Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 467 Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Max. 20 St. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); b) an die Stadtgemeinde, erstmals v. 1./1. 1912 ab, behufs Ankaufs von Aktien die feste Summe von M. 2940 u. 4 % des Nominalbetrages der aus diesen Beträgen in den Vorjahren angekauften Aktien, zuzüglich der von der G.-V. jährlich zu bestimmenden weiteren Beträge abzuführen; c) an die Stadt- gemeinde Frankf. a. M. diejenigen Beträge, welche diese etwa in den Vorjahren auf Grund der von ihr übernommenen Garantie für die Verzinsung und ev. Tilg. der Oblig. gezahlt hat, zuzügl. 4 % Zs. für diese vorgelegten Beträge abzuführen; d) über den hiernach ver- bleibenden Reingewinn beschliesst die G.-V. unter Beobachtung der im Vertrag mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. und der entsprechenden in den Satzungen der Ges. enthaltenen Vorschriften betr. der Div., die in keinem Falle 5 % des A.-K. überschreiten darf, sowie der zu bildenden Fonds. Die Stadt ist verpflichtet, den ihr von der Ges. überwiesenen Betrag von M. 2940 nebst Zs. zum Erwerb von Aktien der Ges. zu verwenden, und zwar zu einem Preise von 110 % des Nominalbetrags. Die Aktionäre sind hierbei verpflichtet, die Aktien, welche durch das Los bestimmt werden, der Stadt zu vorgenanntem Preise käuflich zu überlassen. Mit der Ablieferung u. Überschreibung der Aktien auf die Stadt werden diese Aktien Eigentum der Stadt, welche daher alle Rechte der Aktionäre mit Ausnahme des Div.-Bezuges ausüben darf. Die Stadt hat ausserdem das Recht, auf den 1. Jan. jeden Jahres sämtliche noch aus- stehenden Aktien zum Preis von 110 % zu verlangen, vorausgesetzt, dass der Magistrat mind. 6 Monate vorher die entsprechende Mitteilung an die Ges. hat gelangen lassen. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Gebäude 760 508, Kassa 110, Frankfurter Bank, Scheck- Kto 36 723, Mietrückstand 100, Stadthauptkasse, Aktien 340, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 150 000, Oblig. 612 000, Kredit. 14 694, Gebäudeern.-F. 8372, Talonsteuer-Res. 1824, R.-F. 1999, Aktienankaufskto 340, Div. 7250, Tant. an A.-R. 99, Vortrag 1204. Sa. M. 797 784. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 1677, Betriebsunk. 9275, Gebäude-Erneuer. 2700, Zahlung an Stadt zum Ankauf von Aktien zuzügl. Zs. 3140, Zs. 23 730, Zs. für Kosten der Strassen- u. Trottoirherstell. 1720, Erbbauzs. 5627, Talonsteuer-Res. 456, R.-F. 699, Gewinn 8554. – Kredit: Vortrag 897, Miete 56 682. Sa. M. 57 580. Dividenden: Höchstens 5 %. Bis 1./1. 1911 wurden 4 % Bau-Zs. gewährt. Div. 1911 bis %.% Direktion: Dr. phil. Franz Braun, Franz Wetzlar, Assistent am Sozialen Museum E. V., Moritz Freih. von Bissing, Frankf. a. M. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Stadtrat Prof. Dr. Phil. Stein, Stellv. Prof. Dr. Heinr. Roessler, Georg Vials, Stadtrat Georg Hoffmann, Dir. Hubert Hesse jun., Frankf. a. M. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Frankf. Bank, Dreyfus & Co. Terrain-Akt.-Ges. Holzhausenpark in Frankfurt a. M. Gegründet: 1./6. 1910; eingetr. 15./7. 1910. Gründer: Freih. Adolf von Holzhausen, Frankf. a. M.; Freih. Ernst von Hammerstein-Loxten u. dessen Ehegattin Auguste Freifrau von Hammerstein-L., geb. Freiin von Holzhausen, Bückeburg; Bank-Dir. Dr. jur. Alfred von Heyden, Gerichtsassessor a. D. Dr. jur. Paul Bonn, Frankf. a. M. – Freih. Adolf von Holzhausen und Freifrau Auguste von Hammerstein-Loxten, geb. Freiin von Holzhausen, als Erben des verstorbenen Freiherrn Georg von Holzhausen haben in die Akt.-Ges. das unten näher bezeichnete Gelände (Holzhausenpark, 16 ha 62 a 72 qm) für M. 4 000 000 eingebracht. Für dieses Einbringen sind dem ersteren 1197 Aktien à M. 1250 und der letzteren 399 Aktien à M. 1250 = M. 1 995 000, sowie eine Barsumme von M. 2 005 000, fällig 6 Wochen nach der Auflassung des in $§ 2 bezeichnéten Geländes an die Ges. gewährt worden. Die übrigen Aktien haben die Gründer übernommen. Zweck: Erwerb sowie die Verwaltung und Verwertung des den Erben des Freih. Georg von Holzhausen gehörigen, in Frankf. a. M. belegenen als Holzhausenpark bezeichneten Grundstückskomplexes, welcher von den Strassen Oederweg, Holzhausenstr., Lersnerstr., Heinestrasse, Bornwiesenweg, sowie einer an der Eschersheimerlandstr. belegenen Gebäude- flucht begrenzt wird. Auf Grund eines am 31./12. 1910 mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. abgeschlossenen Vertrages wurden von den 16 ha 62 a 72 qm an die Stadt 6 ha 7 a 66 qm im Wege der Freilegung unentgeltlich u. vein Komplex von 1 ha 54 a entgeltlich abge- treten. Seitens der Stadtgemeinde wurden der Ges. hierfür M. 150 000 in bar gezahlt, während der Betrag der Währschaft (Umsatzsteuer) für den Erwerb des Geländes in Höhe von M. 312 000 gegen den Kaufpreis des städtischerseits erworbenen Geländes auf- gerechnet u. der Kostenaufwand für die gesamte Erstellung der Strassen im Gesell- schaftsgebiete von der Stadt übernommen wurde. Die weiteren, sämtlich von der Ges. getragenen Kosten der Gründung beliefen sich auf M. 154 493.95. Von den verbliebenen 8 ha 81 a 25 qm wurden seitens der Ges. verkauft im J. 1911 45 Baustellen im Umfang von 19.585 qm (Nutzen M. 653 481), 1912 19 Baustellen (Nutzen M. 322 173), 1913 13 Parzellen (Nutzen M. 178 588). Kapital: M. 2 000 000 in 1600 Aktien à M. 1250. Hypothek: M. 100 000 zur I. Stelle zu 4¼ % verzinsl. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. 30*