2494 Verschiedene Gesellschaften und Nachträge. da die noch unbegebenen Oblig. nicht unterzubringen waren. Es war erforderlich, auf die im Besitz der Ges. befindl. Oblig. mit Rücksicht auf die ungünstige Kursnotier. eine Reserve- stellung von rund M. 315 000 vorzunehmen. Eine erneute Prüfung des Unternehmens durch Sachverständige hat ergeben, dass die Buchwerte noch immer zu hoch sind, u. dass sehr erhebliche Abschreib. gemacht werden müssen, um das Werk lebensfähig u. rentabel zu machen. Von der Vornahme dieser Abschreib, ist auch die Hergabe des zur Fortsetz. des Betriebes notwendigen Kapitals seitens eines Konsort. abhängig gemacht worden. Das für den Betrieb erforderliche Kapital wird von einem Konsort., das bereits jetzt die zur Auf- rechterhalt. des Betriebes notwendigen Mittel gewährt hat, zur Verfüg. gestellt werden gegen Eintrag. einer Hypoth. vor der für die Oblig. haftenden Sicher.-Hypoth. Zum 14./6. 1913 wurde eine G.-V. mit folg. Tagesordn. einberufen: Herabsetz. des Vorz.- u. St.-Aktien-Kap. zur Beseitig. der Unterbilanz u. zur Vornahme von ausserord. Abschreib. u. Rücklagen. Gleichstell. beider Aktienkategorien. Es ist in Aussicht genommen, das Vorz.-A.-K. 15: 1 u. das St.-A.-K. 10: 1 zus.zulegen. Erhöh. des A.-K. um bis zu M. 850 000 durch Ausgabe von bis zu 850 Aktien zu nom. M. 1000. Ermächtig. des Vorst. u. A.-R. zum Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages über das Werk in Halbe. Ermächtig. des Vorst., nachdem die Versamml. der Obligationäre den Verzicht auf Zs. u. die Herabsetz. des Zinsfusses be- schlossen hat, denjenigen Obligationären gegenüber, die freiwillig auf 60 % ihrer Kapitals- forder. verzichten, die Ges. zur Zahlung von 5 % Zs. p. a. vom 1./10. 1912 ab auf den Rest von 40 % zu verpflichten. Mit Bezug auf diese geplante neue Sanierung der Ges. war zum 16./6. 1913 eine Versamml. der Obligationäre mit folg. Tagesordnung einberufen: Beschlussfassung über Verzichtleist. auf Zs. für die Zeit v. 1./10. 1912 bis 30./9. 1917. Beschlussfassung über die Herabsetz. des Zinsfusses, u. zwar: a) auf 1 % für die Zeit v. 1./10. 1917 bis 30./9. 1921, b) auf 2 % für die Zeit v. 1./10. 1921 bis, 30./9. 1931. Beschlussfassung, wonnch die Auslos. u. Rückzahl. der Oblig. am 1./10. 1931 beginnen soll. Beschlussfassung über die Entpfändung des Werkes in Halbe sowie Vorrangseinräumung für eine Hypoth. von M. 700 000 u. Er- mächtigung des Grundbuchvyertreters zur Abgabe der hierzu erforderl. Erklärungen. Verzicht auf die den Inhabern der Teilschuldverschreib. nach § 289 H.-G.-B. event. zustehenden Rechte. Die G.-V. der Aktionäre v. 14./6. 1913 genehmigte die beantragte Sanier. u. ermächtigte die Verwalt., das Werk in Halbe zu verkaufen oder zu verpachten. Die auszugebenden neuen Aktien sollen den Aktionären u. Obligationären derart angeboten werden, dass auf je M. 2000 Oblig., auf welche ein Verzicht von 60 % geleistet ist, oder auf je 2 zus.gelegte Aktien eine neue Aktie von 100 % gewährt wird. Die dem Konsort. verpfänd. Oblig. sind exekutiert worden. Die Obligationär-Versamml. v. 16./6. 