Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Aufsichtsrat: (5) Vors. Landrat Dr. von Brüning, Stolp; Landes- u. Geh. Baurat Emil Drews. Landesrat Sarnow, Stettin; Rittergutsbes. Dr. P. Breyer, Krampe; Rittergutsbes. von Zitzewitz, Muttrin; Reg.-Assessor Dr. Nollau, Köslin; E. u. von Stolp: Kreis- „% Kassce IIcle 211 Shvshinger G at b in eresbars i. n. = mit Zweisnjederlassung in- Stadt. Kehl. E3 Gegründet: 5. 1877. Zweck: Bau u. Betrieb von Str desenbahnen in Strags urg u. Umgebung (Länge Ca. 57 km, Konz. bis 1./1. 1965); Linien; Bahnhof-Kehl, Bahnhof-Kehler Tor, Baßnhof-Ruprechtsau, Bahnhof- Neuhof, Bischheim- Neudorf (OÖst), Kronenburg- Neudorf (West)- Grafenstaden, Hönheim-Breuschwickersheim, Tivoli- Schirmeckertor- Lin golsheim, Rundbahn. FVerner Betrieb der Nebeneisenbahnen Strassburg-Markolsheim nebst Abzweig. Boofz- heim-Rheinau u. Erstein (Rheinstr.) nach Erstein (Reichsbahnhof) (Länge ca. 62 km, Konz. bis 1./1. 1984), Strassburg-Truchtersheim (Länge ca. 15 km, Konz. bis 1./1. 1985) Oberhaus- bergen-Westhofen (Länge ca. 21 km, Konz. bis 26./4. 1999); Lokalbahn Kl. Efähea Bühl (Länge ca. 39 km, Konz. bis 23./3. 1957), Kehl-Altenlteim- Ottenheim mit. Ab weig. Alten- heim-Offenburg (Länge 63, 30, Em. E bis 20,/11. 1946), Linie Schwarzach- M (Konz. bis 23./3. 1957, Lünge ca. 20 km). Diese Nebenbahnen unterstehen der Eisenbahn- Bau- u. Betriebsordnung; V. 4./1. 1904, sowie der Eisenbahn- Verkehrsordnung V. 23. 12 1908. Dampf- u. elektr. Betrieb. 145 Moterwagen u. 173 Anhängewagen, ferner für die Nebenbahnen 27 Lokomotiven, 81 Personenwagen u. 296, Güterwagen. Am 1. 6§. 1913 betrug die Länge aller Linien 250 km. Eine Anzahl neuer Strecken in Strassburg koinmen 1913–1917 zur Aus- führung, deren Anlagen nebst Vermehrung des rollenden Materials rd. M. 7 150 000 er- fordern dürfte. Die Ges. besass ult. März 1913 M. 109067= 1. Aktie der Elsäss. Zuckerfabrik Erstein, nachdem der frühere Besitz von 8 Aktien z0 Wifter zus.gelegt wurde; M. 7000 wurden darauf abgeschrieben. Auch beteiligt bei der Börsenbau-Ges. in Strassburg mit M. 2000 (eingez. M. 500), bei der Gemeinnütz. Baugenossenschaft Strassburg mit M. 5000. Kapital: M. 5 000 000, davon M. 2 500 000 in Vorz.-Aktien u. M. 2500 000 in St.-Aktien. *3 49196 M. 5 000 000 in 1600 Aktien Ser. I (Nr. 1–1600) à M., 400, 360, Aktien Ser, II –360), 2000 Aktien Ser. III (Nr. 361–2360) 2000, Aktien Ser. IV (Nr, 2361–4360) A 1000, sämtlich gleichberechtigt; wegen Schaffung von Vorz.-Aktien in 1912 siehe unten. Urspr. A.-K. M. 640 000, erhöht 1890 auf M. 1 000 000; die G.-V. vom 1. Juli 1897 bDeschloss fernere Erhöhung um M. 2 000 000 durch Ausgabe von 2000 Aktien, Ser. III à M. 1000. Diese Aktien erhielten vom Tage der jeweiligen Einzahlung bis zum Beginn des gesamten elektrischen Betriebes, längstens aber bis zum 30. Juni) 1899, statt eines Anteils am Reingewinn 4 % Bauzinsen; dieselben wurden im Sept. 1897 der Allg. Lokal- und Strassenbahn- Ges. in Berlin zu 115 % plus Unkosten überlassen und waren im Febr. 1899 voll eingezahlt. Diese Aktien wurden den alten Aktionären 28. Febr. bis 30. März 1899 in der Weise zu 120. 