Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 207 der Residenzstadt Cassel verpflichtet, das Bahnunternehmen mit Ausnahme der Fonds, Kassenbestände, Forderungen u. Zusicherungen, schulden- u. lastenfrei an die Stadt unent- geltlich abzutreten, vorbehaltlich der den übrigen Gemeinden zustehenden Entschädigungs- ansprüche nach Verhältnis der Bahnlänge ihres Gebietes. Zweck: Erwerb, Erpacht. u. Verpacht., Bau, Ausrüst. u. Betrieb von Strassenbahnen zur Beförder. von Personen u. Gütern in Cassel u. dessen Umgebung u. alle damit in Zus. hang stehende Tätigkeiten. Die beiden inzwischen aufgelösten Ges.: Casseler Stadteisenbahn u. Casseler Strassen- bahn wurden 1897 für M. 855 000 bezw. für M. 2 040 000 übernommen, das Liniennetz erweitert u. elektr. Betrieb durch Siemens & Halske, A.-G., eingeführt. Bahnlänge 30,55 km, davon Zzwei- gleisig 18,45 km u. eingleisig 12,10 km, Länge aller Gleise mit Ausnahme derjenigen auf den Betriebsbahnhöfen 56,20 km. Im elektr. Betriebe werden jetzt die nachstehenden Linien von insgesamt 53,09 km Betriebslänge gefahren: 1) Königsplatz -Wilhelmshöhe; 2) Bahnhof Cassel-Wilhelmshöhe; 3) Bettenhausen-Bahnhof Cassel-Germaniastrasse; 4) Bettenhausen- Theater-Neumarkt; 5) Holländische Strasse-Hohenzollernstrasse-Mulang; 6) Friedhof-Neu- markt; 7) Rothenditmold-Königsplatz-Niederzwehren; 8) Bahnhof Cassel-Königsplatz-Frank- furter Strasse; 9) Wolfsanger-Bahnhof Cassel-Germaniastrasse. Die Erlaubnis zur Strassenbenutzung ist seitens des Bezirksverbandes und seitens der Gemeinden Cassel, Wehlheiden, Kirchditmold, Rothenditmold und Bettenhausen ohne Entgelt erteilt worden, dagegen ist die Ges. verpflichtet, die gesamte zum Bahnbetriebe und zur Beleuchtung der Wagen erforderliche elektrische Kraft ausschliesslich aus dem Elektri- citätswerk der Stadt Cassel zu entnehmen und zwar gegen ein Entgelt, welches für den Verbrauch von 500 000 Kilowattstunden p. a. auf 14 Pf. pro Kilowattstunde vereinbart ist und sich bei Mehrverbrauch darüber hinaus bis auf 11½ Pf. ermässigen kann. Die Preise gelten für die ersten 10 Betriebsjahre. Nach dieser Zeit tritt eine Ermässigung bezw. Erhöhung der Einheitssätze in dem gleichen Verhältnis ein, wie sich die durch- schnittlichen Selbsterzeugungskosten des Stromes in den letzten 3 Betriebsjahren gegen die durchschnittlichen Selbsterzeugungskosten in den ersten 3 Betriebsjahren ermässigt bezw. erhöht haben. Fernere Ermässigungen bezw. Erhöhungen finden von 5 zu 5 Jahren in sinngemässer Weise statt. Die Stadt wird der Ges. in keinem Falle einen höheren Preis in Anrechnung bringen als den, welchen die Stadt anderen grösseren Abnehmern bei Stromabgabe zum Kraftbetrieb berechnet. Verkehrsübersicht 1898/99–1912/13: Fahrgäste: 4 412 150, 5 836 242, 7 167 803, 7 119 576, 7 563 159, 8634 459, 9 846 197, 10810 166, 11 127 807, 11 568 490, 11 896 737, 12 607 791, 14 066 918, 14 230 554, 15 097 505; Betriebseinnahmen: M. 535 164, 669 785, 800 671, 784 068, 834 146, 946 117, 1 056 346, 1 139 120, 1 203 534, 1 237 338, 1 266 110, 1 295 317, 1 465 064, 1 466 269, 1 562 262. Die Ges. besitzt 88 Motorwagen u. 61 Anhängewagen. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000; urspr. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 21./1. 1898 um M. 2 000 000, angeb. den Aktionären mit 100 % u. 4 % Zs. v. 17./6. 1897 ab. Anleihen: I. M. 2 000 000 in 4 % Oblig., emittiert lt. G.-V. v. 16./1. 1899, rückzahlb. zu 105 % 2000 Stücke (Nr. 1–2000) à M. 1000, lautend auf den Namen Rob. Warschauer & Co., Berlin, u. durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7, Tilg. durch Verl. am 1./7. (beginnend 1904–1960), zur Rückzahl. am 2./1.; verstärkte oder gänzliche Tilg. ab 1905 zulässig. Die Anleihe geniesst keine Vorrechte vor anderen Gläubigern (siehe unten). In Umlauf Ende Sept. 1913: M. 1 888 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Frist. Zahlst. wie bei Div. Zugel. M. 2 000 000, hiervon zur Subskription aufgelegt M. 1 000 000 28./3. 1899 zu 102.50 %; auch seit 10./4. 1899 in Frankf. a. M. zugel. Kurs Ende 1899–1913: In Berlin: 99.50, –, –, –, –, –—, –, 101.50, 99, 100.25, 100.50, 100, –, –, 94 %. – In Frankf. a. M.: 99.50, 95.50, 99, 99, 99.50, 101.20, 103, 101.10, 99, 100.80, 100.50, 100, 99, 96, 93.50 %. II. M. 1 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 21./4. 1909, rückzahlb. zu 105 %. Stücke (Nr. 2001–3000) à M. 1000, lautend auf den Namen der Fil. der Dresdner Bank in Cassel oder deren Order u. durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1914 bis spät. 1960 durch jährl. Auslos. am 1./7. (zuerst 1913) auf 2./1. (erstmals 1914); ab 1914 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Die Anleihegläubiger haben kein Vorrecht vor den übrigen Gläubigern der Ges., doch hat sich die Ges. verpflichtet, keine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inh. ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstellung einräumt, als den gegenwärtigen Anleihen Iu. . zusteht. Der Erlös der Anleihe ist für den Ausbau u. die Erweiter. des Bahnnetzes sowie für eine beträchtl. Vermehrung der Betriebsmittel, insbesondere für die Herstellung einer Anschlusslinie nach dem neuen Königl. Hoftheater u. für den elektr. Ausbau der von der Ges. erworbenen Pferdebahn Cassel-Wolfsanger sowie für die Erricht. eines Betriebsbahn- hofes in Wolfsanger bestimmt. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1909–1913: In Berlin: 100.50, 100, –, –, 94 % –— In Frankf. a. M.: 100.50, 100, 99, 96, 93.50 %. Eingef. in Berlin u. Frankf. a. M. im Juni 1909; erster Kurs in Berlin 28./6 1909: 101 %. III. M. 1 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib., rückzahlbar zu 105 %, emittiert lt. G.-V. v. 17./1. 1912 zum Ausbau Greier neuer Strassenbahnlinien. Stücke à M. 1000 (Nr. 3001 bis 4000), lautend auf den Namen der Dresdner Bank Fil. Cassel. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilgunge frühestens ab 2./1. 1917 bis spät. 1960 durch jährl. Auslos. am 1./7. (zuerst 1917) auf 2./1. (erstmals 1918). Verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Keine