288 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Zwecke z. Z. noch weiter ausgebaut werden. Da diese beiden Ges. gleichzeitig in grösserem Umfange Verbraucher von Kohlen u. Koks sind, wird der Lothringer Hütten-Verein später- hin sie aus seinen im Ausbau befindl. Zechen direkt beliefern können. Die mit den Mann- staedt-Werken auf 12 Jahre u. mit der Drahtindustrie auf 24 Jahre vereinbarten Interessen- gemeinschaftsverträge bezwecken im übrigen, bei den drei Ges. die Geschäftsführung nach einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln, u. enthalten im weiteren folg. Bestimmungen: Dem Lothringer Hütten-Verein steht die Führung der Interessengemeinschaft zu. Insbes. hat sich das Faconeisen-Walzwerk Mannstaedt des Einverständnisses des Lothringer Hütten- Vereins bei allen wichtigen Massnahmen zu versichern, zu denen im wesentlichen zählen die Aufstellung der Jahresrechnung, Statutenänderungen, Teilnahme an Verbänden, sowie die Beschaffung von Erz, Kohle, Koks, Roheisen, Halbzeug u. B-Produkte, gleichgültig, ob diese in dem Betriebe des Hüttenvereins gewonnen bezw. hergestellt werden oder nicht. Bezüglich der Gewinnverteilung hat jede der Ges. zunächst, ohne Rücksicht auf das Gemein- schaftsverhältnis, eine vorläufige Bilanz u. Gewinn- u. Verlustrechnung aufzustellen. Die so ermittelten Reingewinne der drei Ges. werden beim Lothringer Hüttenverein vereinigt. Aus dem sich ergebenden Gesamtreingewinn überweist der Hüttenverein an die Mannstaedt- Werke u. die Draht-Ind. znnächst diejenigen Beträge, welche erforderlich sind, um bei ordnungsmässiger Bilanzierung u. Gewinnyerteilung die Ausschüttung einer Div. von 1e „ bei beiden Ges. auf die St.-Aktien u. von 6 % auf die M. 1 500 000 Mannstaedt-Vorz.-Aktien, sowie der entsprechenden statutarischen u. vertraglichen Tant. zu ermöglichen. Der Mehr- betrag des Reingewinnes verbleibt dem Hüttenverein zur freien Verf., jedoch mit der Ver- pflichtung, für das erste u. zweite volle Prozent Hüttenvereins-Div. über 5 % hinaus, welches er an seine Aktionäre zur Verteilung bringt, den Mannstaedt-Werken einen solchen Betrag zu überweisen, der die Auszahl. von je ½ % weiterer Div. auf die St.-Aktien ermöglicht. Für jedes weitere volle Proz. Hüttenvereins-Div. über 7 % hinaus haben die Mannstaedt- Werke einen zur Ausschüttung je weiterer % % Div. auf das gesamte A.-K. ausreichenden Betrag zu erhalten. Bei der Festsetzung der vom Hüttenverein auszuzahlenden Beträge sind die sich ergebenden Beträge für Tant. zu berücksichtigen. Der Hüttenverein ist ferner verpflichtet, für jedes volle Proz. über 5 % hinaus, welches er an seine Aktionäre zur Ver- teil. bringt, der Draht-Ind. denjenigen Betrag zu vergüten, der ihr die Auszahl. von je ½ % weiterer Div. auf ihr gesamtes A.-K. ermöglicht. Sollte der wie vorstehend sich ergebende Gesamt-Reingewinn der drei Ges. nicht ausreichen, um die zunächst vorgesehenen Ver- gütungen an die beiden anderen Ges. von 5 % bezw. 6 % im vollen Umfange vornehmen zu können, so soll derselbe zwischen letzteren im Verhältnis ihrer Aktienkapitale geteilt werden. Die vorstehend erwähnten Bedingungen betreffend die Gewinnvyerteilung traten bereits ab 1./7. 