318 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. herigen Vorz.- u. St.-Aktien (die übrigen Aktien werden vernichtet bezw. für kraftlos erklärt) erhielten den folg. Aufdruck: „Durch Beschluss der G.-V. v. 30./9. 1904 wurden die seither. Vorz.- u. St.-Aktien einander gleichgestellt. – Gültig gebliebene Aktie gemäss Beschluss der G.-V. v. 30./9. 1904.“ Die innerhalb der festgesetzten Frist (20./3. 1905) nicht eingereichten Aktien der Deutsch.-Luxemb. Ges. u. der Bergbau-A.-G. Friedlicher Nachbar sind für kraftlos erklärt. Die auf diese Stücke entfallenden neuen Aktien der Deutsch.-Luxemb. Ges. sind am 26./4. 1905 zum Börsenkurse verkauft worden. Die G.-V. v. 18./11. 1905 genehmigte die Angliederung des Bergwerkvereins Friedrich Wilhelms-Hütte zu Mülheim mit Wirkung ab 1./7. 1905 lt. Verschmelzungs-Vertrag, dem- zufolge die Friedrich Wilhelms-Hütte (A.-K. M. 4 000 000) ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation auf die Deutsch-Luxemb. Bergwerks- u. Hütten-A.-G. überträgt und die Aktionäre der Friedrich Wilhelms-Hütte gegen je nom. M. 2000 in Aktien dieser Ges. mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 eine neue Inh.-Aktie der Deutsch-Luxemb. Bergwerks- und Hütten-A.-G. zu M. 1000 mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 sowie M. 200 bar erhalten. Die G.-V. v. 18./11. 1905 beschloss ferner die Erhöhung des A.-K. um M. 4 000 000 (auf M. 24 000 000) in 4000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1905. Hiervon erfolgt die Ausgabe von M. 1 000 000 zus. mit derjenigen M. 1 000 000, zu deren Ausgabe der A.-R. auf Grund des G.-V.-B. v. 30./9. 1904 ermächtigt ist (unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre) zum Zwecke der Durchführung der Fusion mit dem Bergwerksverein Friedrich Wilhelmshütte. Weitere M. 3 000 000 wurden einem Banken-Konsortium zu 133 % überlassen mit der Verpflichtung zu folgenden Leistungen: a) Überlieferung der sämtlichen europäischen Grey-Patente franko valuta an die Ges. für den Preis von M. 2 500 000; b) M. 400 000 an die Aktionäre der Friedrich Wilhelmshütte aus eigenen Mitteln zu zahlen; c) jene M. 3 000 000 Aktien zu 235 % plus Stück-Zs. v. 1./7. 1905 den Besitzern der M. 19 000 000 alten Aktien und der M. 2 000 000 zwecks Fusion mit der Friedrich Wilhelms-Hütte ausgegebenen Aktien mit einer Frist von 2 Wochen anzubieten derart, dass auf je 7 alte Aktien 1 neue bezogen werden kann. Das Grey-Patent gilt für Europa, soweit dieses für Träger-Produktion in Betracht kommt. Die neuen Aktien (Nr. 21 001–24 000) wurden dann 7: 1 vom 18./1. bis 1/2. 1906 den Inhabern von Nr. 1–21 000 zu 235 % angeboten. Die innerhalb der festge- setzten Frist nicht eingereichten Aktien der Akt.-Ges. Bergwerksverein Friedrich Wilhelms- Hütte sind für kraftlos erklärt und die auf diese Stücke entfallenden neuen Aktien von Deutsch-Lux am 27./2. 1907 zum Börsenkurse versteigert worden. Die G.-V. v. 3./10. 1908 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 18 000 000 (also auf M. 42 000 000) in 18 000 Aktien à M. 1000 (begeben zu pari) mit Div.-Ber. ab 1./1.1909, d. Hh. für 1908/09 nur zur Hälfte div.