2426 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 91 349, Betriebsausgaben 17 367, Zs. 17 917, Abschreib. 17 141. – Kredit: Betriebs-Einnahmen 48 512, Verlust 95 263. Sa. M. 143 776. Dividenden 1900–1912: 0, 0 (Bauj.), 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 % Direktion: Alfons Wiedermann. Aufsichtsrat: (3–6) Vors. Dir. Theodor Frank, Dir. Oskar Bühring, Rechtsanw. Dr. Karl Geiler, Mannheim. Zwickauer Elektrizitätswerk- und Strassenbahn-Akt.-Ges. in Zwickau i. S. Gegründet: 8./10. 1894; eingetr. 10./11. 1894. Konz.-Dauer 50 Jahre ab 1./1. 1894. Zweck: Erzeug. elektr. Energie für Beleucht. u. Kraftübertrag. u. Betrieb der elektr. Strassen- bahn auf den Linien Bahnhof-Zwickau-Schedewitz -Wilkau, Zwickau-Marienthal u. Zwickau- Pölbitz; Länge insges. 11.84 Kkm. Es wurden Personen befördert 1904–1912:2917 500, 3015316, 3 251 340, 3 468 938, 3 587 468, 3 681 219, 3 923 627, 4 198 882, 4 502 913; Einnahm. M. 318 020, 326 487, 353 774, 377 449, 390813, 401 478, 428 272, 458 297, 491 072. Die Ges. besass Ende 1912. 35 Motor- u. 8 Anhängewagen. An die eiektr. Zentralstation waren Ende Dez. 1912 angeschlossen 982 Abnehmer mit 2530 K W., abgegeben wurden 1 368 814 KWst. Sowohl die Zentral- station als auch die Strassenbahn wurden bei der Gründ. von der Elektriz.-Akt.-Ges. Schuckert in Nürnberg u. Leo Arnoldi in Mainz übernommen. Das Grundstück der Zentrale ist von der Stadt Zwickau gemietet. 1905 Erwerb des der Elektra A.-G. in Dresden gehörigen Erzgebirgischen Elektr.-Werkes in Oelsnitz i. E. ab 1¼4. 1905 für M. 236 792 in M. 500 000 neuen Aktien, während der Rest aus bereiten Mitteln bar beglichen ist. An das Oelsnitzer Werk, das ausser Oelsnitz noch 66 Orte mit elekfr. Energie versorgt, waren Ende 1912 angeschlossen 6927 Abnehmer mit 12 354 KW; die Strom- abgabe betrug 6 163 687 K WSt. gegen 3 825 462 in 1911. Am 1./7. 1907 erfolgte der Ankauf des Elektrizitätswerkes Meinersdorf für M. 90 750, die Maschinenstation daselbst ist still- gelegt u. erfolgt die Stromversorgung aus dem F ernleitungsnetz. Zugänge auf sämtl. Anlage-Kti erforderten 1910–1912: M. 2 137 710, 2 412 712, 3 355 637, davon entfallen auf Oelsnitz M. 2 067 930, 2 319 770, 2 949 828. Konzession: Seitens der Stadt für Elektriz.-Werk und Strassenbahn in Zwickau auf 50 Jahre ab 1./1. 1894, für die ausserhalb Zwickau liegenden Strecken seitens des sächs. Staates ab 1./10. 1899 bezw. 1./4. 1901 auf 50 Jahre. Nach Ablauf von 50 Jahren fällt die Anlage der Stadtgemeinde Zwickau zum freien Eigentum ohne weiteres unentgeltlich zu. Vom 15. Betriebsjahre an kann die Stadtgemeinde nach vorheriger einjähr. Aufkünd. die käufliche Überlassung der Anlage verlangen. Die Stadtgemeinde hat als Kaufpreis entweder 1. den 25fachen Betrag des Reingewinns aus dem Betriebe der Anlage während der letzten 5 Betriebsjahre, durchschnittlich auf ein Betriebsjahr gerechnet, oder 2. den Taxwert (die Anlage als zus. hängendes, betriebsfähiges Werk taxiert, jedoch ohne Berücksichtigung der Rentabilität des Unternehmens oder des Ertragswertes des Unternehmens) mit einem pro- zentualen Zu- oder Abschlag, welcher wie folgt festgesetzt ist: nach Ablauf des 15. Betriebsjahres.. . . 25 % des Taxwertes Zuschlag, „ 7 .%..... 12½ „ 75 25. . Taxwert ohne Zu- oder Abschlag, „ 3 3 . Taxwert mit 20 % Abschlag, „ „ „ 35. 7 „„ „ 40 0 7 „ 3 „ 40. „ „ 60 % 5 * 7* 7 45. 77 3 * % 77 80 % 7* zu entrichten. Auch der Staat ist bereits nach den ersten 10 Betriebsjahren unter besonderen Bedingungen zum Erwerb der Aussenstrecken berechtigt. Die Stadtgemeinde Zwickau hat eine jährl. Abgabe von einem Prozent derjenigen Bruttoeinnahme des Unternehmens zu be- anspruchen, welche aus dem Betriebe der elektr. Strassenbahn u. aus der Lieferung von elektr. Strom für Beleucht., Kraftübertragung u. andere gewerbl. Zwecke erzielt wird. Die Abgabe erhöht sich für den Strassenbahnbetrieb von 5 zu 5 Jahren (vom Ablauf der ersten 3 Betriebsj. an gerechnet) um je ½ % der Bruttoeinnahme. Sie beträgt also vom J. 1911, d. i. dem 18. Betriebsj., ab: vom 18. bis mit 20. Betriebsj.: 2½ %, vom 21. bis mit 25.: 3 %, vom 26. bis mit 30.: 3½ %, vom 31. bis mit 35.: 4 %, vom 36. bis mit 40.: 4½ %, vom 41. bis mit 45.: 5 %, vom 46. bis mit 50.: 5½ %. Für die Einnahme aus dem Strom- verkaufe erhöht sich die Abgabe ebenfalls mit den Betriebsj. u. beträgt vom 18. bis mit 20. Betriebsj. 5 %, vom 21. bis mit 25.: 6 %, vom 26. bis mit 30.: 7 %, vom 31. ab dauernd jährl. 8 % der Bruttoeinnahme. Dabei ist die Einnahme aus der Stromlieferung für städt. Zwecke abgabefrei. Soweit der Strompreis unter 10 Pf. herabgesetzt wird, wird die Abgabe auf die Dauer des Vertrages auf 1 % festgesetzt. Auch der Staat erhält für die Aussen- strecken eine Gebühr. Die Stadt Zwickau hat von dem ihr vertraglich zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch gemacht u. erklärt, dass sie das Zwickauer Unternehmen mit Beginn des J. 1914 in eigenen Besitz übernehmen will. Aller Voraussicht nach wird sich die Entschädigungssumme auf etwa M. 2 500 000 bis 3 000 000 stellen. Die Mittel, die der Ges. durch die Übernahme zu-