)??????* faääpdtewewpeweeeeetewwewedpefoedpeoeeeeeetwfededteth Mäöh Verbänden. die Organisation der Kassenführung. die Handhabung des Belegwesens uswW. In Fallen von Zahlungseinstellungen übernehmen wir die Auf- stellung eines Status, sowie auch geeigneten Falles die weitergehende Tatigkeit der Durchführung von Liguidationen. ABTEILUMNCC II. Die besonderen Vorteile. welche eine juristische Person als Vermögensverwalter, insbesondere als Testamentsvo//strecker bietet. liegen auf der Hand. Die juristische Person verreist nicht. sie erkrankt nicht. und vor allem sie stirbt nicht; sie ist in ihrem Bestehen unabhängig von allen persönlichen Zufällen und bietet damit ihren Auftraggebern die ewähr einer Ausführung ihrer Intentionen in er von ihnen gewollten Art und Weise. Die Organisation unserer Gesellschaft bürgt für sorgfältige Ausführung aller uns zugewandten Aufträge. Wir weisen insbesondere darauf hin, daßb wir aus dem reise der von uns betriebenen Geschäfte prinzipiell alles fernhalten. Was geeignet ist. ein pekuniäres Risiko mit sich zu bringen; de Vornahme von Banll- und Finanzgeschéften Fur eigene Nechnung ist Für unsere Gese//schajt durch das SÖtarut ausgesch/ossen. in weiteres Gebiet. bei welchem die Vorzüge des Zusammen- wirkens kaufmännischen und juristischen Könnens besonders klar zutage treten. ist die Mitarbeit an der Gründung von Gese//schaften, insbesondere von Aktien-Gesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Unsere Tatigkeit erstreckt sich auf Vor- bereitung des Gründungsaktes nach jeder Richtung hin. Revision der Gründungsbilanz und ihrer Grundlagen. Behandlung der Stempel- und Steuerfragen. Ausarbeitung der Verträge usw. Die weiterhin in Betracht kommenden Treufandfunfttionen sind 80 zahlreich. daßh ins einzelne gehende Ausführungen sich ver- bieten. Es sei nur darauf hingewiesen. daß auch hier die sachliche und persönliche Organisation unserer Gesellschaft uns zu Leistungen auf den verschiedensten Gebieten befähigt. ABTEILUNC III. Die Abteilung für Laufmannische Kontroje und Abrechnung staat icher und kommunafer Betriebe hat sich die praktische Be- friedigung eines theoretisch viel erörterten Bedürfnisses zur Aufgabe gemacht. Wir sind der Auffassung, daß es bei diesen Erörterungen oft an sachkundiger Würdigung der sowohl dem doppelten wie auch dem kameralistischen Buchhaltungssystem neben ihren Schwächen anhaftenden besonderen Vorteile gefehlt hat. insbesondere insoweit ohne weiteres und ganz allgemein der Übergang zur kaufmännischen doppelten Buchführung empfohlen wird. Unseres Erachtens wird vielfach das Festhalten an dem kameralistischen Buchführungssystem wünschenswert sein, umsomehr als die durch dieses System er- 070))/00) %00)) 700/00))0000)00/00)0%0/ 000/0/000%00,0%0/,70,/00 00 0%0 MWaa)woa.0vo% / w )h0oöWpa .Wös