Elektrische „.... Klein- und Pferdebahnen etc. 2115 u. der Domäne Dahlem sind bis zum 5./11. 1987 abgeschlossen, jedoch kann vom Jahre 1930 ab die Domäne Dahlem den Vertrag für ihre Bahn mit 10 jähriger Frist kündigen. Der Betrieb erfolgt für Rechnung der Bahneigentümerinnen gegen eine Vergütung, die nach bestimmten Einheitssätzen für die Betriebsleistung bemessen ist. Erweiterungslinien. Für den weiteren Ausbau des Bahnnetzes der Ges. sind folgende Erweiterungslinien geplant u. zum Teil bereits in Ausführung begriffen: 1. Linie Gleisdreieck Wittenbergplatz. Die Ges. beabsichtigt, den am stärksten belasteten Teil ihrer Stammlinie, den Abschnitt vom Gleisdreieck bis zum Wittenbergplatz, bis zum 1./4. 1916 durch Anlage zweier neuer Gleise zu entlasten. Die Zustimmung für die neue Strecke ist von den Wege- unterhaltungspflichtigen bezw. dem Verband Gross Berlin bereits erteilt. Für die Strecke vom Gleisdreieck bis zur Potsdamer Strasse ist der Hochbahnges. am 7./10. 1912 die staatl. Genehm. u. durch Allerhöchsten Erlass vom 16./6. 1912 das Enteignungsrecht erteilt. Die Baukosten werden für die Strecke Wittenbergplatz–Gleisdreieck etwa M. 11 000 000 be- tragen. Hierzu würden noch die Grunderwerbskosten treten und der entsprechende Anteil an den Kosten für Betriebsmittel u. Betriebsstätten. 2. Linie Klosterstrasse – Frankfurter Allee. Der Zustimmungsvertrag mit der Stadt- gemeinde Berlin ist auf der Grundlage des für die Strecke Potsdamer Platz–Spittelmarkt— Schönhauser Allee geltenden Vertrages am 27./29. März 1912 abgeschlossen. Die staatl. Genehm. ist in kurzer Frist zu erwarten. Die neue Linie zweigt von dem Bahnhof Klosterstrasse ab, durchzieht die Klosterstrasse u. die Königstrasse bis zum Alexanderplatz, wo sie die oben erwähnte Linie in einem Gemeinschaftsbahnhof unterfährt, durchläuft dann die Landsberger Strasse, die Weberstrasse, die Gr. Frankfurter Strasse u. die Frankfurter Allee bis zur Mainzer Strasse. Der Betrieb ist fünf Jahre nach Erteil. der staatl. Genehm. aufzunehmen. Zur Verlängerung der Strecke ist die Ges. verpflichtet, falls seitens der Stadtgemeinde eine 5 % Verzins. des dafür aufgewendeten Kap. gewährleistet wird. ie Länge des eigenen Bahnnetzes beträgt zurzeit 27,4 km; unter Hinzurechnung der Schöneberger, Wilmersdorfer u. Dahlemer Bahnen sind 37,6 km Schnellbahnen im Betriebe der Ges. Zur weiteren Entwicklung ihres Bahnverkehrs hat die Ges. begonnen, Automobil- Omnibuslinien einzuführen, die als Zubringer dienen sollen. Zu diesem Zwecke wurde die Hochbahn-Omnibus G. m. b. H. (St.-Kap. M. 200 000) errichtet. Die elektr. Energie liefert das eig. Kraftwerk in der Trebbiner Str. mit 2 Dampfdynamos von je 900–1200 PS., 2 solchen von je 1200–1500 PS. u. 2 Dampfturbinen von je 3000 PS. Ein zweites Kraftwerk wurde 1910/11 in Ruhleben auf einem 6.4 ha grossen Gelände erbaut, ebenso in Westend ein neuer Betriebsbahnhof. Vorhanden exkl. Flachbahn Ende 1913 226 Motorwagen, 174 Anhängewagen. Zahl der Angestellten u. Arb. 2700. Beförderte