894 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Kapital: M. 8500 in 34 Aktien à M. 250, begeben zu pari. Die a. o. G.-V. v. 23./1. 1914 soll Erhöh. um M. 41 500, also auf M. 50 000, beschliessen. Direktion: Sägewerkbes. Joh. Georg Eichelberger. Aufsichtsrat: Vors. Philipp Ostheimer, Albatsried; Jos. Ant. Mayer, Kierwang; Karl Heimpel, Götzis. Sonderburger Elektrizitätswerk, Akt.-Ges. in Sonderburg. Gegründet: 23./3. bezw. 2./5. 1907; eingetr. 10./5. 1907. Gründer s. Jahrg. 1912/13. Zweck: Erzeugung u. Abgabe elektr. Energie sowie die Ausführung von Hausinstallationen einschl. Verkauf der benötigten Elektromotore u. Betrieb von Installat. Material. Am 31./3. 1913 waren angeschlossen 8442 Glühlampen u. 400 PS. Motore. Kapital: M. 150 000 in 150 Aktien à M. 1000. Hypotheken: M. 115 690. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1913: Aktiva: Grundstück 79 291, Gebäude 64 021, Masch. 124 358, Leitungskto 98 779, Akkumulatoren 14 634, Hausanschlüsse 56 487, Inventar 3497, Werkzeuge 634, Kassa 2488, Bankguth. 8508, Debit. abzügl. zweifelhafter Forder. 20 400, Betriebs-Unk. 416, Waren 5794. – Passiva: A.-K. 150 000, Hypoth. 115 690, Kredit. 33 317, Akzepte 121 145, R.-F. 16 310, Dispos.-F. 10 151, Div. 840, Gewinn 31 859. Sa. M. 479 313. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. 13 858, Akkumulatoren-Versich. 1205, Löhne 14 477, Zs. 11 595, Arb.-Versich. 498, Handl.-Unk. 3353, Steuern u. Abgaben 3828, Betriebs-Unk. 19 746, Leitungs-Unterhalt. 224, Zähler- do. 355, Reparat. 676, Gewinn 31 859. – Kredit: Strom 76 826, Zählermiete 4686, Waren u. Installation 20 164. Sa. M. 101 677. Dividenden 1907/08–1912/13: 0, 0, 0, 0, 4, 6 %. Direktion: Fabrikant Karl Ernst Lauterlein. Aufsichtsrat: Vors. Stadtrat Jens Christian Nissen, Heinr. Petersen, Harald Petersen. Zahlstellen: Sonderburg: Ges.-Kasse, Sonderburger Bank. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin u. anderer Städte. sowie Fortbetrieb des früher Ernst Kuhlo gehörigen, in Stettin betriebenen, für M. 157 000 in 157 Aktien der Ges. à M. 1000 u. M. 180.58 bar erworbenen elektr. Installationsgeschäftes. vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930, sie ver- kauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin? für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die be- nachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wird. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtet die Akt.-Ges. eine neue Umformerstation; als Bauplatz ist ihr ein Grundstück am Rosengarten Ecke Heiligegeiststrasse in unmittelbarer Nähe der jetzigen Zentrale Schulzenstrasse von der Stadt überlassen. Die Stadt Stettin übernimmt nach Ablauf der Konzess. die sämtl. Anlagen der Stettiner Elektrizitätswerke, soweit sie zur Umformung u. Verteilung dienen, also das gesamte Leitungsnetz nebst Hausanschlüssen, Zählern, Strassen- u. Flurbeleucht.-Anlagen u. die neu aufgestellten Masch.-Anlagen (Umformer-Schaltanlage u. Akkumulatoren) nebst den zugehörigen Baulichkeiten u. Grundstücken. Der gesamte Strombedarf wird seitens des Kraftwerks Stettin G. m. b. H. den St. E.-W. zu einem an- gemessenen Staffeltarif berechnet. Die Übernahme der vorhand. Werte bei Ablauf der Konzess. erfolgt zu jetzt bereits festgesetzten Preisen, ebenso ist in dem Vertrage festgelegt, welche von den vorhand. Werten die Stadt später übernimmt. Das Kraftwerk kam Anfang des Jahres 1912 in Betrieb u. mussten bis zu diesem Zeitpunkt die von der Akt.-Ges. her- zustellenden Umformer- u. Verteilungsstationen ebenfalls betriebsfertig sein. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Durch das neue Abkommen ist das Strassengebrauchsrecht der Akt.-Ges. nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich ausgedehnt worden u. zwar nicht nur auf das ganze Stadtgebiet auf dem linken Oderufer, sondern auch auf die künftigen Erweiterungen des Stadtgebiets durch Eingemeindung, soweit nicht vorhand. Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ges. wird deshalb die neu eingemeind. Vororte durch ein Hochspannungsnetz in das Stromversorgungsgebiet mit hineinnehmen. Am 1./1. 1912 trat ein neuer Stromlieferungs- tarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem