Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 859 aus allen auf diese Anlagen sich beziehenden Verträgen gegen Zahlung des einfachen Taxwertes, welcher durch Sachverständige festzustellen ist (und wobei das von der Ges. nur mietweise übernommene Grundstück und darauf stehende Gebäude ausser Ansatz bleiben), abzutreten. Rücksichtlich der Bezirke II–V (St. Georg, St. Pauli, Vororte rechts und links der Alster) steht es zur Entscheidung der Finanzdeputation, ob sie die Übereignung der Anlagen zum einfachen Taxwerte von der Ges. verlangen will. Macht die Finanzdeputation von dieser Befugnis keinen Gebrauch, so ist die Ges. verpflichtet, ihre in den Strassen, Plätzen und sonstigen Anlagen befindlichen Leitungen u. s. w., sowie die auf Staatsgrund errichteten Baulichkeiten auf ihre Kosten zu entfernen. Im übrigen ist die Dauer des Vertrages bis zum 1. Juli 1923 festgelegt und kommen dann die vorstehenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Kaution verbleibt dann den Hamburg. Electricitätswerken. Es steht dem Hamburgischen Staat ausserdem das Recht zu, von der Ges. die Weiterführung des Betriebes unter den bisherigen Bedingungen über den 1. Juli 1923 hinaus auf einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Jahren zu verlangen. Macht der Hamburgische Staat von dieser Befugnis Gebrauch, so steht ihm das Recht zu, nach Ablauf von fünf Jahren die Anlagen zu 75 %, nach zehn Jahren zu 50 % des Taxwertes zu übernehmen, welcher sodann in der obenerwähnten Weise festzustellen ist, während nach fünfzehn Jahren, also vom Jahre 1938 an, die gesamten Anlagen unentgeltlich in das Eigentum des Hamburgischen Staates übergehen. Die Gesellschaft hat dabei die Verpflichtung, die baulichen und maschinellen Anlagen fortdauernd und bis Ende der ge- hannten Frist in gutem Zustande zu erhalten, sodass die gesamten Anlagen bei der Übernahme sich in vollkommen betriebsfähigem Zustande befinden. Die Hamburgische Staatsbehörde wird der Ges. ihre Entscheidung über die ihrer Wahl überlassenen drei Möglichkeiten (Übernahme der gesamten Anlagen zum einfachen Taxwert oder Über- nahme der Anlagen im Bezirk I zum Taxwert u. Recht auf Räumung der Anlagen auf öffentlichem Grund oder Staatsgrund in den übrigen Bezirken oder endlich Verlängerung des Kontraktes) spätestens ein Jahr vor Ablauf des Kontraktes zugehen lassen. Ein neuer Vertrag mit dem Hamburg. Staate liegt den gesetzgebenden Körperschaften vor; nach demselben wird das Unternehmen zu einem gemischtwirtschaftl. Unternehmen ausgebaut werden. Der neue Vertrag dürfte im Laufe des J. 1914 in Kraft treten. An Staatsabgaben von der Bruttoeinnahme aus Stromverbrauch, Zählermiete usw. sind gezahlt: 1912/13 .. 1891 433.35 gegen M. 1 796510.91 3 191½12 hierzu vom Reingewinne 1912/13 „ 811 205.25 „ ― 653 511.32 „ 1917/2 zus. M. 2 702 638.60 gegen M. 2 450 021.33 in 1911/12 sodass einschl. der Steuern u. sonst. Ab- gaben in Höhe von „247 015 59 „ 249 234.07 „ 1911/12 die Gesamtabgaben an den Hamburg. Staat M. 2 949 654.19 gegen M. 2 699 255.40 in 1911/12 beträgt. Statistik An die Hamburg. Electricitäts-Werke waren ausser den im Strassenbahn- betrieb benützten Motoren angeschlossen: Glühlampen Bogenlampen Motore Aquivalent Watt Am 30. Juni 1901: 168 271 3143 1 731 13 523 850 %... 192 575 3593 2 259 15 843 000 %%..... 219 827 4350 2 961 19 974 800 „ 254 289 5282 3 608 23 270 750 „% 300 823 6022 4 277 27 240 350 6%%.... 355 671 6901 5 161 32 317 600 „% 414 985 7919 6 145 38 167 300 .%..... 478 964 8632 7302 44 486 000 ......... 540 901 8912 8501 51 256 050 „% 610 837 9355 9 722 58 164 500 „% . 689 113 9827 11 046 66 341 100 % 768 591 9654 12 219 73 648 500 30 868 839 9632 13 366 Die Anzahl der Stromabnehmer, die sich im Geschäftsj. 1911/12 auf 27 642 belief, stieg im Jahre 1912/13 auf 31 858, entsprechend einer Zunahme von 15,2 %. Der Anschlusswert der Glühlampen, Bogenlampen, Motoren usw. bei unseren Stromabnehmern, mit Ausnahme der Strassenbahnen u. der eigenen Licht- u. Motoren-Anlagen, belief sich am Ende des Ge- schäftsj. 1911/12 auf 64 960 Kw., derjenige der Strassenbahnen auf 25 730 Kw. u. in eigenen Anlagen auf 924 Kw., so dass der Gesamtanschlusswert 91 614 Kw. betrug. Demgegenüber war am 30./6. 1913 der Anschlusswert an Glühlampen, Bogenlampen, Motoren usw. 72 377 Kw., derjenige der Strassenbahnen 25 730 Kw. u. der eigenen Anlagen 924 Kw., so dass der Ge- samtanschlusswert 99 031 Kw. betrug, entsprechend einer Zunahme von 8,1 %. Die Stromabgabe stieg von 41 267 365 Kwst. im Jahre 1911/12 auf 42 849 662 Kwst. im Jahre 1912/13, entsprechend einer Zunahme von 3, 8 %. Das Hamburgische Kabelnetz umfasste Ende Juni 1912: 1. Fernleitungen 223 605 m; 2. Lichtkabel: Speiseleitungen 813 905 m, Verteilungsleitungen 1 813 759 m, blanke Leitungen 31 403 m; 3. Strassenbahnkabel: Zuleitungen 136 465 m, isolierte Rückleitungen 74 241 m,