Personen inkl. Flachbahn 1902–1913: 20 041 004, 32 136 112, 35 220 415, 38 024 864, 41 599 455, 45 818 581, 48 646 376, 58 117 557, 58 413 214, 64 602 432, 64 967 252, 73 976 938 (davon 2 451 568 auf Flachbahn); Fahrgeldeinnahme M. 2 415 564, 3 818 077, 4 163 800, 4 499 147, 4 987 285, 5 540 139, 6 020 157, 7 393 107, 7 621 245, 8 292 148, 8 309 180, 9 538 270 [davon M. 155 021 auf Flachbahn] (die Linien der Hoch- u. Untergrundbahn wurden ab 18./2. 1902 sukzessive eröffnet). Abgaben an die Gemeinden: Für die seitens der Gemeinden Berlin, Schöneberg u. Charlottenburg erteilte Erlaubnis der Benutz. der öffentl. u. nichtöffentl. Grundstücke hat die Ges. alljährlich folg. Entgelt zu entrichten: a) für die Stadt Berlin: 1. für die Strecke Warschauer Brücke–Gleisdreieck u. Ziethenstrasse–Potsdamer Platz der Stammlinie bei einer jährlichen Bruttoeinnahme der Strecke innerhalb des städtischen Weichbildes (Berliner Gemeindebezirks) bis M. 6 000 000: 2 % dieser Bruttoeinnahme, bei einey jährlichen Bruttoeinnahme bis M. 7 000 000: 2¼ % und so fort in aufsteigender Skala bei jeder weiteren Million Mark ¼ % mehr, aber mindestens M. 20 000 jährl. 2. für die Spittelmarktlinie: bei einer Einnahme auf dieser Strecke bis zu einer Million Mark für das Bahnkilometer der Spittelmarktlinie zwei vom Hundert der Bruttoeinnahme; für jede Erhöh. der Bruttoeinnahme um eine achtel Million Mark für das Bahnkilometer steigt die Abgabe um ein Viertel vom Hundert. Der Stadtgemeinde ist ferner für diese Strecke eine Gewinnbeteilig. in der Weise eingeräumt, dass sie die Hälfte des Reinertrages erhält, der über 6 % des Anlage-Kap. hinaus erwirtschaftet wird; b) für die Gemeinde Schöneberg: für die Strecke Ziethen- strasse–Nollendorfplatz der Stammlinie einen im Verhältnis der Länge der Bahnstrecke innerhalb Schönebergs zur Länge der Bahnstrecke in Berlin zu bestimmenden Teil des- jenigen Betrages, welcher sich nach Massgabe der für die Stadt Berlin geltenden Be- stimmungen ergibt:; c) für die Stadt Charlottenburg (unter Einschluss der Ver- längerungslinie und nach der mit der Stadtgemeinde vereinbarten Abänderung der ursprüng- lichen Bedingungen): bei einer jährl. Bruttoeinnahme der Bahn bis M. 7 000 000: % % der Bruttoeinnahme aus dem Verkehr Warschauer Brücke-Potsdamer Platz-Zoologischer Garten bis zum Wilhelmplatz in Charlottenburg; bei einer jährl. Bruttoeinnahme bis M. 8 000 000: 26 % u. so fort in aufsteigender Skala bei jeder weiteren Million Mark ¼e % mehr, mindestens aber M. 7500 jährlich; für die Westendlinie %6 % der Bruttoeinnahme. Dem Verbande Gross-Berlin steht im Sinne des § 6 des Kleinbahn-Gesetzes das Recht zu, das Eigentum der Bahn mit allem beweglichen u. unbeweglichen Zubehör zu erwerben. Rückkaufsrecht der Gemeinden: Die Gemeinden Berlin, Schöneberg und Charlotten- burg haben sich im Sinne des § 6 des Kleinbahn-Gesetzes v. 28./7. 1892 das Recht vorbehalten. das Eigentum der Bahn mit allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör zu erwerben, 133*