Hypotheken- und Kommunal-Banken. 307 100.60, 100.20, 99.20, 97 %; 4 %tilgbar ab 1916: 101, 100.40, 99.40, 97 %; 4 % unverlosbare ab1910/12 kündbare: 100, 100.10, 99.30, 97 %; 4 % unverlosbare u. unkündbar bis 1916/18: 101.10, 100.40, 99.40, 97 %; 4 % unverlosbare u. unkündbare bis 1919/23: 101.10, 100.70, 99.50, 97 %; 3½ % verlosbare: 93, 91.40, 89, 88.30 %; 3½ % unverlosbare 92.20, 91, 87.30, 85.90 %. Die Bank ist seitens der bayer. Staatsregierung von der Prospekt-Einreichung an der Münchner u. Augsburger Börse entbunden worden. Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Tilg. bei den 4 % u. 3½ % verlos- baren jährl. mind. ½ % mit Zs.-Zuwachs. Reglementgemäss werden die verlosbaren Pfandbr. alle Jahre im Mai und Nov. verlost und die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag im Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar und rückzahlbar im Wege der Verl. nach Massgabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank, unkündbar seitens der Inhaber; während der ersten 10 Jahre vom Datum der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufenden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten Jahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe desselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung u. Heimzahl. ihrer Pfandbr. haftet die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel- Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.- Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen u. Wertpapiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamt- summe der umlaufenden Pfandbr. Die Einhalt. dieses Verhältnisses wird von dem von der kgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.- Gläubiger (Treuhänder) fungiert, überwacht. Bank-Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist seitens des Inhabers. Zs. 1./1. u. 1./7. Ende 1913 in Umlauf: M. 1 500 000. Kurs Ende 1901–1913: 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50, 100, 100, 99, 99, 98.75, 98.75, 98.50, 98 %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie à fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene u. 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist für etwaige Kapitalverluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 5 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins u. dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefdarlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss, bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant. von 2 % des nach § 245 H.-G.-B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 1 178 902 852, do. Zs.-Kto 15 034 180, Kassa 3 754 987, Giro-Kto 1 267 520, Wechsel 41 829 221, Lombard 3 069 095, do. Zs.-Kto 25 891, dauernde Beteil. 11 087 520, Effekten- u. Konsortial-Kto 24 953 730, Kontokorrent-Debit. 93 419 746 (worunter 16 612 138 Bankguth., (Avale 3 902 841), Bankgebäude u. Häuserbesitz a. d. Theatiner-, Promenaden- u. Leopoldstr. sowie Filial-Gebäude Landshut 5 600 000, Güter-Liquid.-Kto d. Hypoth.-Abteil. 537 923. – Passiva: A.-K. 65 000 000, Haupt-Res. 33 800 000, Pfandbr.-Spez.-Res. 26 614 468, R.-F. d. Güter-Liquid.-Geschäfts 2 726 150, Spez.-Res. d. kaufm. Abteil. 500 000, Pens.-Anstalt-R.-F. 2 300 000, Talonsteuer-Res. 300 000, Pfandbr.-Agio-Rückstell.-Kto 204 280, 4 % Pfandbr.-Umlauf 491 095 900, 3½ % do. 663 059 000, verloste Pfandbr. 1 323 200, Pfandbr.- Zs.-Kto 10 335 225, unerhob. Div. 1280, Einlagen 6 940 154, 3½ % Bank-Oblig. 1 500 000, schuld. Zs. 88 049, Kontokorrent-Kredit. 54 078 297, Guth. d. Rentenanstalt 1 495 302, (Avale 3 902 841), Akzepte 7 032 452, Gewinn 11 088 910. Sa. M. 1 379 482 670. 20*