Telegraphen-Gesellschaften. 2433 begründende Akt.-Ges. zu übertragen. Diese Übertragung ist gegen Erstattung der von den Vorgenannten gemachten eigenen Aufwendungen für Vorbereitung des Unternehmens in Höhe von M. 189 500 bei Gründung der Deutsch-Niederl. Telegraphen-Ges. A.-G. erfolgt. Für die Kabel ist das Landungsrecht auf der Insel Jap sowie an der Nordküste von Celebes von den beiderseitigen Regierungen auf die Dauer von 40 Jahren bewilligt. In Menado sind der Ges. geeignete Räumlichkeiten im Gouvernements-Telegraphenamt seitens der Niederländ. Regierung, in Shanghai solehe im Deutschen Postamt seitens der Deutschen Regierung mietweise zur Verfügung gestellt. Auf der Insel Jap hat die Ges. ein eigenes Stationsgebäude, ferner ein Gesellschaftshaus und die erforderlichen Wohngebäude für die Beamten errichtet. Ausserdem befindet sich hier wie in Menado und in Wusung bei Shanghai je eine der Ges. gehörige Tankanlage zur Aufbewahrung der Vorratskabel. Das Landungs- recht auf der Insel Guam ist für ein oder mehrere Kabel seitens der Regierung der Ver. Staaten unter dem 13./10. 1903 zu den für solche Landungsrechte üblichen Bedingungen er- teilt. Die deutsche Regierung hat sich bereit erklärt, auf die Dauer von 20 Jahren von der Betriebseröffnung der sämtlichen Linien ab eine Beihilfe zu zahlen von M. 1 025 000 jährlich, die niederländ. Regierung eine solche von M. 375 000 jährlich. Auf die gesamte Jahres- beihilfe von M. 1 400 000 kommt alljährlich die Einnahme aus den auf sämtliche unterstützte Kabel entfallende Kabelraten mit 90 % in Anrechnung. Durch Nachtragsvertrag v. 17./19. Juli 1904 hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, gleichfalls für die Dauer von 20 Jahren eine Zuschussbeihilfe von M. 500 000 jährlich zu zahlen. Dieser Betrag gilt für den Einfach- (Simplex-) Betrieb mit Rekorder. Sobald die Steigerung des Verkehrs nach dem Ermessen des Reichspostamts die Einführung des Duplex-Betriebes erforderlich macht, wird die Zu- schussbeihilfe für den Rest der Subventionsdauer von 20 Jahren auf M. 575 000 jährlich er- höht. Wenn in einem Jahre die laut Konzession zahlbare Gesamtbeihilfe von M. 1 400 000 durch die Anrechnung von 90 % der Einnahmen aus den Kabelraten völlig gedeckt werden sollte, so kommen für dasselbe Jahr 90 % der ganzen übrigen Einnahmen der Ges. aus den Kabelraten auf die vorstehend erwähnte Zuschussbeihilfe von M. 500 000 oder M. 575 000 ungeteilt in Anrechnung. Von der Beihilfe wird der Ges. am Schluss eines jeden Kalender- Vierteljahres ein Vierteljahrsbetrag gezahlt. Regierungstelegramme der deutschen, der niederländischen und der amerikanischen Regierung geniessen auf den Linien der Ges. eine Gebührenermässigung von 50 %. Die Unternehmer haben für einen regelmässigen Betrieb der Kabel zu sorgen und die Kabellinien in gutem Zustande zu halten. Der Betrieb der Kabel erfolgt auf der Insel Jap, in Shanghai und in Menado durch die Ges., auf der Inse? Guam durch die Commercial Pacific Cable Comp. gegen eine von der Deutsch-Niederländ. Telegraphen-Ges. zu entrichtende Vergütung von jährlich $ 12 000. Für den Fall von Kabel- störungen ohne Schaffung ausreichender Ersatzwege wird die Beihilfe unter gewissen Voraus- setzungen in entsprechendem Verhältnis gekürzt. Die Ges. hat indes mit einer Anzahl Kabelgesellschaften Abkommen über wechselseitige Aushilfe im Störungsfalle getroffen, und die dadurch gesicherten Ersatzwege sind von den beiden Regierungen als ausreichend an- erkannt worden. Am 26./4. 1905 war die Legung des Kabels Jap-Guam (562 Seemeilen) und Jap-Menado (1075 Seemeilen), am 26./10. 1905 die Legung des Kabels Shanghai-Jap (1779 See- meilen) vollendet. Das Kabel Menado-Jap-Guam wurde am 27./4. 1905 in Betrieb genommen; am 1./11. 1905 wurde der Betrieb des gesamten Kabelnetzes der Ges. aufgenommen. Die neuen Verbindungen, welche die Ges. durch den Bau ihrer Kabellinien herbeigeführt hat, sind: Von Niederländisch-Indien über das amerikanische Pacific-Kabel Guam-San Francisco nach Amerika und weiter über die deutsch-atlantischen und sonstigen atlantischen Kabel nach Europa, ferner vom Kiautschougebiet, wie überhaupt von China über Amerika nach Europa, endlich von Niederländisch-Indien und den deutschen Besitzungen im Stillen Ozean über Sibirien nach Europa. Mit dem 1./11. 1905 ist die Ges. in den Bezug der Gesamt- subvention von jährlich M. 1 900 00 gelangt. Die Herstellung und Legung der Kabel wurde gegen einen Pauschalpreis von M. 12 220 000 den Norddeutschen Seekabelwerken Akt.-Ges. in Nordenham übertragen. Mit der deutschen Regier. wurden im Juni 1912 Verhandl. über das Projekt, die wichtigsten deutschen Kolonien in der Südsee an das Welttelegraphennetz anzuschliessen u. zu diesem Zwecke Funkentelegraphenstationen in Jap, Nauru, Rabaul (Neu-Guinea) u. Apia (Samoa) zu errichten, zu Ende geführt. Als Ausgangspunkt ist die Kabelstation der Ges. in Jap vor- geschlagen. Die deutsche Regier. hat der Dt.-Niederl. Tel.-Ges. u. der Ges. für drahtl. Pelegr. m. b. H. in Berlin gemeinsam eine Konz. zwecks Gründung einer Akt.-Ges. erteilt, welch letztere die Herstell. u. den Betrieb der obengenannten Stationen übernehmen soll. Das erforderl. Kapital dieser neuen Ges. ist auf M. 2 100 000 festgesetzt worden (wovon M. 1 300 000 in Aktien), von dem die Dt.-Niederl. Tel.-Ges. u. die Ges. für drahtl. Telegr. m. b. H. in Berlin je die Hälfte übernommen hat. Eine Erhöh. des Kap. der Dt.-Niederl. Tel.-Ges. ist dadurch nicht erforderlich, da die Barmittel, die nach u. nach einzuzahlen sind, ohne Inanspruchnahme der Rücklagen den flüssigen Mitteln entnommen werden können. Die Konzession wurde unter angemessenen Bedingungen erteilt, u. die deutsche Regierung hat eine Beihilfe bewilligt, die eine 6 % Div. für das A.-K. sicherstellt. Die Station Jap ging im Frühjahr 1913 ihrer Vollendung entgegen, die in Nauru wird voraussichtlich im Juni 1913 fertiggestellt sein. Die Arbeiten an den Stationen auf Samoa u. in Neu-Guinea sind in Angriff genommen worden. Kapital: M. 7 000 000 in 7000 Aktien à M. 1000 = holl. fl. 592.50, seit 2./4. 1906 voll eingezahlt. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1913/1914. I. 153