1911 in Kraft. Für die vom 1./7. 1914 ab lauf. Geschäftsj. der Mannstaedt- Werke hat der Hüttenverein, so lange er auf sein eigenes Kap. bis zu 8 % Div. verteilt, an die Mannstaedt-Werke auf den Nominalbetrag des A.-K. derselben so viele Proz. zu ver- güten, als dem Div.-Satze des Lothringer Hüttenvereins entsprechen. Für jedes weitere volle Proz. Lothringer Hüttenvereins-Div. über 8 % hinaus haben die Mannstaedt-Werke einen zur Ausschüttung von je ½ % auf das gesamte A.-K. ausreichenden Betrag zu er- halten einschliessl. der sich bei den Mannstaedt-Werken jeweils ergebenden Beträge für Tant. Dagegen verzichten die Mannstaedt-Werke ebenfalls ab 1./7. 1914 auf den für sie bis dahin bestehenden Anspruch, wonach sie vorab eine Div. von 5 % bezw. 6 % zu erhalten haben. Ferner ist in denselben G.-V. dem Lothringer Hüttenverein unabhängig von diesem Interessengemeinschaftsvertrag das Recht eingeräumt, das Vermögen der beiden Ges. als Ganzes zu erwerben u. zwar gegen Gewährung von Aktien derart, dass auf je nom. M. 4000 Mannstaedt St.- oder Vorz.-Aktien bezw. auf je nom. M. 4000 Aktien der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Ind. je nom. frs. 4500 Lothringer Hüttenvereins-Aktien entfallen. Dieses dem Lothringer Hüttenverein eingeräumte Recht ist an die Bedingung geknüpft, dass es während der Vertragsdauer bei den Mannstaedt-Werken jedoch längstens bis 30./6. 1923 ausgeübt u. dass bis dahin der erforderliche Kapitalerhöhungs-Beschluss gefasst u. durchgeführt wird. Div. der Faconeisen-Walzwerke L. Mannstaedt & Co. 1911/12–1912/13: 8½, 8½ %; Div. der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Ind. 1911/12–1912/13: 8½, 8½ %. Anleihen: I. M. 4 000 000 in 4 % Oblig. von 1899, 10 000 Stücke à frs. 500. Tilg. durch Jährl. Ausl. am 2./11. Zs.: 1./5. u. 1./11. Noch in Umlauf 30./6. 1913 M. 2 695 600. —– II. M. 4 800 000 in 4 % Oblig. von 1900, 12 000 Stücke A frs. 500; jährl. Ausl. am 2./11. Noch in Umlauf 30./6. 1913 M. 3 377 200. Kurs in Brüssel Ende 1903–1913: frs. 392.50, 431. 470, 489, 490, 472, 485, 495, 493, 478, 464. III. M. 4 800 000 in 4½ % Öblig. von 1901, 12 000 Stücke à frs. 500; jährl. Ausl. am 1./8. Noch in Umlauf 30./6. 1913 M. 3 711 200. Kurs in Brüssel Ende 1903–1913: frs. 432.50, 457.50, 495, 503, 504.50, 498, 502, 504, 502, 497, 492.50. Notiert in Brüssel. IV. M. 9 600 000 = frs. 12 000 000 in 4½ % Oblig. lt. Verw.-R.-Beschl. v. 4./3. 1909, Stücke à frs. 500, rückzahlbar zu 102 %. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1910–1929 durch jährl. Auslos. im Aug. auf 1./10.; ab 1920 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Ein direktes Pfand- recht erhielt die neue Anleihe nicht, indes verpflichtete sich die Ges., solange Oblig. dieser Anleihe noch in Umlauf sind, keine hypoth. Belastung ihres Besitzes vorzunehmen. Noch in Umlauf am 30./6. 1913 M. 9 106 400. Aufgenommen zur Rückzahl. von Bankschulden etc., sowie zur Verstärk. der Betriebsmittel. Aufgelegt frs. 11 000 000 in Belgien am 5./10. 1909 zu 98 %. Kurs in Brüssel Ende 1909–1913: frs. 505, 510, 511, 503, 487. Auch in Antwerpen notiert.