942 3 Salz- und Kali-Bergwerke. Trebs (29 ha 39 a 21 qm gross, 1902 zur Anlage einer Arb.-Kolonie erworben), welche erstere von dem KRittergute Jessenitz abgezweigt ist sowie aus einem Grundst. in Malliss (27,99 ha gross). Die Bergbau-Ber., welche zeitl. nicht begrenzt und durch Einschränkung oder Ab- gaben nicht belastet ist, umfasst das gesamte Areal des Rittergutes Jessenitz (einschl. der Erbpachtstelle Bergwerk Jessenitz) von rund 1000 ha; sie ist, da das mecklenburg. Recht ein selbständiges Bergwerkseigentum nicht kennt, als Grunddienstbarkeit (Servitut) im Grund- buche des Rittergutes Jessenitz zugunsten des jeweiligen Nutzeigentümers der Erbpacht- stelle Bergwerk Jessenitz eingetragen und gewährt das ausschliessl. Recht, auf dem gesamten Gebiete dieses Gutes Steinsalz nebst den mit demselben zus. vorkommenden Salzen, nament- lich den Kali-, Magnesia- und Borsalzen, aufzusuchen und zu gewinnen, sonach an jedem von dem Nutzeigentümer des herrschenden Grundstücks bestimmten Orte des Gutes Jessenitz oberirdisch Schürfplätze und Bergwerksanlagen sowie die geeigneten Zugänge zu solchen Anlagen einzurichten, ohne durch die dadurch bedingte Inanspruchnahme des oberirdischen Terrains zur Entschädigung an den Eigentümer des Gutes Jessenitz verpflichtet zu sein, und, gleichfalls ohne Entschädigung, unter dem ganzen Gebiete des Gutes Jessenitz unter- irdisch Bergwerksarbeiten nach freier Bestimmung vorzunehmen. Vor der Wassereinbruch- Katastrophe Ende Juni 1912 war in Betrieb ein Hauptschacht von 600 m Tiefe; diesem schloss sich ein Hilfsschacht an, der die Lagerstätte um weitere 200 m bis zu 800 m Tiefe aufschloss; soweit aufgeschlossen, zeigte das Lager überall die gleiche, ungestörte Beschaffenheit der Kalisalze. Der durch den Schacht und die unterirdischen Grubenbaue zum Abbau bereitgestellte Teil der Lagerstätte enthielt nach bergmännischer Berechnung etwa 250 000 000 Ztr. Kalisalze. Die Ges. besitzt eine Chlorkalium- u. Sulfatfabrik mit einer Leistungsfähigkeit von tägl. 1000 Ctr. Chlorkalium u. Nebenprodukten und eine grosse Bitter- salzfabrik sowie Chlormagnesiumfabrik, sowie eine Salzmühle, welche tägl. 10 000 Ctr. Rohsalz vermahlen kann. Die Ges. ist mit 27 Kuxen an dem Kaliwerke „Gew. Asse“ in Braunschweig bdeteiligt. Für den Absatz der Produkte hatte das Bergwerk sich dem Kali-Syndikat angeschlossen; Beteilig.-Ziffer nach dem Reichskaligesetz für 1912: 10.10 Tausendstel. Absatz 1906–1912: 75 627, 71 493, 57 054, 67 338, 64 050, 60 628, 33 848 dz Reinkali in Fabrikaten; 43 583, 35 280, 57 054, 51 648, 34 141, 17 377, 10 003 dz Reinkali in Rohsalzen. Infolge des oben erwähnten vollständigen Ersaufens des Jessenitz Schachtes am 24./25. Juni 1912 wurde die Quote der Ges. vom Syndikat per 1./9. 