Telegraphen-Gesellschaften. 2431 Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, 80 findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. Der Kabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u. vor diesem Zeitpunkt, wenn u. insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902 zurückgenommen wird. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist (s. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes übertragen worden. Die Kosten für die betriebsmässige Liefer. u. Verleg. einschl. der Lotungen, beliefen sich auf M. 20 084 000. Das neue Kabel ist mit einer stärkeren Ader versehen wie das erste Kabel, um eine noch grössere Sprechgeschwindigkeit, wie bei diesem, zu erzielen. – Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist im Juni 1904 betriebsfähig geworden. Eine Unterbrechung des Verkehrs zwischen Deutschland u. Amerika ist jetzt nicht mehr zu befürchten. Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Murel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hatte sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Zu diesem Zwecke wurde von der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch- Atlantischen Telegraphen-Ges. in Nordenham unter der Firma „Norddeutsche Seekabel- werke Aktiengesellschaft“ 29./5. 1899 eine Ges. in Cöln gegründet, welche die seitens der in Cöln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines geeigneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Seekabelwerken Üäbernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten ist. Kapital der Nordd. Seekabelwerke A.- G. M. 6 000 000, wovon die Deutsch-Atlant. Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 übernommen hat. Die Nordd. Seekabelwerke haben Okt. 1900 mit der Fabrikat. von Kabeln begonnen (Div. 1904–1911: 8, 15, 5, 0, 4, 10, 10, 10 %) u. auch das 2. Kabel nach New York verlegt, im Jahre 1910/11 beendigten sie die Fabrikation und Verlegung eines Kabels von Deutschland nach Südamerika. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A– zu je 4000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 o% gleich M. 5 000 000 ein- gezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, diejenige der Serien D u. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie F u. 6), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 Aktien à M. 1000 ausgegeben, den Aktionären bisher. zu 101.25 % zur Verf. gestellt u. seit 1./9. 1904 voll eingezahlt. Das A.-K. beträgt somit z. Z. M. 24 000 000, voll eingezahlt. Die Aktien Serie F nahmen an der Div. für 1904 bis 4 % für 7½ Mon., darüber hinaus voll teil, ab 1905 sind sie mit den übrigen Aktien ganz gleichberechtigt. Das Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 50 000 000 erhöht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit von / der bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 30./6. 1902, aufgenommen zur Legung des 2. Deutsch-Atlantischen Kabels (. oben), Stücke (Nr. 1–20 000) à M. 1000. lautend auf Namen des A. Schaaffh. Bankver. in Cöln, an Ordre gestellt und durch In- dossament übertragbar. Genannter Bankverein ist den Gläubigern aus den Oblig. aber nicht verpflichtet. Zs. 2./1. u. 1./7, Tilg. ab 1906 in längstens 40 Jahren durch jährl. Ausl. von M. 210 470 zuzügl. ersp. Zs. im Okt. (zuerst 1905) auf 2./1.; ab 1./7. 1912 ver- stärkte Tilg. oder gänzliche Kündigung mit 6 Monate Frist vorbehalten. Die Ges. haftet für die Anleihe mif ihrem ganzen Vermögen. Behufs Deckung des Zs.- u. Amort.-Dienstes der Anleihe ist mit dem Reichspostamte vereinbart worden, dass dasselbe von den der Ges. zu leistenden festen Vergütungen von M. 750 000 bezw. M. 1 710 000 (6. oben) 1904 einen Teilbetrag von M. 400 000 und in den folg. 40 Jahren alljährl. einen Teilbetrag von M. 1 010 470 an einen Treuhänder zahlt. Das Amt eines solchen hat die Kgl. Gen.-Dir. der Seehandlungs-Societät in Berlin übernommen. Zahlst. wie bei Div. Verj. der Coup. nach gesetzl. Bestimm., der Stücke 10 J. (K.). In Umlauf Ende 1912: M. 18 061 000. Kurs Ende 1902–1912: 101, 101.30, 101, 100, 100.30, 99.50, 98.50, 96.50, 98.70, 98, 94.20 %. Zugel. M. 20 000 000, davon zur Zeichn. aufgel. 16./7. 1902 M. 11 000 000 (M. 9 000 000 waren bereits fest begeben) zu 100.50 % zuzügl. ½ Schlussscheinstempel. Erster Kurs 26./7. 1902: 102 %. Notierf in Berlin, Frankf. a. M. u. Cöln (an letzteren beiden Plätzen zugelassen im Aug. 1902). Kurs in Frankf. a. M. Ende 1907–1912: 96.50, 98.25, 98, 98.60, 97.50, 94.30 %.