1913 war nicht beschlussfähig. Die Eröffnung des Konkurses wurde von der Einzahl. eines ziemlich erhebl. Kostenvorschusses abhängig gemacht. Inzwischen hat Anfang Juli 1913 ein Obligationär den Antrag auf Zwangs- versteiger. des Halber Werkes gestellt. Anleihe: M. 1 800 000 in 5 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. 21./9. 1907, rückzahlbar zu 105 %. 1000 Stücke à M. 1000 u. 1600 Stücke à M. 500 lautend auf den Namen Carl Neu- burger in Berlin oder dessen Order u. durch Indoss. übertragbar. Kündig. bis 1912 ausge- schlossen. Zs. 1./4. u. 1./10, Rückzahl. ab 1912 dureh Tilg. von 2 % des urspr. Anleihe- Betrages durch jährl. Auslos. im Okt. (zuerst 1911) auf 1./4. (erstmalig 1912); ab 1912 ver stärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Sicherheit: Sicherungshypoth. von M. 2 000 000 zur I. Stelle auf den Grundstücken, Tongruben u. Ziegeleianlagen nebst Masch. in Halbe u. Meissen (Buchwert am 31./3. 1907 zus. M. 3 759 743); eine Hypoth. im Be- trage von M. 102 250 auf Meissen geht vor. Pfandhalter u. Zahlstelle: Berlin: Carl Neuburger Komm.-Ges. a. Aktien. Der Erlös der Anleihe diente zur Tilgung der Bankschuld von ca. M. 870 000, ferner der alten Oblig.-Schuld M. 475 000, des Hofkammergrundstück-Nutzungs- vertrages ca. M. 100 000, Hypoth. M. 105 000, Disagio für die Oblig.-Anleihe M. 90 000, Betriebsmittel-Erhöhungen M. 160 000, zus. M. 1 800 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Kurs der 5 % Stücke in Berlin Ende 1907–1912: 99.40, 98.30, 100.50, 100, 63.25, – %. Eingef. am 9./10. 1907 zum ersten Kurse von 100 %. Wegen Abänderung des Zinsfusses, der Tilg.-Beding., Umtausch der Oblig. in Aktien etc. lt. Vers. der Obligationäre v. 26./10. 1911 siehe oben bei Sanierung. Es haben danach von dem M. 1 800 000 betragenden Oblig.-Kap. nur M. 167 500 nicht den Vorschlag der Direktion zum Umtausch der Oblig. angenommen. Diese M. 167 500 sind 3prozentig geworden u. werden erst im Fahre 1915 ausgelost. Ult. März 1913 waren in Umlauf M. 1 599 500 zu 5 % u. M. 167 500 zu 3 %. Von den 5 % Stücken befanden sich M. 739 500 im Besitz der Ges. selbst, davon M. 732 000 hereingenommen beim Umtausch der Oblig. gegen Vorz.-Aktien. Diese M. 732 000 5 % Oblig. sollten lt. G.-V. v. 1515. 1912 wieder begeben werden, da die Ges. neuerdings wieder Betriebsmittel zu Neubauten benötigte, doch war die Unterbring. derselben 1912/13 nicht möglich. Auch sollen die der Ges. auf Grund der Garantie eines A.-R.-Mitgl. gewährten Bankkredite abgelöst werden. Die Verlos. der Oblig. der Ges. wurde am 14./2. 1912 vorgenommen. Es kamen dabei zur Verlos. nom. M. 33 000, die am 1./4. 1912 zum Kurse von 105 % zurückgezahlt wurden. Ab 15./1. 1912 sind nur die 5 % Oblig. mit dem Stempelaufdruck „unverändert gültig“ lieferbar. Seit 3./4. 1913 werden die 5 % Schuldverschreib. franko Zs. gehandelt, da der am 1./4. 1913 fällige Coup. nicht ausgelöst worden ist. Wegen geplanter Sanier. siehe oben. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 A. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., vertr. Tant. an Vorst. u. Beamte, 6 % Div. an Vorz.- Aktien mit Nachbezugsrecht, Überrest an beide Aktiensorten gleichmässig, der A.-R. erhält