75 % offeriert, dass auf je 2 alte Aktien a M. 400 eine neue à M. 1000 oder auf je 5 alte Aktien à M. 400 vier neue à M. 1000 oder auf je eine alte Aktie à M. 1000 zwei neue à M. 1000 erhoben werden konnten. Die a. o. G.-V. v. 14./1. 1908 beschloss Er- höhung des A.-K. um M. 2 000 000 (auf M. 5 000 000) in 2000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./4. 1908 nach Massgabe der eingez. Beträge, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn- Ges. zu 103 %, angeboten den alten Aktionären 3: 2 zu 105 % nach der am 1./4. 1909 er- folgenden Vollzahlung vom 1.–19./4. 1909. Die G.-V. v. 13./7. 1913 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 2 000 000 (auf M. 7 000 000) in 1000 St.-Aktien u. 1000 Vorz.-Aktien, die zu 120 % begeben werden. Diese Erhöh. des A.-K. muss bis spät. 1./4. 1915 durchgeführt sein. Nom. M. 1 883 800 Vorz.-Aktien befanden sich ult. 1912 im Besitz der Allg. Lokal. u. Strassenbahn-Ges. in Berlin. – Bei jeder Erhöhung des A.-K. haben die jeweilizen Aktionäre ein Bezugsrecht. Die Notwendigkeit, das Trambahnnetz in Strassburg u. Uigebaßg demnächst weiter auszubauen, gab im J. 1912 Veranlassung zu einer, den jetzigen Verhältnissen angepassten, umfassenden Neuregelung des Vertragsverhältnisses mit der Stadt u. zwar auf der Grund- lage, dass der mit der Stadt bestehende Konzessionsvertrag eine Klarstellung u. Ergänzung unter anderem dahin erfährt, dass der Ges. für die Folge alle von der Stadt bis 1./1. 1965 zu erwirkenden Konzessionen für neue Strassenbahnen in der Gemarkung Strassburg zur Ausbeutung überlassen, sowie die Bedingungen für die Übernahme der Anlagen durch die Stadt bei Ablauf des Konzessionsvertrages verbessert werden. Nach dem neuen Konzessionsvertrag ist ferner vereinbart worden, dass der Stadt eine Beteilig. an dem Reingewinn der Ges., soweit er 6 % Div. auf das A.-K. übersteigt, vom 1./4. 1912 ab eingeräumt wird. Voraussetzung für diesen Vertragsabschluss ist, dass der Stadt die Möglichkeit gegeben wird, sich an dem Unternehmen mit etwas über der Hälfte des A.-K. zu beteiligen, wogegen die Stadt eingewilligt hat, dass die nicht in ihren Besitz gelangenden Aktien in Vorz.-Aktien umgewandelt werden. Demgemäss hat die G.-V. der Ges. vom 11./6. 1912 beschlossen: Das jetzige A.-K. der Strassburger Strassenbahn-Ges. (M. 5 000 000) je zur Hälfte in Vorz.- u. St.-Aktien umzuwandeln, die am Reingewinn der Ges. wie folgt beteiligt, im übrigen aber einander gleichgestellt werden sollen. Vom verteilbaren Reingewinn zunächst 5 % zum R.-F. (Grenze 10 %, ist erfüllt), bis 5 % zu 81 4