-ber. Von diesen M. 18 000 000 Aktien dienten M. 4 000 000 zur Durchführ. der Fusion mit dem Dortmunder Steinkohlen-Bergwerk Louise Tief bau zu Barop (A.-K. M. 7 024 575). Auf M. 3000 Louise Tiefbau-Aktien entfielen M. 2000 Deutsch-Luxemb. Aktien. M. 1 026.000 Louise Tiefbau-Aktien befanden sich bereits im Besitz von Deutsch- Luxemburg. Die 188 Genusssch. von Louise Tiefbau wurden mit M. 75 pro Stück abgefunden. Restl. nom. M. 14 000 000 sind einem Konsort. überlassen worden mit der Verpflicht., sie zu 107 % ohne Stückzs. den Inhabern der M. 24 000 000 alten Aktien u. den Inhabern der M. 4 000 000 neuen Aktien die durch die Fusion mit dem Dortmunder Steinkohlen- Bergwerk Louise Tiefbau hinzugetreten sind, derart anzubieten, dass auf je 2 Aktien eine neue bezogen werden konnte (geschehen 26./10.–11./11. 1908). Bei Ausübung des Bezugsrechtes waren 25 % u. das Agio einzuzahlen, weitere 25 % am 2./1. 1909 u. restliche 50 % am 2 1909. Diese M. 14 000 000 neuen Aktien dienen zur Abstossung der Bankschulden von Deutsch-Luxemburg u. Louise Tiefbau. Aus der Verschmelzung mit dem Dortmunder Steinkohlenbergwerk Louise Tiefbau sind ca M. 2 000 000 frei geworden, die mit M. 600 000 zur Bestreitung der Fusionskosten etc. und mit ca. M. 1 400 000 zu Abschreib. auf die Werte des Louise Tiefbauunternehmens benutzt worden sind. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 26./10. 1909 um M. 8 000 000 (auf M. 50 000 000) in 8000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909. Diese Kapitalserhöhung ist vorzugsweise erfolgt zum Zwecke der Einlösung der zurzeit noch M. 7 856 000 betragenden 5 % Anleihe v. 1902 u. zur Bereitstellung grösserer Betriebs- mittel. Die neuen Aktien, für welche das Bezugsrecht der alten Aktionäre ausgeschlossen ist. sind von einem Bankkonsort. unter Führung der Bank für Handel u. Ind. zu 200 9% übernommen. Die gesamten Kosten der Kapitalserhöhung, insbes. den Reichsstempel, Gerichts- u. Notariats-Kosten trug die Ges., andererseits war die Ges. an dem sich nach Abwicklung der Transaktion durch das Übernahme-Konsort. ergebenden Nettogewinn mit % beteiligt. Die a. o. G.-V. v. 16./4. 1910 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 13 500 000 (also auf M. 63 500 000) in 13 500 Aktien. Von diesen neuen Aktien wurden M. 10 000 000 mit Div.- Schein ab 1./7. 1911 an die Dresdner Bank gegeben u. zwar gegen Einlieferung des gleichen Betrages in Aktien der Saar- u. Mosel-Bergwerks-Akt.-Ges. in Karlingen (siehe diese Ges.). Die restlichen M. 3 500 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1910 übernahm zu 175 % ein Bankkonsort. (Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank, Deutsche Bank etc.). Die Kosten der Emiss. wie auch der Einführ. trug die Ges., wogegen sie nach Abzug von 5 % Provis. drei Viertel des Be- trages erhielt, den das Konsort. über den Kurs von 175 % hinaus als Gewinn erzielte. Für die Einführ. der gesamten Aktien wurde dem Konsort. ausserdem ein Betrag von M. 100 000 vergütet. Die Verwaltung begründete die Kap.-Erhöhung, dass sie schon seit langem das Augenmerk auf die Saar- u. Mosel-Bergwerks-Ges. gerichtet habe, weil das Unternehmen seiner geographischen Lage wegen speziell für die Differdinger Abteil. von besonderem