Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 303 Das Geschäftsjahr 1909/10 schloss mit einem Jahresverlust von M. 94 823 ab, hierzu der durch Betriebsverlust bei Grube Laura u. Abstoss. derselben M. 299 234, sowie die Abschreib. auf Friedrichssegen u. Werlau M. 191 882, zus. M. 585 939, hiervon ab Gewinnvortrag per 1908/09 M. 4102, bleibt Totalverlust für 1909/10 M. 581 837, hierzu M. 130 745 aus 1910/11. Neben der Zinsbelastung wurde das Ergebnis 1910/11 wieder lediglich durch den Produktions- ausfall auf Grube Friedrichssegen ungünstig beeinflusst. Wegen Sanierung 1910 s. bei Kap Kapital: M. 2 287 600, u. zwar M. 1 859 000 in neuen lt. G.-V. v. 24./1. 1912 ge- schaffenen Vorz.- Aktien, sowie M. 428 600 in St.-Aktien, Stücke à M. 1500 und 1000. Urspr. M. 2 600 000. Die a. o. G.-V. v. 31./1. 1907 beschloss zum Ankauf des Bergwerkes Gutehoffnung Werlau (Preis M. 2 000 000). die Erhöhung des A.-K. um M. 1 400 000 in 1400 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./4. 1907, übernommen von einem Konsortium unter Führung der Firma S. Zielenziger in Berlin zu 108 %, angeboten den alten Aktionären 2: 1 vom 10.–27./4. 1907 zu 115 % nebst 2 % Aktienstempel, mithin M. 112 000, Agio mit M. 111 773 in R.-F. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 22./9. 1908 um M. 600 000 (auf M. 4 600 000) in 600 Aktien à M. 1000 zu pari; für diese Aktien war das Bezugsrecht der Aktionäre aus- geschlossen; sie dienten zur Bezahl. der angekauften Grube Laura (siehe oben) an R. Mannes- mann. Nach Rückerwerb. der Grube Laura seitens des Vorbesitzers wurden ausser M. 62 500 bar diese M. 600 000 Aktien an die Ges. Friedenssegen zurückgegeben u. lt. G.-V. v. 29./6. 1910 das A.-K. um diese M. 600 000, also auf M. 4 000 000, reduziert. Zur Konsolidierung der finanziellen Verhältnisse bezw. zur Beseitigung der ult. März 1910 mit M. 581 837 (s. oben) ausgewiesenen Unterbilanz, sowie zu Abschreib. u. Reservestellungen beschloss die a. o. G.-V. v. 29./6. 1910 eine Zuzahl. von 30 % auf das A.-K. von M. 4 000 000 (Frist 20./10. 1910), Ausgabe von Vorz.-Aktien, div.-ber. ab 1./4. 1910, im Höchstbetrage von M. 4 000 000, einschl. der anlässlich der Zuzahl. bezog. Vorz.-Aktien. Diejenigen Aktien, auf welche eine Zuzahl. nicht erfolgte, wurden 4: 3 zus. gelegt (Frist 10./12. 1910). Die Aktien, auf welche die Zuzahlung stattfand, wurden mit Wirkung ab 1./4. 1910 Vorz.-Aktien. Näheres über die Vorrechte derselben siehe Jahrg. 1911/12 dieses Jahrbuches, dann über deren Zus. legung lt. G.-V. v. 24./1. 1912 unten bei Sanierung 1912. Auch wurde Erhöhung um bis M. 3 000 000 in Vorz.-Aktien zu pari beschlossen: Die Erhöhung kann ganz oder teilweise durchgeführt werden. Der Nennbetrag der neuen Aktien war M. 1500 oder M. 1000, je nachdem der Zeichner Aktien à M. 1500 oder M. 1000 übernahm. Stempel und Kosten trug die Ges. Diejenigen Aktionäre, welche Zuzahl. leisteten, hatten das Bezugsrecht auf bis M. 1 000 000 Vorz.-Aktien. Diejenigen Aktionäre, deren Aktien im Verhältnis von 4: 3 zus. gelegt werden, haben das Bezugsrecht auf eine Vorz.- Aktie für je 3 zus. gelegte St.