rheinfelden nutzbar gemachten Wasserkräften des Rheins die ihr ständig, auch