Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2105 Einkommens, das die Ges. im Durchschnitt der letzten 5 Geschäftsj. vor der Überlassung des Unternehmens gehabt hat, er muss jedoch, falls die Überlassung schon zum Ablauf des 30. Geschäftsjahres erfolgt, mindestens 115 % des Grundkap. betragen. Nach Abschluss des Vertrages vom 18./3. 1912 ist das Gesetz über den Zweckverband Gross-Berlin in Kraft ge- treten. Die Stadt Berlin u. der Verband Gross-Berlin haben erklärt, dass die Rechte u. Pflichten aus dem Vertrage auf den Verband übergegangen sind. Die Ausführ, der Bahn- anlage u. die Liefer. der Betriebsmaterialien erfolgt durch die Allg. Elektricitäts-Ges. Kapital: M. 42 500 000, eingeteilt in 22 500 Vorz.-Aktien à M. 1000 u. 20 000 St.-Aktien à M. 1000. Sämtl. Aktien sind vollgezahlt; sie lauten auf den Inhaber u. sind unter der Bezeichnung A (Vorz.-Aktien) u. B (St.-Aktien), jede Gattung unter fortlaufenden Nummern ausgefertigt. Die Aktien sind vom deutschen Reichsstempel befreit. Über das Verhältnis der beiden Aktienarten zu einander siehe unten bei Gewinn,-Verteilung. Anleihe: Die Ges. ist betechtigt, mit Zustimmung des A.-R. u. bis zur Höhe des jeweiligen A.-K. Schuldverschreib. auszugeben. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Von dem Überschuss, der sich unter Berücksichtig. des Gewinn- anteils der Stadt Berlin ergibt, ist nach Abzug der Abschreib. u. Dotier, vom Ern.-F. 5 % zum gesetzl. R.-F. abzuführen (Grenze 10 % des A.-K.), ferner sind diejenigen Rückl. zu bilden. welche der A.-R. oder die G.-V. beschliesst. Von dem verteilbaren Reingewinn er- halten zunächst die Vorz.-Aktien (A) bis 4½ % jährl. auf die eingezahlten Beträge u. soweit dieser Gewinnanteil in den Vorj. nicht erreicht ist, die daran fehlenden Beträge bis zu 4½ % für jedes Geschäftsj. auf die jeweils eingez. Beträge. Der Überrest gelangt auf die St.-Aktien (B) im Verhältnis der einge: Beträge zur Auszahl. Bis zum Beginn des vollen Betriebes, längstens bis 31./12. 1917, können allen Aktionären Bauzinsen bis zu 4½ % jährl. des jeweilig eingez. A.-K. gezahlt werden. Die Allg. Elektricitäts-Ges. hat sich verpflichtet, die Div.- Scheine der nom. M. 22 500 000 Vorz.-Aktien für die ersten 10 Geschäftsj. (1914–1923) je.. weilig am 2./1. mit je M. 50 einzulösen, u zwar zum erstenmal am 2./1. 1915 u. zum letzten- mal am 2./1. 1924. Die Allg. Elektricitäts-Ges. erwirbt durch die Einlös. der Div.-Scheine die damit verbundenen Rechte, somit auch die Rechte auf Nachzahl. etwaiger Kückstände, jedoch nur insoweit, als diese Rückstände aus dem Überschuss der ersten 10 Geschäfts. getilgt werden können. Nach Ablauf des 10. Geschäftsj. bestehen also keine Nachbezugs- rechte mehr für die Vergangenheit. Im Falle der Auflös. der Ges. erhalten von dem ver- teilbaren Ges.-Vermögen zunächst die Vorz.-Aktien (A) bis 110 % der eingez. Beträge; der Überrest gelangt auf die St.-Aktien (B) im Verhältnis der eingez. Beträge zur Auszahlung. Bilanz: Die erste Bilanz wird per 31./12. 1914 gezogen. Kurs: Die M. 22 500 000 Vorz.-Aktien (A) u. die M. 20 000 000 St.-Aktien wurden im März 1914 an der Berliner Börse zugelassen, davon M. 10 000 000 St.-Aktien am 21./3. 1914 zu 100 % aufgelegt. Erster Kurs in Berlin am 7./4. 1914: Vorz.-Aktien 102.50 %; St.-Aktien 101.50 %. Auch in Frankf. a. M. notiert. Dividende: Siehe oben bei Gewinn-Verteilung. Direktion: Baurat Eugen Manke, Dir. Dr. Emil Sluzewski. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Baurat Dr. phil. et Ing. b. c. Gen.-Dir, Emil Rathenau, Stellv. Dr. Walter Rathenau, Geh. Komm.-Rat Ed. Arnhold, Bankier Carl Fürstenberg, Baurat Phil. Pforr, Dr. Arthur Salomonsohn. Prokurist: Gust. Dietl. Zahlstellen: In Berlin: Berliner Handels-Ges., Disconto-Ges., Bank für Handel u. Ind., Dresdner Bank, Nationalbk. f. Deutschl., A. Schaaffhaus. Bankverein, S. Bleichröder, Delbrück Schickler & Co., Hardy & Co. G. m. b. H.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Fil. der Bank für Handel u. Ind., Dresdner Bank, Gebr. Sulzbach; Breslau: Bank für Handel u. Ind. (vorm. Breslauer Disconto-Bank), Dresdner Bank, E. Heimann; Cöln: A. Schaaffhaus. Bankverein, A. Levy, Sal. Oppenheim jr. & Cie. Allgemeine Lokal- und Strassenbahn-Gesellschaft in Berlin. SW. 48, Wilhelmstrasse 130. Gegründet: 18./11. 1881 als Deutsche Lokal- und Strassenbahn-Ges. in Dortmund, geändert wie oben mit Sitz in Berlin lt. G.-V. v. 15./10. 1890. Zweck: 1) Erbauung u. Erwerb, sowie Pachtung oder Verpachtung u. Betrieb von Lokal- u. Strassenbahnen; 2) Erwerb u. Ausnutzung von Konzessionen zur Erbauung u. zum Betriebe derartiger Bahnen; 3) der Erwerb, die Errichtung, die Pachtung u. Verpachtung u. der Betrieb elektrischer Stromlieferungsanlagen; 4) der Erwerb aller zur Erreichung der zu 1 bis 3 angeführten Zwecke dienenden Grundstücke, Anlagen u. Gegenstände. Die Ges. ist auch berechitigt, sich durch Ankauf von Aktien u. Oblig. oder auf jede andere Art an Ges. zu beteiligen, welche Lokal- u. Strassenbahnen oder elektr. Stromlieferungsanlagen oder die zu 4 gedachten Anlagen besitzen u. betreiben, sowie das Vermögen derartiger Ges. gegen Gewährung der eigenen Aktien der Ges. oder andere Gegenleistungen zu erwerben u. Zweigniederlassungen im In- u. Auslande zu errichten. Endlich ist die Ges. befugt, ihre Lokal- u. Strassenbahnen, ihre elektr. Stromlieferungs- u. sonst. Anlagen, sowie ihre Beteitig. an derartigen Unternehmen wieder zu veräussern. Wegen Ausführung der elektrischen Aulagen hat die Ges. mit der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin einen Vertrag abgeschlossen. Die Ges. ist berechtigt. Teilschuldverschreibungen bis zur doppelten Höhe des eingezahlten ctienkapitals auszugeben. Die Ges. besass Ende 1913 folg. Anlagen: Die Strassenbahnen