242 Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. Dividenden 1897/98–1912/13: St.-Aktien A: 0, 4½ % (60 Pf. p. r. t.), 4½, 4½, 4½, 4/, 4½, 4½, 4½, 4½, 4½, 4½, 3¼ 3½, 3, 3¼ %; St.-Aktien B: 3½, 3½, 3½, 3½, 3½, 3½, 3½, 3½, 3½, 3½, 4½, 3½, 3½, 3½, 3½, 3½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K). (Wegen Div.- Garantien siehe Kapital.) Direktion: Oberbürgermeister Dr. Karl Contag, Reg.- u. Baurat a. D. Anton Sobeczko, Stadtrat a. D. Moritz Schulze, Reg.-Baumeister a. D. Uflacker, Nordhausen. Aufsichtsrat: Vors. Fürstl. Stolberg. Kammerpräs. a. D. Rud. Grisebach, Charlottenburg; Stellv. I. Bürgermeister Th. Ebeling, Stadtverordnetenvorsteher Dr. Alb. Forcke, Geh. Ober- Reg.-Rat Fürstl. Stollberg. Kammerpräs. Lohmann, Wernigerode; Stadtrat Jul. Bach, Stadt- rat O. Hertzer, Stadtverordneten-Vorsteher Wiese, Stadtrat R. Lieberkühn, Nordhausen; Reg.-Rat Ronald Kessler, Magdeburg; Komm.-Rat Hans Schlesinger, Berlin; Oberforstrat Reuss, Dessau. Zahlstellen: Nordhausen: Ges.-Kasse (Stadthauptkasse), Magdeburger Bankverein Fil.; Berlin: Nationalbank f. Deutschland, Bank f. Handel u. Ind., Abraham Schlesinger; Aschers- leben: Ascherslebener Bank Gerson, Kohen & Cie.; Wernigerode: Bankhaus Heinr. Schmidt. * Oberrheinische „%%—I Akt.-Ges. in Mannheim. Gegründet: 8./7. 1911; eingetragen 29./7. 1911. Gründer: Stadtgemeinde Mannheim; Süddeutsche Eisenbahn- Gesellschaft, Darmstadt u. Mannheim; Neue Rheinau-Akt.- Ges., Rheinau; Rheinische Schuckert- Gesellschaft für elektrische Industrie, Akt.-Ges., Süd- deutsche Disconto-Ges., Akt.-Ges., Mannheim. Es brachten nach näherer Bestimmung des Gründungsvertrags die folgenden Vermögensbestände ein: 1) die Stadtgemeinde Mannheim: a. die Nebenbahn Käferthal -Heddesheim, b. die Oberleitungsanlage u. die ihr hälftig ge- hörige Sicherheitsanlage auf der Kleinbahnstrecke Mannheim—–Käferthal, c. die Konzession f. die Nebenbahn Mannheim – Schriesheim z. Werte von M. 654 778; 2) die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft: a. die Nebenbahn Mannheim— Weinheim–Heidelberg–Mannheim nebst Normalspurgleisen Schriesheim–Heidelberg, b. Wohnhäuser u. Grundstücke in den Ge- meinden Wieblingen, Heidelberg u. Weinheim z. Werte vom M. 8 093 745; 3) die neue Rheinau- Akt.-Ges.: das Elektrizitätswerk Rheinau nebst den zu dessen Erweiterung bestimmten Grundstücken z. Werte von M. 1 716 937; 4) die Rheinische Schuckert-Ges.: a. das Elektrizitäts- werk Ladenburg, b. die Konzession u. Verträge für die elektr. Kleinbahn Schwetzingen — Ketsch (5 km) u. die abgeschlossenen Stromlieferungsverträge z. Werte von M. 1 400 456. Am 8./2. 1913 erfolgte die Betriebs-Eröffnung der elektr. Strassenbahn Neckarau–Rheinau (4,34 km). Die Länge der obengenannten Bahnen Mannheim—Weinheim–Heidelberg— Mannheim nebst Verbindungsbahn in Mannheim, sowie Mannheim-–Käferthal-–Heddes- heim beträgt ca. 53 km. Die Übertragung der Konz. für eine noch zu erbauende Neben-Eisenbahn von Mannheim nach Schriesheim auf die Ges. ist durch Entschliess. der Grossh. Badischen u. Hessischen Ministerien der Finanzen v. 29./7. bezw. 8./8. 1911 genehmigt worden. Die Konzessionen sind auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an erteilt worden. Die er- wähnten Ministerien haben jedoch die Zusage gemacht, die Dauer sämtl. Konz, bis 30./4. 1959 zu verlängern. Für die Bahn Mannheim-chriesheim läuft die 50 jährige Frist vom Zeitpunkt der Betriebseröffnung an. Die Grossh. Badische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, die Bahnen mit sämtl. Zubehör anzukaufen. In dem von dem Grossh. Ministerium der Finanzen aufgestellten Entwurf für die neuen Konz. sind hierfür folgende Bedingungen massgebend: a) Die Abtretung kann nicht früher als nach Ablauf von 25 Jahren von dem für den Beginn der Genehmigungsdauer massgebenden Zeitpunkt gefordert werden, d. i. 30./4. 1934. b) Der Unternehmerin muss die auf die Übernahme gerichtete Absicht mindestens ein Jahr vor dem Tag der Übernahme angekündigt werden. c) Als Kaufpreis ist der 25 fache Betrag der durchschnittlichen jährlichen Reineinnahme des dem Ankaufstermin vorausgehenden 5jährigen Betriebsabschnittes, mindestens jedoch das Anlagekapital zu zahlen. Neben den bisher erwähnten Konz. ist auch die Konz. für den Bau u. Betrieb einer elektr. Strassenbahn von Schwetzingen nach Ketsch auf die Oberrhein. Eisenbahn-Ges. übergegangen. Die Konz. ist bis 31./12. 1959 erteilt; eine Verstaatlichung ist hier nicht vorgesehen. Zweck: Erbauung, Erwerbung, Pachtung u. Betrieb von Bahnen, insbes. von elektr. u. Dampfbahnen u. aller Geschäfte, die mit diesem Betrieb in Zus.hang stehen. Die Ges. ist berechtigt, Aktien anderer ähnlicher Ges., deren Gegenstand ebenfalls der Bau u. Betrieb von Bahnen ist, zu erwerben u. zu besitzen oder sich an der Gründung solcher Ges. mit Kapital zu beteiligen; sie ist ferner berechtigt, Anlagen, welche nach dem Ermessen des Vorst. u. A.-R. ihre Zwecke fördern, zu gründen u. einzurichten oder sich an solchen zu beteiligen, u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorst. in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreichung ihres Zweckes angemessen erscheinen. Die Ges. besitzt die Mehrheit der Aktien des Oberrhein. Elektrizitätswerkes in Wiesloch, an welches 28 Orte angeschlossen sind. Insgesamt umfasst z. Z. das Stromabsatzgebiet der Oberrhein. Eisenbahn-Ges. ca. 50 Gemeinden mit ca. 123 000 Einwohnern. Die Elektrizitätswerke zu Ladenburg u. Wiesloch werden zu Umformer-Stationen umgebaut, sodass von Ende 1913 an die Stromversorgung ausschliesslich vom Elektrizitätswerk Rheinau erfolgt. Stromabgabe 1911/12: 7 316 777 Kwst.