Kredit-Banken und andere Geld-Institute. 9 Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin, C. 2 Am Zeughaus 12. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristi- schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates und wird durch ein Direktorium verwaltet, dem die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde innewohnt. Es besteht aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl Mitglieder, welche auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt werden. Die Anstalt ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Ver- bandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die För- derung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen usw., welche sich an ihr mit Vermögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, ebenso sonst. Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen usw. u. der zu denselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- u. Scheckverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- falgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Innern vom 17, Dez. 1899 auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 20. Sept. 1899 für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der §§ 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31./3. 1913 mit 52 Vereinigungen u. Verbandskassen eingetragener Erwerbs- u. Wirtschafts-Genossenschaften in Geschäfts- beziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des Geschäftsjahres 1912/13 mit 14 für die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehns- kassen u. von den Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten gleichartigen Instituten, sowie 1043 öffentlichen Kassen (Spar-, Kommunal- u. sonst. öffentl. Kassen), 627 einzelnen Genossenschaften, Firmen, Personen usw. u. 245 Kassen verschiedener Art, einzelnen Personen (Vormündern) etc. Geschäftsverbindung. Gesamtumsatz 1908/09: M. 11 215 905 952; 1909/10: M. 15 197 808 797; 1910/11: M. 15 946 569 853; 1911/12: M. 16 398 110 726; 1912/13: M. 17 279 374 551. Kapital: Der Staat hat der Anstalt für die Dauer ihres Bestehens als Grundkapital eine Einlage von M. 75 000 000 überwiesen. Urspr. M. 5 000 000 in 3 % Schuldverschreib. nach dem Nennwert, erhöht lt. Ges. v. 8./6. 1896 um M. 15 000 000, lt. Ges. v. 20./4. 1898 um M. 30 000 000, wovon M. 20 000 000 20./5. 1898 und M. 10 000 000 1./4. 1899 zur Verf. gestellt wurden, u. it. Ges. v. 13./7. 1909 um M. 25 000 000. Ausserdem waren am Schlusse des Geschäftsjahres 1912/13 13 Verbandskassen mit insgesamt M. 1 450 000 Einlagen beteiligt. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst zur Bildung des gesetzlichen Reserve- fonds, zur Verzinsung der Einlagen (Grundkapital und Beteiligungen) bis zu 3 %, ein etwaiger Überrest zur weiteren Verzinsung der von Vereinig. usw. eingezahlten Vermögenseinlagen sowie des staatlichen Erhöhungskapitals lt. Ges. v. 13./7. 1909 von M. 25 000 000 bis zu 3½ %, der dann noch verbleibende Überrest ebenfalls an den R.-F. Sobald der R.-F. der Ein- lagen beträgt, wird eine Verzinsung der Einlagen bis zu 4 %, gewährt, der Rest dem R.-F. zugeführt. Bilanz am 31. März 1913: Aktiva: Barbestand sowie Guth. bei der Reichshauptbank, der Bank des Berliner Kassenvereins u. dem Postscheckamt 3 331 872, fällige Zinsscheine 22 288, Guth. bei Banken u. Bankiers etc. gegen Unterpfand börsengängiger Wertp. 23 756 404, Wechsel 53 984 424, Wertp. 43 758 329, Lombard-Forder. 27 920 875, Forder. in lauf. Rechn. 27 894 981, Aval-Kredite (an Verbandskassen) 3 915 265, für fremde Rechn. verkaufte, noch nicht zur Abliefer. gelangte Wertp. u. sonst. schweb. Abrechnungen 463 810, Dienstgebäude 1 786616. – Passiva: Grund-K.: a) Einlage des Staates 75 000 000, b) Einlagen von Ver- bandskassen 1 450 000, Rückl. 8 401 761, Darlehen von Banken u. Bankiers 20 659, Guth. in lauf. Rechn. 1 193 032, Depositen: a) täglich fällige 36 822 740, b) an Kündig. gebundene 54 022 095, Aval-Akzepte u. Bürgschaften 3 994 765, zurückgestellte Beträge für schwebende Geschäfte 2 834 312, Geschäftsgewinn 3 095 500. Sa. M. 186 834 864. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Besoldungen u. Wohnungsgeldzuschüsse f. d. Be- amten 557 494, Remunerierung von Hilfsarbeitern etc. 72 336, ausserord. Remunerationen u. Unterstütz. 27 940, gesetzl. Pens., Witwen- u. Waisengelder, sowie Unterstütz. für ausge- schiedene Beamte 12 140, Geschäftsbedürfnisse 322 495, Unterhaltung d. Dienstgebäudes 4433, Tagegelder u. Reisekosten einschl. der Kosten für die Ausschuss-Sitzungen 11 720, Ausgaben