%70)%) ) %)%%) 7)) 7 )%% )%% ) ) /%0%)0% 0y)yyyyyü•3 möglichte scharfe unausgesctzte Kontrolle des „Ist' an dem „Soll für staatliche und kommunale Betriebe unbedingt erforderlich ist. Gleichviel jedoch. ob die kameralistische Buchführung bei- behalten wird oder nicht, erblicken wir die zu lösende Aufgabe in der Hauptsache darin, daß Buchhaltung und Rechnungswesen einer scharjen Kritit durc) Nevisjonen geschétskundiger Kau/leute unterworfen wird. deren Blick und Denken an dem rinzip des Soll und Haben' geschult und geschärft ist. Im Verlaufe dieser Prüfungen, mit denen wir erforderlichenfalls technische sachverständlige Beratungen verbinden, ziehen wir, sofern an dem kameralistischen System festgehalten ist. aus dem nach unseren Anleitungen gegliederten Buchungsstoffe B.janzen und Ertragsberechnungen. Hierdurch wird das wesentliche wirtschaftliche Ziel erreicht und die Gefahr ver- mieden. durch Aufgabe eines altgewohnten Systems in eine Ver- wirrung der Zustände zu geraten- ABTEILUNG IV. Unsere Abteilung IV übernimmt die Bearbeitung von Steuer- Angeegenheiten, sowie die Vertretung und Beratung in a en eim- schlägigen Fragen, in mündlicher und schriftlicher Verhandlung. Ihre Tatigkeit erstreckt sich auf a// Steuerarten, z. B. Einkommen-, ewerbe-. Wertzuwachs-. Erbschafts- und Stempelsteuer des Reiches, der Bundesstaaten und der Gemeinden sowie des Aus- Jandes. Namentlich kommt in Betracht die Aufstellung von Steuer- er/arungen, die Durchführung von Rechrsmitte/n, die Verteilung von steu erPhichtigem Einlommen auf mehrere Gemeinden, auf Bundes- und Auslandsstaaten, Laufménnisch-juristische Beratung für Gewerbe- und Handels- Unternehmungen hinsichtlich der Aßb- schreibungen, Neserveste/)ungen u. s. wW., die Erteilung von Curachten in a//en Stemße/ãragen, vor alem uber die Stemße/Losten Be/ Meu- gründungen und Kaßitaserhöhungen der Erwerbsgesellschaften und in aßen damit sonst im Zusammenffange steßenden Steuerßragen. ―――― Alle Maßhnahmen zur Wahrung Pein fichster Disiretion eind in sorgfältigster Weise getroffen. Die Beamten sind vertraglich auf strengste Verschwiegenheit verpflichtet. Ins- besondere gelangen Mitteilungen über die Ergebnisse von uns ausgeführter Revisionen ausschließlich an den Auftraggeber. Über alle weiteren Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten. wird Auskunft gern erteilt. o0iöwöhwöhoehw0)wo0wwdhö w0% 8. 0700000))))))2)%