2062 Hypotheken- und Kommunal-Banken. an inländ. Klembahn-Unternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuld- verschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. kommissionsweisen Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. Der Gesamtbetrag des hinterlegten Geldes darf jedoch die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen; 6. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnlichen Papieren. Die Bank darf ihr verfügbares Geld nutzbar machen: durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern; durch Ankauf ihrer Hypoth.-Pfandbriefe oder Schuldverschreib.; durch Ankauf von Wechseln u. Wertp., welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes von der Reichsbank angekauft werden dürfen; durch Beleihung von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypoth. u. Grundschulden oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Auf Grund des am 1./5. 1898 verhanden gewesenen A.-K. von M. 600 000 darf der 20fache Betrag desselben in Hypoth.-Pfandbriefen, Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. aus- gegeben werden. Im übrigen bestimmt sich die Höhe des Umlaufes in Pfandbriefen u. Schuldverschreib. nach dem Reichs-Hypothekenbank-Gesetz v. 13./7. 1899, wonach auf Grund des über M. 600 000 hinaus eingez. A.-K. zuzügl. des zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. an Hypoth.-Pfandbriefen, Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. der 10fache Betrag ausgegeben werden darf. Falls die Kapitalsumme der als Sicherheit dienenden Hypoth. sich vermindert, muss entweder ein entsprech. Betrag Pfandbr. aus dem Verkehr gezogen werden, oder die Deckung durch hypoth. Anlagen in gleicher Höhe erfolgen. Kapital: M. 1 000 000 in 838 Vorz.-Aktien u. 162 St.-Aktien à M. 1000. Die Vorz.-Aktien geniessen 6 % Vorz.-Div. mit Nachzahl.-Anspruch u. Vorbefriedigung im Falle der Liquid. (siehe auch unten). Das urspr. A.-K. von M. 750 000 wurde 1885 durch Rückkauf von M. 150 000 Aktien auf M. 600 000 in 2000 Nam.-Aktien à M. 300 reduziert. Die G.-V. v. 4./5. 1903 beschloss die Ausgabe von M. 800 000 in Vorz.-Aktien, sowie die Reduktion des Stamm- Kap., was jedoch in 1903 nicht vollständig durchgeführt wurde, u. es betrug das A.-K. Ende 1903: M. 574 000 in 574 Vorz.-Aktien u. M. 91 800 in 306 St.-Aktien à M. 300. Während des Jahres 1904 wurde der G.-V.-B. v. 4./5. 1903 weiter durchgeführt. A.-K. somit bis Ende 1904 M. 764 000 in 764 Vorz.- u. M. 31 200 in 104 St.-Aktien. Die G.-V. v. 27./5. 1905 beschloss weitere 1236 Vorz.-Aktien auszugeben u. somit das A.-K. auf M. 2 000 000 zu erhöhen, dagegen die restl. 104 St.-Aktien à M. 300 einzuziehen. Dieser Beschluss wurde im J. 1906 soweit durchgeführt, dass sich ult. 1906 das A.-K. aus M. 1 964 000 Vorz.-Aktien u. M. 31 200 St.-Aktien zus. setzte. Übernahme u. Vollzahlung von M. 1 200 000 Vorz.-Aktien zu 103 % fand am 1./9. 1906 statt. Die G.-V. v. 11./3. 1907 beschloss die restl. M. 31 200 St.-Aktien durch Umtausch u. entsprechende Zuzahl. oder durch Einlös. al pari einzuziehen u. dagegen restl. M. 36 000 Vorz.-Aktien auszugeben. Die Durchführung der ganzen Transaktion ist lt. Eintrag ins Handelsregister am 22./6. 1907 erfolgt u. es betrug das A.-K. nunmehr bis 1909 M. 2 000 000 in gleichber. Aktien. Sanierung 1909: Die Verhältnisse bei dem Institute hatten sich 1908 infolge andauernder Illiquidität u. der Aussichtslosigkeit, die zur geordneten Weiterführung der Geschäfte nötigen Mittel im Wege des Kredits zu erhalten, in der zweiten Hälfte des Jahres 1908 derart gestaltet, dass der Fortbestand der Bank in Frage gestellt schien, wenn es nicht gelang, durch Anlehnung an ein anderes Institut die erforderl. Reorganisation der Ges. zu ermöglichen. Die stattgehabten Verhandl. führten dazu, dass unterm 23./11. 1908 ein Ver- trag mit der Reichsgenossenschaftsbank, Akt.-Ges. in Darmstadt, geschlossen wurde, nach welchem das letztgenannte Institut die Sanierung der Bank u. deren vollständige Neu- organisation in die Hand nahm u. zwar hauptsächlich unter dem Gesichtspunkte, das der Ges. zustehende wertvolle Pfandbriefprivileg im Interesse der ländlichen genossenschaftl. Kredit- organisation nutzbar zu machen u. das Institut seiner ursprüngl. Bestimmung, dem Realkredit der kleineren Landwirte zu dienen, wieder zuzuführen. Die Anglieder. an die Reichsgenossen- schaftsbank ist in der Weise erfolgt, dass dieser von Seiten der Grossaktionäre des Instituts M. 1 441 000 Aktien zur Verfügung gestellt wurden, u. zwar zum Preise von M. 1 mit der Massgabe, dass die Reichsgenossenschaftsbank verpflichtet ist, den Kaufpreis je nach dem Ausfall der Sanierung bis auf 50 % des Nennwertes der Aktien, also auf Mk. 720 500 zu erhöhen. Hiernach verfügt die Reichsgenossenschaftsbank über die Mehrheit des A.-K. Ferner hat die Landw. Kreditbank zum Zwecke eines engeren Anschlusses an die genossen- schaftl. Organisation auf Grund des vorerwähnten Vertrages die Mitgliedschaft bei der Reichsgenossenschaftsbank erworben u. ihr die Aufsicht u. Kontrolle, welche durch einen von ihr zu bestellenden Kommissar ausgeübt wird, eingeräumt. Die Schwierigkeiten der Landw. Kreditbank rühren hauptsächlich von der Beleihung der vormals Höchschen Grundstücke in bezw. bei München her, dann ist die Ges. beteiligt bei der in Liquidation getretenen Hessischen Bank in Darmstadt mit M. 420 000 in Aktien gänzlich abgeschrieben, ferner hat die Bank eine erhebliche Forderung an die Liegen- schafts-Ges. m. b. H. in Frankf. a. M., wofür 650 Kuxe der Gew. Kur-Cöln verpfändet sind. Auf Effekten kamen per 31./12. 1908 M. 303 494, auf Hypoth. 247 430, auf Debit. 485 729 zur Abschreib., ausserdem wurde für Verluste auf Forder. eine Rückstell. von 531 503 gemacht (ult. 1909 auf Rückstell. abgeschrieben). Unter Berücksichtig. der Abschreib. u. Rückstell. ergab sich ult. 1908 eine Unterbilanz von 1 499 690, wovon 500 310 durch Her-