1912 als erloschen erklärt. Durch das Er- löschen der Quote bezw. durch den Wassereinbruch waren folg. Werte verloren: Bergwerk Jessenitz M. 1 670000, Schachttiefbau M. 2 006 552. Ferner sind die für Tiefbohrungen etc. aufgewandten Beträge von M. 119 376 als Verlust zu buchen, zus. also M. 3 795 928, welcher Betrag durch den Gewinn-Überschuss aus 1912 M. 426 390, ferner durch die vorhandenen Res. M. 520 023 u. endlich durch den Gewinnyortrag aus 1911 in Höhe von 102 204 mit zus. M. 1 058 618 auf M. 2 737 309 verringert wurde; 1913 stieg die Unterbilanz auf M. 3 007 459. Um die Obligationäre von M. 2 190 000 zu befriedigen, sind an sofort realisierbaren Aktiven vorhanden M. 1 500 000, so dass noch M. 690 000 durch die Verwert. der Anlageaktiven gedeckt werden müssten. Die Verwalt. ist bestrebt, unter Vermeid. einer sofortigen Liquidation die Anlageaktiven möglichst vorteilhaft zu verwerten. Die G.-V. v. 21./1. 1913 setzte speziell eine Prüfungskommission ein, welche über Verwertung der Ges. beraten sollte. Die Gew. Friedrich Franz hat gegen die Ges. Jessenitz eine Schadensersatzklage auf M. 135 000 angestrengt, der ihr durch Wassereinbruch entstanden sei. Die Ges. hat jedoch eine Widerklage in Höhe von M. 20 000 eingereicht. Dieser Rechtsstreit wurde 1913 durch einen Vergleich beendet, wobei Jessenitz M. 70 000 zahlte. Die Verwalt. hat dann im Juni 1913 in Gemeinschaft mit obengenannter Kommission mit einem Konsort. ein Abkommen dahin getroffen, dass die Kaliwerke Jessenitz die sämtl. Kuxe der Gew. Beberstedt erwerben sollten. Die G.-V. v. 5./7. 1913 sollte über die Annahme des Projektes beschliessen, doch zog die Gew. Beberstedt kurz vor der Gen.-Vers. von Jessenitz den Verkaufs-Antrag zurück. Die G.-V. v. 2./3. 1914 beschloss dann einen Zusammenschluss mit der Gew. Wendland in Lüneburg. Seitens eines Konsort. sind der Ges. Jessenitz minde- stens 667 Kuxe dieser Gew. angeboten u. zwar je ein Kux gegen je 2 Jessenitz-Aktien, unter der Bedingung, dass in den Händen der alten Jessenitz-Aktionäre nicht mehr als M. 500 000 Aktien, jedoch nur mit Div.-Ber. ab 1./1. 1918, verbleiben dürfen, dass ferner der Gew. Wend- land ein mit 5 % verzinsliches. am 31./12. 1914 rückzahlbares Darlehn bis zu M. 1 000 000 gewährt wird. Das Darlehn soll sichergestellt werden durch eine hinter einer Hypothek von M. 30 000 einzutragende, der Commerz- u. Disconto-Bank als Treuhänderin zu überlassende Grundschuld von M. 1 450 000, welche gleichen Rang mit einer zur Sicherstellung auszu- gebender OÖblig. dienenden Grundschuld von M. 550 000 haben soll. Auf das Darlehn soll angerechnet werden der Wert der etwa von der Gew. Wendland zu erwerbenden Bestände. Geräte etc. Zur Sicherstellung der Verzinsung der Jessenitz-Oblig. für das Jahr 1914 sollen M. 92 000 reserviert bleiben und an die Commerz- und Disconto-Bank abgeführt werden. Die Gewerkschaft Wendland, welche über genügend grosse Kaligerechtsame mit guten Aufschlüssen verfügt, steht mit ihrem Schachtbau bei 500 m Teufe, die Endteufe wird mit 600 m am 1./8. 1914 erreicht sein. Der Schacht ist gesichert durch 3 Keilkränze im Steinsalz. Die provisorische Quote von 2.0160 %% wurde ab 1./5. 1914 erteilt. Zur Deckung der Restkosten des Schachtbaues u. zum Ausbau bedarf Wendland neben den aus der provisorischen Quote zu erwartenden Einnahmen noch des ihr von Jessenitz zu gewährenden Dahrlehns; der dann noch verbleibende Bedarf soll durch Oblig. gedeckt