236 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Höhe und mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. oder Grundschulden an landwirtschaftlichen Grundstücken dazu verwandt werden, mind. zur Hälfte aus Amortisations-Hypoth. resp. Grundschulden bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.- Kapitals beträgt. Die Reichsbank beleiht seit März 1905 diese Pfandbriefe in I. Klasse bis 75 %; die Lombardfähigkeit war von Anfang Dez. 1900 bis März 1905 aufgehoben Ende 1913 waren in Umlauf M. 322 040 020 Pfandbr. bei M. 349 653 018 Hypoth.-Deckung Die freien Hypoth. betrugen M. 17 885 883. Specifikation des Umlaufs der Pfandbr. ist aus der Bilanz ersichtlich. Auszahl. der Coup. schon Mon. vor Fälligkeit. Vor der Rekonstruktion der Bank wurden emittiert: 4½ % Serie I, rückzahlb. à 120 %. St. àa M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs. 2./1. u. 1/7 Verl. Jan. u. Juli. 4 % Serie VIII, X, XI u. XII, rückzahlbar zu pari. St. à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. Serie VIII u. XI 2./1. u. 1./7. Serie X u. XII 1./4. u. 1./10. 4 % Serie XV=XVIII. St. à M. 200, 300, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. Serie XV u. XVII 1/4. u. 1./10. Serie XVI u. XVIII 2./1. u. 1./7. 4 % Serie XIX u. XX, Ausl. u. Kündig. St. à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zinsen Serie XIX 2./1. u. 1./7., Serie XX 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XIII u. XIV, rückzahlbar zu pari. St. à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000. Zs. Serie XIII 2./1. u. 1./7, Serie XIV 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XXI u. XXII, Ausl. u. Kündig. war bis 1./1. 1905 ausgeschl. St. à M. 100,300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XXI 2./1. u. 1./7., Serie XXII 1./4. u. 1./10. Diese hier genannten alten Serien notierten in Berlin u. Frankf. a. M. Die auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr., welchen neue, auf die sich aus der Herabsetz. ergebenden Nennwerte lautende Coup. beigegeben wurden, tragen den Aufdruck: „In Gemässheit der Beschlüsse vom 10./5. 1901 ist der Nennbetrag dieses Pfandbriefes auf 80 % herabgesetzt“, die 4½ % zu 120 % rückzahlbaren Pfandbr. ausser- dem den weiteren Aufdruck: „Hierzu gehört ein Auslosungsschein auf 20 % des urspr. Nominalbetrages des Pfandbriefes.“ Die Pfandbr. behielten ihre alten Nummern und sonst. Unterscheidungsmerkmale. Die einzelnen Abschnitte, welche früher in Beträgen von M. 5000, 3000, 2000, 1500, 1000, 600, 500, 300, 200, 150, 100 ausgestellt waren, betragen nunmehr nach der Herabsetzung dementsprechend M. 4000, 2400, 1600, 1200, 800, 480, 400, 240, 160 120, 80. Am 14./7. 1902 machte die Schutzvereinigung bekannt, dass die Besitzer von Certi- fikaten für je nom. M. 8000 oder ein mehrfaches dieses Betrages je eine oder entsprechend mehrere neue, mit dem deutschen Reichsstempel versehene Aktien der Preuss. Hypoth.- Actien-Bank im Nominalbetrage von M. 1200 samt Gewinnanteilscheinen pro 1902–1911 und Ern.-Scheinen erheben können. Die Zertifikate, welche mit dem die Ausreichung der auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr. kenntlich machenden Stempel versehen sein müssen, können beliebigen Serien angehören und von beliebigen Hinter- legungsstellen ausgegeben sein; der Gesamtbetrag jeder Einreichung muss jedoch eine durch M. 8000 teilbare Pfandbr.-Summe darstellen. Die Einreichung hatte v. 25./7. 1902 ab zu erfolgen. Der Vorstand der Schutzvereinigung forderte dann am 30./8. 1902 die Besitzer von Zertifikaten in geringerem Betrage als nom. M. 8000 auf, ihre Zertifikate bis spät. 31./12. 1902 entweder durch Zukauf auf nom. M. 8000 zu ergänzen oder dieselben zu verkaufen. Letzte Frist für beide Einreichungen bis 5./3. 1904. Nach Ablauf derselben gelten die nicht abgehobenen Aktien als in natura nicht verteilbar. Der Vorstand hat dieselben für Rechnung der Beteiligten bestmöglichst nach und nach verkaufen lassen. Der Erlös (M. 17.45 auf jede nom. M. 100 Zertifikat zuzügl. 2 % Deposital-Zs.) wird durch die Preuss. Hypoth.-Actien-Bank an die Besitzer der noch ausstehenden Zertifikate gegen Einreichung derselben pro rata ausgeschüttet werden. Die Bank erklärte sich bereit unterm 27./4. 1903, die in der Zeit v. 1./1. 1902 bis 1./10. 1903 fällig gewordenen u. fällig werdenden Zinsscheine ihrer nicht konvertierten Pfandbr., von deren Einlösung die Bank durch den G.-V.-B. der Pfandbr.-Gläubiger Y. 10./5. 1901 entbunden war, einzulösen. Die Deutsche Treuhand-Ges. hat sich als Vertreterin der Pfandbr.-Gläubiger mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Zertifikate der Vereinigung zum Schutze der Inhaber von Pfandbr. der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank. Die Zertifikate dieser Schutzvereinigung wurden am 4./3. 1901 in Berlin zum erstenmal notiert, wobei sich der Kurs für die 4 % Pfandbr. auf 80.50 % und für die 3½ % auf 72 % stelite. Kurs der nicht abgest. Pfandbr. Ende 1901–1902: 4½ % Jan./Juli: –, –%; 4 % Jan./Juli: 83, 90.10 %: 4 % Aug./Okt.: 82.10, 89.10 %; 3½ % Jan./Juli: 75, 81.80 %; 3½ % Aug./Okt.: 03³ 105, 107, –, 110.75, 116 %; 7 9 0 97 7 1903–1912: 4 %): 91, 93.60, 92.75, 91.50, 89, 93.75, 93.80, 97.10, 95, 94.190% % % 83.75, 86.60, 86.75, 86.30, 85, –, 87.60, 89.80, 87, 85.60 %. Die 4 % u. 3½ % auch in Frankf. a. M. notiert. Notiz der 4 % u. 3½ % Stücke ab 1./10. 1913 eingestellt; s. unten. Vom 1./7. 1903 ab sind die alten, nicht konvertierten Pfandbr. der Bank, lieferbar ohne Coup., aber versehen mit Ern.-Scheinen, die abgestempelt sind: „Zinsscheinbogen zur Erneuerung eingereicht“. – Die Notierung für diese Pfandbr. findet v. 1./7. 1903 statt unter Zinsvergüt.: 1) bei den früher 4½ % Pfandbr. à 3"0 % zuzügl. v. 1./7. 1903;