-Aktien. Jeder Aktionär, der hiernach M. 4000 nominal der Aktien einreicht u. M. 2200 bar einzahlt, erhält hierfür M. 5000 nominal Vorz.-Aktien. Bis Mitte Nov. 1910 waren durch die Zuzahl. von 30 % auf M. 2 480 000 Aktien M. 744 000 durch Be- gebung von 624 Vorz.-Aktien zu pari M. 624 000, an Stück-Zs. M. 7465, zus. M. 1 373 465 bar eingegangen. Lt. gerichtl. Eintrag. v. 27./12. 1910 wurde das A.-K. dadurch um M. 380 000 herabgesetzt, dass diejenigen 306 Aktien à M. 1500 u. diejenigen 1061 Aktien à M. 1000, zus. im Nominalbetrage von M. 1 520 000, auf welche eine Zuzahlung von 30 % nicht geleistet worden ist, nach dem Verhältnisse von 4: 3 auf Aktien im Gesamtnominalbetrage v. M. 1 140 000 zus. gelegt worden sind, Buchgewinn M. 380 000, mit obigen M. 1 373 465 zus. also M. 1 755 465, wovon M. 624 000 dem Kap.-Kto überwiesen wurden, sodass verblieben M. 1 131 465 abz. M. 37 069 Stempel- etc. Kosten, somit Buchgewinn aus der Transaktion M. 1 094 396. Unter Berücksichtigung des aus dem Vorjahre 1909/10 übernommenen Verlustes von M. 581 837 und des für das abgelaufene Geschäftsjahr sich ergebenden Verlustes von M. 130 745 ergab sich am Schlusse des Geschäftsjahres 1910/11 eine Unterbilanz von M. 712 583, welche durch den vorstehend bezeichneten Buchgewinn getilgt wird, sodass sich noch ein Buchgewinn von M. 381 812 erübrigt. Von diesem wurden M. 200 170 für ausserord. Abschreib. M. 13 505 Abschreib. Laura und M. 168 137 für einen neu anzulegenden R.-F. verwandt. Bis 6./5. 1911 nicht eingereichte Aktien wurden für kraftlos erklärt. A.-K. somit von 1910 bis 1912: M. 4 244 000 u. zwar M. 3 104 000 in Vorz.-Akt. u. M. 1 140 000 in St.-Akt., Stücke à M. 1500 u. 1000. Sanierung 1912: Gemäss den in der a. o. G.-V. am 24./1. 1912 gefassten Beschlüssen wird die Grube Friedrichssegen von dem Unternehmen abgetrennt, dessen Basis in Zukunft nun- mehr ausschliessl. der Werlauer Grubenbesitz bilden wird. Die von letzterem Bergwerk erzielten Gewinne, die seit einigen Jahren durch die notwendig gewordenen Aufschliessungs- arbeiten der Grube Friedrichssegen mehr oder weniger aufgezehrt wurden, werden zukünftig somit ungeschmälert der Ges. zugute kommen. Der Betrieb der Grube Friedrichssegen dagegen geht auf eine selbständige tausendteil. Gew. über. Zur Tilg. des infolge der Abstossung des Friedrichssegener Besitzes entstehenden Buchverlustes sowie zwecks Konsolidierung der finanziellen Verhältnisse der Ges. ist am 24./1. 1912 beschlossen worden: 1. Die Vorrechte der jetzigen M. 3 104 000 Vorz.-Aktien werden aufgehoben; 2. Aktionäre, die auf je M. 4500 jetzige St.-Aktien M. 1100 bar oder je M. 4000 jetzige Vorz.-Aktien M. 1000 bar zuzahlen, erhalten für je M. 4500 jetzige St.-Aktien oder je M. 4000 jetzige Vorz.-Aktien M. 2500 neue Vorz.-Aktien mit dem Vermerke: Gültig als Vorz.-Aktie gemäss Beschluss der G.-V. v. 24./1. 1912. Die Vorrechte dieser sämtl. neuen Vorz.-Aktien bestehen in den Rechten: a) auf Bezug einer Vorz.-Div. von 9 % jährl. v. 1./4. 1911 ab mit dem Rechte auf Nachzahl., falls etwa die Bilanz eines der Geschäftsj. seitdem die Verteilung einer solehen Div. nicht zulassen sollte, sowie einer Super-Div., bestehend in der einen Hälfte der Überschüsse der