* Eisenbahnen, IV. M. 192 000 in 3½ % Oblig. von 1904, garantiert vom Kreise Briesen für Verzins. u. Amort. Von Anleihe I, II, III u. IV Ende 1913 noch in Umlauf M. 2 003 000. Zahlst. für die Anleihen wie bei Div. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im II. Quartal. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. besondere Rücklagen, sodann bis 4 % Div., vom übrigen 6 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Kreis Wirsitz Garantie 3½ % Oblig. 1 822 000, Stadt- bahn Briesen 198 000, Bauvorlagen u. Projekte 156 162, Grundstück Königsberg 217 800 abzügl. 145 000 Hypoth. bleibt 72 800, Effekten 2 503 897, Material. 91 496, Mobil. 1, Kassa 16 702, Kaut.-Effekten u. Wechsel 139 331, Kaut. 180 000, Schuldner 2 784 696. – Passiva: A.-K. 2 500 000, Oblig. 2 003 000, R.-F. 108 229 (Rückl. 12.365), Rückstell. für Talonsteuer 10 000, do. für Agio Samlandbahn-Oblig. 37 160, do. zur Einlösung 4½ % Oblig. u. Coup. 1312, do. 3½ % do. 54 055, Amort. des Baukto Stadtbahn Briesen 20 899, Kaut. 148 830, Avale 180 000, Kredit. 2 657 828, Div. 225 000, Tant. an A.-R. 7978, Vortrag 10 795. Sa. M. 7 965 087. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebszuschuss 3084, Unk. 142 407, Abschreib. 34 791, Rückstell. für Talonsteuer 2500, Gewinn 256 139. – Kredit: Vortrag 8835, Material. 87 362, Zs. u. Div. 171 033, Einnahmen aus Eisenbahn-Betrieb 123 130, do. aus Eisenbahn-Bau 48 560. Sa. M. 438 922. Kurs: Die Aktien wurden bisher noch nicht eingeführt. Dividenden 1895–1913: 5, 0, 4½, 4½, 6, 6, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 4, 4½, 5, 6, 6½, 8, 9 % Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Reg.-Baumeister Lucht, Königsberg; Paul Lenz, Dr. jur. Alf. Jaffé, Berlin. Aufsichtsrat: (9–20) Vors. Landschafts-Dir. Franke, Gondes; Stellv. Dir. Fürstenberg, Gen.-Konsul Herm. Rosenberg, Geh. Reg.-Rat a. D. Simon, Geh. Komm.-Rat Hugo Oppenheim, Geh. Komm.-Rat Fr. Lenz, Berlin; Geh. Komm.-Rat Aronsohn, Stadtrat M. Friedländer, Bromberg; Geh. Komm.-Rat Abel, Stettin; Komm.-Rat Ernst Michalowsky, Posen; Bank-Dir. Ludw. Kauffmann, Königsberg. Prokuristen: Betriebs-Insp. Fr. Scheuermann, Verkehrskontr. Rud. Paasch, L. Hirschberg. Zahlstellen: Für Div.: Königsberg: Ges.-Kasse; Berlin; Berliner Handels-Ges.; Hildes- heim: Hildesheimer Bank; Bromberg: Ostbank für Handel u. Gewerbe, M. Stadthagen. Sächs. Industriebahnen-Gesellschaft, Akt.-Ges. in Dresden. Gegründet: 4./11. 1905; eingetr. 15./12. 1905. Gründer: Deutsche Bank Fil. Dresden, Allg. Deutsche Credit-Anstalt-Abt. Dresden etc., Dresden. Zweck: Erbauung, Erwerb und Betrieb von Bahnen jeglicher Art, sowie Erwerb von Konz. zum Bau u. Betrieb derartiger Bahnen. Die Ges. baute die eingleisige Normal- spurbahn von Mittweida über Neudörfchen nach Dreiwerden u. Ringethal (die sogen. Zschopauthalbahn, Länge 10.53 km) mit einem Kostenaufwand von M. 2 400 000. Eröffnung einer Teilstrecke im Okt. 1906. Der Rest am 25. Jan. 1909. Der Betrieb, nur Güterverkehr, wird von der Gen.-Direktion der Sächs. Staatseisenbahnen gegen eine Pauschale von M. 35 000 jährl. geführt, die auch die erforderl. Betriebsmittel, Lokomotiven u. Güterwagen, Stellt. Ausgenommen hiervon sind die für den Binnenverkehr der Güterbahn erforderl. Wagen, die von der Akt.-Ges. zu beschaffen sind. Konzession der Sächsischen Regierung v. 13./10. 1906 auf den Zeitraum von 90 J. nach Eröffnung der ersten Strecke, d. i. ab 12./10. 1906. Mit Ablauf der Verleihungszeit geht die gesamte Bahnanlage samt den etwa vorhandenen Betriebsmitteln ohne Entschädigung u. frei von jeder Belastung mit Hypoth., Grund- oder Rentenschulden in das Eigentum des Kgl. Sächsischen Staatsfiskus über. Die Sächsische Staatsregierung behält sich das Recht vor, die Güterbahn u. die Anschlussstrecken samt Zubehör in ihrer ganzen Aus- dehnung, jedoch ohne die besonderen Zweiggleise jederzeit zu erwerben. Falls von diesem Erwerbsrechte innerhalb der ersten 15 J. von Beginn der 90jähr. Konz.-Frist ab Gebrauch gemacht wird, ist der Ges. das Anlagekapital zu erstatten, das für die zu erwerbenden Strecken einschl. etwaiger, eine neue Konz. nicht voraussetzenden Erweiter.- u. Ergänz.- Bauten u. des hierzu gehörenden Grunderwerbes wirklich aufgewendet worden ist, jedoch ohne die seit der Betriebseröffnung der einzelnen Strecken etwa aufgelauf. Zs. u. ohne Geldbeschaff.-Kosten. Die Feststell. des urspr. Anlagekapitals erfolgt sofort nach Vollend. der Bahn, die Feststell. späterer Erhöh. des Anlagekapitals durch Erweiter.- u. Ergänz.- Bauten sofort nach Vollend. dieser Bauten. Falls nach Ablauf dieses 15jähr. Zeitraumes von dem Erwerbsrechte Gebrauch gemacht werden sollte, ist der Ges. der 22.5 fache Betrag des Durchschnittsreinertrages der letzten 5 J. als Kaufpreis für die Bahn zu gewäbren. Diese 5 J. sind von dem letzten Jahresrechnungsschlusse an, welcher der Ankündig. zum Ankaufe vorhergegangen ist, zurückzurechnen. Als Reinertrag gilt der Unterschied zwischen der Bruttoeinnahme u. dem Betriebsaufwande. Aussergewöhnl. Einnahmen, wie z. B. Ge- winne aus Grundstücksverkäufen etc. bleiben bei der Berechnung der Bruttoeinnahme ausser Betracht. Zu dem Betriebsaufwande sind zu rechnen die Instandhalt.-Kosten u. die Rückl. in den Ern.-F., dagegen nicht die Schuldzs. u. ebensowenig die Beträge, die zur Tilg. des A.-K. oder von Schulden, zur Ergänz. oder Erweiter. der Bahnanlage im Rahmen der gegenwärt. Konz., sowie zur Bildung von R.-F. verwendet werden. Als Betriebsaufwand sind ferner nicht anzusehen diejenigen Ausgaben, die aus dem Ern.-F. zu Erneuer.-Zwecken Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 2085